Ärger mit Pc-Verkäufer

  • mahlzeit,


    Ich hab ein kleines Problem mit einem Pc-Verkäufer aus dem Internet.
    Nachdem mein Rechner langsam den Geist aufgegeben hat, wollte ich mir ne neue Kiste kaufen...
    hab also mal etwas im Netz rumgeguckt...sollte nix besonderes werden, halt nur was fürs Netz zum Surfen usw..
    Hab dann bei Ebay jemanden gefunden der Komplettsysteme Verkauft...
    da hab ich dann mal angerufen und den Pc bestellt.
    Bei Ebay wurde mit einer "30 Tage Geld zurück Garantie" geworben....das mal so nebenbei..
    Hab den Pc dann 2 Tage später abgeholt und zuhause angeschlossen.
    Seit dem ersten Tag nur Probleme "Bluescreen, Abstürze, usw usw"..
    Bissl Ahnung hab ich schon von den Dingern...also mal die Treiber auf den neusten Stand gebracht usw...leider ohne Besserung.
    Hab den Typen dann angerufen und gesagt das ich den Pc umtauschen möchte und mein Geld zurück haben will.
    Das würde nicht gehen, da der Pc auf "meinen" Wunsch zusammen gebaut wurden ist und kein fertiges System sei.


    bissl rumgeärgert und dem mal ne Mail geschickt:


    Sehr geehrte XXX,

    Nachdem wir am Donnerstag den 26.08.2010 den bestellten Rechner (Auftragsnummer 2000522) bei Ihnen persöhnlich abgeholt haben,
    mussten wir feststellen das dieser nicht Funktionstüchtig ist (Abstürze,Bluescreen,Hardwarefehler,Grafikkarten defekt).
    Bei unserem Telefonat am 30.08.2010 waren Sie nicht gewillt, mir den Kaufbetrag zu erstatten.
    Bei der Plattform "Ebay" werben Sie mit einer "30 Tages Geld zurück Garantie" und diese möchte Ich als Ihr Kunde wahrnehmen.
    Sollten Sie dieser Forderung nicht nachkommen, sehen wir uns gezwungen Rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
    Ich bitte Sie uns den Kaufpreis in Höhe von XXXX,-€ des defekten Pc´s innerhalb einer Frist von 7 Tagen auf folgendes Konto zu erstatten.


    XXXXX

    Das defekte Gerät werden wir selbstverständlich sofort nach Geldeingang an Sie zurücksenden.
    Ich bitte um Stellungnahme.

    Mit freundlichen Grüßen

    P. E


    dann seine Antwort:


    Guten Abend,



    bei eBay handelt es sich um Fernabsatz gesetzt / dies gilt nur wenn Sie online bestellt hätten.


    Wir haben aber Ihre Bestellung extra auf Ihre Wunsch konfiguriert und zusammen gebaut


    Sie haben die Ware abgeholt und begutachtet „Ware ausgepackt“ / deswegen gilt hier „Ladenlokal“ / kein Fernabsatz!



    Wir können Ihnen eine Reparatur ( Nachbesserung ) anbieten / so fern das Gerät defekt ist.



    Beste Grüße



    Schöne Grüße



    was meint Ihr? hat man da echt keine Chance sein Geld zurück zu bekommen?
    Umtauschen/Reparieren möchte ich nicht...das schonmal vorweg...


    Grüße

  • Also da du den PC selbst abgeholt hast stimmt das schon mit dem Fernabsatz gesetz. Das ist dazu da dir was anzuschauen bevor du es fest Kauft.
    Bevor dir der Verkäufer das Geld zurück erstatten muss darf er max. 3 mal nachbessern. Wenn er es dir vorher zurück erstattet ist es auf Kulanz!
    Wenn es extra zusammengestellt wurde ist es meist so das Sie sowas nicht zurück nehmen.


    mfg
    Julian

  • naja man kann ja nicht wissen ob der artikel defekt ist wenn man ihn nichtmal getestet hat wie in deinem fall und im laden anschliessen un testen konntest ja schlecht ?! wenn du es vaia auktion gekauft hast spielt es (meiner meinung nach) keine rolle ob er für dich zusammengestellt wurde oder nicht hört sich nach garnatiefall an

  • ja Anschauen is ja schön und gut...aber ich kann mich sicherlich sicherlich nicht 2 Stunden im Laden hinsetzen und den Pc auf Herz und Nieren testen.
    Es war keine Auktion..hab Quasi alles telefonisch bestellt.
    Das ärgert mich ungemein.... ich hab echt kein Bock auf den frikel-Pc, selbst wenn er "Repariert" ist.

  • Was spricht gegen eine Reparatur? Wenn deie Probleme aufrund eines defektes auftreten, sind diese ja nach der Rep. behoben.
    Somit hast Du den PC, denn Du anscheinend ja selbst zusammengestellt hast. Und jetzt willst Du ihn nicht mehr!
    Komische Sache!

  • das Problem liegt dadrin, das der Verkäufer mir Sachen vorgeschlagen hat die verbaut werden sollten..
    hab auch zugestimmt "bin nicht der Pc Profi" und bin davon ausgegangen dass, das System so einwandfrei läuft.
    war "WO" er zwischendurch mal lief eher mäßig zufrieden...die Leistung war echt nicht die beste bzw nicht so wie vereinbart.
    Wie gesagt nun auch noch der defekt des Gerätes..
    aus diesem Grund würde es halt passen den gesammten Pc umzutauschen und mich woanders umzugucken.


    grüße

  • Also, meiner Meinung ist das Egal, ob du den Artikel bei ihm abgeholt hast. Gekauft hast ihn übers Internet, also sollte da das Fernabsatzgesetz gelten und da muss er dir nichtmal 30 Tage geben, den 21 Tage hast du beim Fernabsatzgesetz automatisch und OHNE Gründe.
    Allerdings finde es schon komisch, dass ein Händler ein "Kundensystem" baut, dass dann nicht läuft - der sollte sich vielleicht ne andere Sparte suchen!

    FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen


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  • benny


    Wenn schon Wiki dann bitte auch mit den richtigen Begriffen.


    Versuche es mal hiermit:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Reklamation


    Der Vertrag wird hier ja nicht widerrufen weil er die Sache nicht mehr möchte sondern er hat die Sache längst bekommen die allerdings einen Defekt aufweist.
    Da die Ware aber nach § 433 BGB http://bundesrecht.juris.de/bgb/__433.html
    frei von Mängeln zu sein hat kommt hier eben §437 BGB zum tragen:
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html



    auch mal lesen:
    http://www.focus.de/finanzen/r…nethandel_aid_134989.html

  • Ja stimmt ja generell mit der Reklamation.


    Aber abgesehen davon hat doch heute jeder wenn er etwas kauft ein 14tägiges Rückgaberecht.


    Ich habe letztes Jahr einen Elektrogrill gekauft bei Mediamark. Die Heizspiralle war aber defekt. Habe ich zurückgebracht und anstandslos mein Geld zurückbekommen.


    Hätte das Teil aber auch zurückgeben können ohne Angabe eines Grundes und hätte ebenfalls mein Geld zurückbekommen.

  • Das wäre aber aus KULANZ


    Wenn Du schon auf das Widerrufsrecht rumreitest und den wiki-Link hier präsentierst, dann solltest Du ihn Dir auch wenigstens durchlesen. :rolleyes:


    Zitat:


    Im Deutschen Recht gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes also nur dem privaten Käufer und nur bei speziellen Vertragsarten ein Widerrufsrecht:


    Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
    Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB); hierbei wurde mit der Änderung des Gesetzes der Kauf in Online-Auktionshäusern (beispielsweise E-Bay) dem in Verbindung mit anderen Fernabsatzgeschäften (zum Beispiel Online-Shops) gleichgestellt
    Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 485 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
    Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 495 BGB) sowie im Fall von Verbundenen Geschäften und
    Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
    sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes ).
    und im Versicherungsrecht

  • Aber abgesehen davon hat doch heute jeder wenn er etwas kauft ein 14tägiges Rückgaberecht.



    Gott gütiger, verabschiede dich ganz schnell davon, reiß es aus deinen Hirnwindungen, verbanne es auf Lebenszeit denn das ist ein fataler Irrglaube den man irgendwie nicht mehr aus den Köpfen der Leute rausbekommt.
    ES GIBT KEIN GENERELLES 14-TÄGIGES RÜCKGABERECHT !


    :-3

  • Genau so sieht es aus.


    Und deshalb ist der Thread auch überflüssig und müsste eher heißen "Problem mit PC-Käufer" :wink


    P.S. Wo sind bitteschön die ganzen Smilies hin?????????

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