Unterbodenbeleuchtung

  • So, erstmal stelle ich mich vor:


    Ich bin Weizenking. Wie man an meinem Profil erkennen kann, fahre ich keinen VW sondern einen Mitsubishi Eclipse, der so ähnlich aussieht (ist nicht meiner, aber gleiche Farbe und Setup, nur habe ich 17" Ronal LZ):



    So, wir habe folgendes Problem in Bezug auf die Unterbodenbeleuchtung. Folgender Text aus der Autobild macht uns Probleme:


    Ohne Einschränkung verboten ist alles Licht- und Flackerzubehör, das nicht zum Erscheinungsbild gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gehört. Verstöße dagegen bringen 15 Euro Strafe. Also Stroboskop-Blitze wie vom Rettungswagen, beleuchtete Scheibenwaschdüsen oder Unterbodenbeleuchtung. Für Letztere gibt es allerdings Ausnahmen: Etwa wenn sie nur bei geöffneter Tür funktioniert – das nennt sich dann Ausstiegsbeleuchtung. "


    Ich habe eure Suchfunktion schon bemüht, aber nichts befriedigendes gefunden! Hat jemand bei euch geschaft so eine Beleuchtung eingetragern zu bekommen? Wenn nicht, wieso schreiben die von der Autobild so einen Müll? Zumindestens habe ich noch keinen Unterbodenkit mit E-Zeichen gefunden...
    Hat irgendeiner von euch ne Idee wie das hinhauen könnte, z.B. Schalter einbauen etc.!? Ich hätte es allerdings gerne legal eingetragen bekommen!
    Bei euch gibts ein paar mehr Mitglieder als bei uns, vielleicht hats bei euch einer auf legalen Weg geschaft

  • Hmm,
    also ich fürchte, dass das hier keiner eingetragen hat. Ich bin da auch keine Ausnahme. Vielleicht machts ein freundlicher TÜVi, aber normalerweise ist es eigenes Risiko. Musst zur Not halt immer schaun, dass Du es aus hast wenn die Polizia vorbeikommt. Hilft Dir vielleicht nicht wirklich weiter, aber wer schön sein will mus leiden :(

    mfg
    G316V (ehem. ADY)



    Golf_GTi16V@gmx.de

    VW Golf III GTI Edition 16V
    2.0 16V (150PS) - KW Gewinde V2 - 9x16 DZ Exclusive - in.pro Klarglas rundum + Xenon - DVD mit 7" TFT - MHV - Hecklappe clean + Blinker

  • Es steht doch schon drin!
    Wenn die Unterbodenbeleuchtung nur angeht, wenn eine Tür geöffnet wird, kann sie eingetragen werden!
    Ich könnt mir folgender Text vorstellen: "Austiegsbeleuchtung am Fahrzegunterboden"
    Einfach mal zum TÜV gehen und nachfragen ob der das einträgt!
    Während der Fahrt darf diese natürlich nicht an sein!

  • Leider sagt der TÜV Mensch was anderes! Ohne E Zeichen keine Eintragung! Im Bereich der STVO nicht zugelassen und bei Anbau erlischt die ABE des Fahrzeugs! Auch wenn die als Ausstiegsbeleuchtung angeschlossen ist. Der Hammer ist aber, das es noch gar kein E-Zeichen gibt, und bei der S-Klasse ist das in der Fahrzeug-ABE eingetragen, der Octavia hat die in den Außenspiegel, und die Dinger haben auch keine E-Zeichen!


    Wieso darf ich die Dinger dann nicht fahren?

  • haste nur bei einem Prüfer gefragt ? oder auch schonmal ein paar mehr "probiert" ?
    Gibt Prüfer die tragen dir nix ohne ABE/Gutachten ein weil Sie es net dürfen oder wollen. Also würde ich mal zum nächsten fahren ( am besten TÜV Hauptstelle ).


    Ich denke mal gegen einen Eintrag :
    Leuchtstoffröhren am Unterboden in Verbindung mit Innenraumbeleuchtung


    spricht eigendlich nix.

    MEIN GOLF IST ZU VERKAUFEN !!



    Jürgen,wir werden dich NIE Vergessen , du bleibst immer in Unserer Erinnerung
    *30.08.1978
    +25.09.2005

    Einmal editiert, zuletzt von spaceone ()

  • Ich habe leider nur die Meinung vom TÜV aber einer aus dem Mitsubishi Forum steht vor demselben Problem! Der war schon bei TÜV und Dekra, ich war bei unserer Haupstelle. Die Sache ist irgendwie sehr schwammig, weil es nur ein definitives Verbot bei der Fahrt die Röhren anzumachen gibt!


    Wieso dürfen dann aber Skoda und Benz solche Leuchten dranmachen?

  • Unterbodenbeleuchtung die nur mit öffnen der Tür aufgeht.
    Warum eintragen???
    Habt ihr Eure Innenbeleuchtung auch eingetragen??
    Einigen rüsten z.B. die C-Säulenbeleuchtung aus dem Passat oder so nach. Das lässt auch keiner eintragen.
    Die Beleuchtung darf halt nur angehen, wenn die Tür aufgeht.
    So, Relais dazwischen, so das bei Zündung an nix mehr da unten leuchtet, das ganze ordentlich befestigt, so das es auch nicht wegfallen kann und gut.
    Vielleicht kann Euch ja ein netter TÜVer den korreckten Anbau bestätigen.
    Eintragungen ohne E-Prüfzeichen sind dann sogenannte Gutachten.
    Wenn der Prüfer das für i.O. befindet, ist das gebongt.
    Z.B. Motorenumbau.
    Da gibt es auch kein E-Prüfzeichen für, aber der TÜVer erstellt mit der Eintragung quasi ein Gutachten.
    Er bestätigt, das der Umbau nach seinem Kenntnisstand (der durch viele Le(e)hrgänge erreicht wird) so auf die Menschheit losgelassen werden kann.

  • du schreibst, dass darauf 15€ strafe stehen. im prinzip das gleiche, als wenn du mit nsw fährst. bloß die sind eingetragen.
    meiner meinung nach sind die ubb als gefährdung des straßenverkehrs anzusehen und erfüllen auch den tatbestand der auf auftritt, wenn du deine rückleuchten färbst oder ähnliches.
    nicht eingetragen, damit erlischt automatisch der versicherungsschutz und es folgt die darauf ausgelegt bestrafung...
    korrigiert mich, wenn ich unrecht habe. sollte es nur 15€ kosten, wenn sie mich beim fahren cashen, wär es mir den spass und das risiko wirklich wert!! 8)

  • Geht das hier nur um...



    ......Unterboden Röhren, oder darum da Unten Licht für den Einstieg hinzubekommen???


    Wenn es darum geht dort Lich für den Einstieg hinzubekommen, dann schau halt mal bei Hella vorbei.


    Da gibts Lampen die an den Schweller montiert werden und als Einstiegslicht deklariert sind. Die sind meiner Meihnung nach Eintragungsfrei, da Prüfzeichen druf.


    War das HELLA????? oder In.Pro!!!!



    Greetings DON LEMPO

  • denke es geht um folgendes:


    wenn du unterbodenröhren dran hast und diese als einstiegsbeleuchtung eingetragen hast kostet dich die strafe bei "unsachgemäßer" benutzung 15€.
    sind sie erst gar nicht eingetragen erlischt der versicherungsschutz und die strafe ist ungemein höher.

  • Also ich habe mir nun ne UBB untergehauen.
    Und laut Händler/Versand haben die Dinger ne E - Nr.
    Also darf ich sie als Einstiegslichter eintragen.
    Hier is noch ein Text der dabei stand. Habe zwar noch net geguckt was das für ein Zertifikat ist aber naja egal :9




    Diese Röhren haben das E-Zertifikat nach ECE R 72/245 und 95/54 !!!
    Das heisst, diese Röhren dürfen in oder an Ihrem Fahrzeug montiert werden -
    vergleichen Sie dies bitte mit anderen Anbietern, denn fehlt dieses Zertifikat,
    wird das Auto bei einer Fahrzeugkontrolle stillgelegt !


    Was meint ihr nun so davon ?
    kann ich damit zum TÜV und die als Einstiegshilfen benutzen ?
    Also habe die an Tür Kontackt ran gehauen und noch ein extra Schalter damit ich sie auch in der Fahrt anmachen kann. Aber den sieht man so nicht gleich und kommt man auch so nicht ran (wenn man nicht weis wo der ist)
    Komme ich damit beim TÜV durch ?


    Ach ja habe noch eine Kopie von einen Fahrzeugbief mitbekommen wo die dinger eingetragen sind !



    MFG
    Marcel

  • ECE R 72/245 und 95/54 sind ein und das selbe und bestätigen lediglich die elektromagnetische Verträglichkeit bzw auf gut deutsch das die Röhre funkentstört ist (wie vermutlich jedes andere elektrotechnische Teil in Deutschland auch).


    Vgl. auch http://www.jur-abc.de/de/31300101.htm


    Ob, wie und in welchem Rahmen die Lichter eingeschaltet sein dürfen sagt diese Richtlinie nicht. Ein Freifahrschein ist diese Richtlinie meiner Ansicht nach nicht.

    gruß, madison2k1

    | Golf II Madison, 05/90, PN, 2EE, 51kW/~70PS, DZM, DSW, ZV, eAsp, eFh, montanagrün-metallic #LB6Z

    | 32er ATIWE, GL's, cleaner Heckwischer, grüne Rückleuchten & Frontblinker, gelbe NSW, 6x14 Silverstone, Komfortblinker
    | http://www.tcsonline.de

    Einmal editiert, zuletzt von madison2k1 ()

  • Hmm axo.
    Aber meinst du wenn ich den das rüberbinrgen kann das der TÜV mir die als einstiegshilfen einträgt ?
    Also so jetzt das die übern tür kontackt laufen usw. und das wenn ich mit meine Funk. ZV das auto auf mache das die dann auch kurz aufleuchten?

  • Mein Gott, woher sollen wir das wissen, was Dein TÜV-Mensch denkt? Selbst wenn jetzt einer sagt, das klappt so, ist das völlig belanglos für den TÜV. Fahr halt einfach mal hin, das kann doch nich so schwer sein. Der Prüfer wird Dir schon sagen, was er davon hält.

  • Überschrift ist doch eindeutig

    Zitat

    UNTERBODEN-KIT MIT TÜV-SEGEN


    Und natürlich darf man die nicht während der Fahrt nutzen, sondern nur im Stand. Aber im Gegensatz zu allen anderen hat sie halt ein Prüfzeichen.

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