eBAY-Kauf

  • Hallo zusammen,


    wie ist denn die momentane Rechtslage, wenn ein Artikel ordnungsgemäß gekauft, per PayPal gezahlt wurde und PayPal durch den Verkäufer angewiesen eine Stunde später das Geld zurückerstattet, weil der Verkäufer folgendes geschrieben hat:





    Wahrscheinlicher Grund: Kaufpreis war zu gering




    Danke erstmal

  • Bist du nen guter mensch vergisst du die sache, bist du böse kannst du ihn glaub ich auf gleichwertigen ersatz verklagen. nen bekannter hatte sowas änliches, hat nen auto privat verkauft aber lief gleichzeitig bei ebay mit sofortkauf, nen potenzieller käufer hatte ihn noch angerufen und wollte was wissen und da meinte er schon das er grade verkauft sei. dann hat der anrufer einfach auf sofortkauf geklickt. ende vom lied der verkäufer musste dem "käufer" ne entschädigung zahlen. Ob das jetzt bei felgen genau so ist weiss ich nicht aber wenn du rechtsschutz hast kannste ja mal nen rechtsverdreher fragen. aber ob sich der aufwand und die nerven dafür lohnen muss jeder selber wissen.

  • Das fällt wohl unter "dumm gelaufen".


    Der Anbieter ist einen gültigen Kaufvertrag eingegangen. So steht es in den Egaystatuten. Er hat eine Bringschuld, genau wie der Käufer.


    Ob bei einer solchen Lapalie ein Rechtsstreit sinnvoll ist, wird dir deine Rechtschutz erklären.

  • Für wen ist es eine Lapalie?


    Kostet das so viel, wenn er dir Ersatz liefern muß, oder hast Du so viel bezahlen wollen?


    Ich habe von Fällen gehört, bei denen dann die Differenz bezahlt werden musste.


    Also der Preis XX, den DU zu zahlen bereit warst, subtrahiert von dem Preis YY, den die Ware üblicherweise kostet= Schadensersatz.

  • Ich hatte sowas auch mal bei einer Motorsense. Ich hab ihn dann angerufen und der hat mir gleich was erzählt von wegen, dass er schon mit seinem Anwalt rücksprache gehalten hat... Ich hab ihm dann deutlich gemacht (war ein normales Gespräch!) dass ich das Teil oder ein vergleichbares möchte und er mir doch was anbieten soll. Ich hab dann das nächst größere und neuere für einen geringen Aufpreis bekommen.
    Wenn du es drauf ankommen lassen willst, dann würde ich dagegen vorgehen.


    Gruß Sebbi

  • Sodele... Neuigkeiten


    auf dem Rückweg vom heutigen Sonntagsausflug fuhr ich mal bei der in eBAY hinterlegten Adresse vorbei um zu schauen wer das so ist.
    Nun ja gehobene Wohngegend, CLS320 und S3 Sportback vor der Türe. Da hab ich doch gleich gedacht: Russenviertel Fehlanzeige, hier ist was zu holen


    Wie sich heraus stellte, hat der Vater einen etwas größeren Autohandel und der studierende Sohn sollte sich etwas das ohnehin schon üppige Taschengeld (der nagelneue S3 war sein Auto um damit nach HD zum Studieren zu fahren) aufbessern, indem er die Felgen in eBAY angeboten hat. Dummerweise, so erzählte der Pappi, hatte der Sohn vergessen mitzubieten und so kam es halt, dass ich die Räder für relativ günstiges Geld ersteigert habe. Pappi meinte, dass er die Räder nicht für unter 1500 Eur hergeben wollte.


    Nun ja, nachdem ich den zwei Jungs mein Leid geklagt hatte, Anwalt und so... nimmt immer einen Haufen Zeit in Anspruch, ich einen Riesenschaden erlitten habe, bot Papi mir die Felgen für 1200 Eur an, ich könne sie gleich mitnehmen. Wie war das nochmals? Räder sind doch schon verkauft?


    Ich hab ihm dann zu verstehen gegeben, dass es mir nicht um die Kohle geht (Schadenersatz und so) sondern um die Räder und die nehme ich nur für die 1000 Eur mit. Darauf ließ er sich nicht ein und ich fuhr nach Hause, Rechtsanwalt-Termin für morgen schon im Hinterkopf. Fünf Kilometer weiter auf der Autobahn hat dann der Junior angerufen und mir angeboten, die Räder doch für die 1000 Eur mitzunehmen.


    Ok, jetzt habe ich die Räder und freu mich richtig derb. Freundlich- und Hartnäckigkeit führt neben Ehrlichkeit doch weiter



    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…&ssPageName=STRK:MEWNX:IT

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