07er Youngtimer Zulassung / Wer kennt sich mit dem Bestandsschutz aus???

  • Hallo Leute,


    da ich gerade sämtlichen Golf Projekte veräußere, u.a. auch meinen 86er Golf Syncro mit 07er Zulassung, wollt ich mal fragen wer sich mit dem Bestandsschutz auskennt??


    Ich weiß dass in manchen Bundesländern die 07er Übernommen werden kann, auch wenn das Auto noch keine 30 Jahre alt ist. Wie geschrieben habe ich vor meine 07er Nummer abzuschaffen da sie für mich nicht mehr rentabel ist. Muss ich nun warten bis ich einen Käufer für meinen 86er Syncro gefunden habe oder kann ich die gleich abmelden?? Es soll natürlich sichergestellt sein dass der Käufer (noch hab ich ja keinen, aber ich denke das wird für den ein oder anderen schon interessant sein) den Syncro wieder auf seine 07er Nummer geschrieben bekommt.


    Wer hat Erfahrungen???

  • Hi ...


    das kann man pauschal nicht sagen ...


    da muss der käufer halt vorher zum verkehrsamt bei sich im kreis und da fragen obs klappt oder nicht


    bei mir im kreis ist das zb nicht möglich ... man kriegt die 07 nur noch bei autos ab 30 jahren, egal wie die vorher zugelassen waren


    mir hat man das aber auch so erzählt bei uns auf dem verkehrsamt das das jetzt überall so sein soll, also das das ne deutschlandweite richtlinie ist


    obs stimmt kann ich nicht sagen, nur das das bei uns nicht geht weiß ich zu 100%


    da hilft nur fragen ...



    Grüße

  • bereits zugelassene Fahrzeuge haben Bestandsschutz. Die kann man ohne Grund nicht runternehmen (z.B. Missbrauch). Dabei ist es unerheblich ob der Wagen verkauft wird oder nicht. Das gleiche Spiel hat man wenn man umzieht. Denn es wird ein rotes Kennzeichen ausgeben auf dem Fahrzeuge geführt sind. Die Ämter versuchen sich teilweise quer zu stellen und verlangen neue Gutachten usw. Das kann je nach Stadt schonmal etwas hart werden, aber hier darf man nicht locker lassen. Die Argumentation ist jeweils die gleiche, das Fahrzeug wurde ja schon mal "geprüft" bzw erfüllte zum jeweiligen Zeitpunkt die Vorraussetzung um auf der roten Nummer zu laufen. Und künftig läuft es weiter auf einer roten Nummer. Es sollte daher unerheblich sein, ob der neue Besitzer eine rote Nummer hat oder nicht. Wer bereits eine rote Nummer hat, ist beim Amt bekannt, es sollte daher einfacher sein ein Fahrzeug zu übernehmen. Daher sollte man auf jedenfall vorher beim Amt fragen um nicht nach dem Kauf auf die Nase zu fallen. Meist ist es schon das erste Problem, daß das Fahrzeug schon seit einiger Zeit nicht mehr auf der roten Nummer läuft und die Ämter sagen, der Wagen ist "abgemeldet". Und damit müssen die nicht mehr ohne weiteres das Fahrzeug auf die roten Nummer nehmen. Ich habe mittlerweile von drei Ämtern die Aussage, daß die innerhalb von zwei Wochen ein Fahrzeug ohne Probleme übernehmen.

  • Hi ...


    ich hab grad eben mal bei mir auf dem verkehrsamt angerufen ...


    zusammengefasst :


    bei umzug in andere kreise ist das kein problem die fahrzeuge samt 07ner nummer mitzunehmen, aber wenn das fahrzeug noch keine 30 ist, gibts keine chance die 07ner zulassung vom vorbesiter zu übernehmen


    auch nicht wenns innerhalb 2 wochen ist


    die berufen sich darauf das man für die zulassung auf 07 jetzt ein gutachten nach §23 oder so ähnlich braucht (das gabs früher nicht) und das kriegen halt nur fahrzeug die 30 oder älter sind


    ich habe besagtes gutachten für meine derbys auch nicht, da beide noch tüv hatten als ich die aufs 07ner übernommen hab


    nach der alten regelung musste man die autos nur kurz beim amt vorstellen und das wars



    Grüße

  • ne Sicherheitsuntersuchung des KFZ Meisterbetriebs des Vertrauens reichte vollkommen aus, weil TÜV abgelaufen war... :-z


    Für neue Fahrzeuge die keine 30 sind bin ich voll dabei. Für verkaufte bereits 07er die keine 30 sind kann das nicht gelten, weil das ja wieder den Bestandsschutz aushebeln würde. Mein jetziges StVA stellt sich generell etwas quer, ich versuch nämlich gerade etwas ähnliches. Die anderen Amter waren vernünftiger...

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