Hallo!
Weiß jemand, ob der Lenkanschlag Tüv-relevant ist?
Und wenn ja, was da für Kosten auf mich zukommen...?
Danke!
Hallo!
Weiß jemand, ob der Lenkanschlag Tüv-relevant ist?
Und wenn ja, was da für Kosten auf mich zukommen...?
Danke!
worauf zielt deine Frage ab? Wieviel Lenkeinschlag vorhanden sein muß bzw welcher Wendekreis oder ob durch einschränken des Lenkanschlags ein schleifen vermieden werden soll? Deine Frage ist so nicht zu verstehen.
Matthias, danke, daß Du Dich erbarmt hast
Im Augenblick schleifen die Räder (am Radkasten?), wenn das Lenkrad stark eingeschlagen ist. Der Wendekreis ist also sehr klein. Die Begrenzung für den Lenkanschlag fehlt offensichtlich. Kann es deshalb Probleme beim TÜV geben?
Ist das grundsätzlich beim Golf II ein großer Akt, den Lenkanschlag zu begrenzen?
Hoffe, hab mich diesmal verständlicher ausdrücken können
Wen die Reifen beim EInlenken schleifen, gibt es selbstverständlich Probleme beim Tüv!
Na bestens... Was meinst Du, wird es auf eine Nachprüfung oder "Du bekommst keine Plakette" hinauslaufen?
Und wie groß wird der Arbeits-/Kostenaufwand in etwa sein, um das zu beheben? (Nur, daß ich nen Anhaltspunkt bekomme!)
Ich kanns nicht machen, Autos sind nicht meine Baustelle...
wenn durch den begrenzten Anschlag nichts schleift, dann ist das kein Problem. Irgendwo hab ich mal gelesen, daß ein bestimmter Winkel bzw Radius erreicht weren muß, durchaus auch in der StvZO. Zum Thema Lenkanschlag und Begrenzer gibt es bereits Themen wie man sowas ausführen kann, bitte da einfach mal reinschauen.
Ich laß es jetzt einfach drauf ankommen. Wenn ich stark einschlage, schleift das Rad zur Zeit. Könnte halt superkleine Kreise fahren, wenn es nur nicht so eklig kratzen würde
Gemacht werden muß es so oder so.
Die anderen Themen hab ich gesehen & gelesen, hat mir nicht wirklich weitergeholfen
Danke euch auf jeden Fall!
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