Die Protagonisten: (Alle Namen, bis auf meinen, geändert)
-------Al Pödda------- -------Ms. Dolly-------
-----(Verkäufer)------ (angeblich ehemalige Lebensgefährtin von Pödghe)
---------Eric Pödghe-------- ---Wendy Wardbörg---
---(letzter Eigentümer)---- -(seine aktuelle Lebensgefährtin)
HeLL2000 (Moi, Käufer des Edition One 16V)
Im März 2004 habe ich, HeLL2000, von Al Pödda, meinen damaligen Edition One 16V gekauft.
Al war nicht der letzte im Brief eingetragene Besitzer des Fahrzeugs. Das machte mich stutzig und so fragte ich nach den Hintergründen.
Der Eric Pödghe (bei diesen ähnlichen Namen sind auch alle denen ich die Geschichte erzählt habe immer durcheinander gekommen), der auch der letzte eingetragene Besitzer im KFZ-Brief war, hatte das Fahrzeug Ende 2001 zum Al Pödda gebracht, damit er ein paar Reparaturen am Fahrzeug durchführt.
Nachdem man sich das Auto näher angeschaut hatte, waren die notwendigen Reparaturen aber umfangreicher, sprich kostenintensiver als gedacht. Und da der Eric Pödghe mal ein eigenes KFZ-Hifi-Geschäft hatte, dass aber nicht so toll lief und er so zwischenzeitlich den berühmten Finger heben musste und auch schon Schulden bei seinem Kumpel Al Pödda hatte, war die Reparatur also erstmal nicht zu bezahlen. Daraufhin beauftragte Eric Pödghe Anfang 2002 den Al Pödda, das Auto erstmal abzumelden und es als Pfand für seine Schulden zu behalten.
Als Eric Pödghe auch Anfang 2004 die Schulden bei Al Pödda immer noch nicht zurückzahlen konnte, hat sich dieser bei Eric Pödghe die Genehmigung eingeholt, das Fahrzeug verkaufen zu dürfen.
Da dieser ja aber den Finger gehoben hatte, hatte man so getan als ob das Fahrzeug vorher an seine damalige Lebensgefährtin überschrieben worden sei, eine Ms. Dolly. Einen entsprechenden Kaufvertrag darüber gab man mir und für mich war die Sache dann soweit okay.
(Das dieser Kaufvertrag komplett gefälscht war und Ms. Dolly, die anscheinend noch nicht mal die seinerzeitige Lebensgefährtin war, davon auch nix wusste, konnte ich zu dem Zeitpunkt nicht ahnen.
Al Pödda ist deswegen in einem gesonderten Verfahren auch verurteilt worden)
So hat Al Pödda schlussendlich den Wagen dann erfolgreich verkauft: An mich. Hätte ich nur geahnt was dadurch auf mich zukommt!
Ich hatte viel Spaß mit dem Fahrzeug. Zum Beispiel in Form eines Zahnriemenrisses, einem weiteren kapitalen Motorschaden und unzähligen weiteren, teuren Kleinigkeiten.
Das Beste aber war, das ich nach rund 2 Jahren plötzlich Post in blauen Briefumschlägen bekam.
Mein Auto sei als gestohlen gemeldet worden.
Klägerin war eine gewisse Wendy Wardbörg, von der ich noch nie zuvor gehört hatte. Später stellte sich heraus, dass es sich um die aktuelle (und alte?) Lebensgefährtin von Eric Pödghe handelt.
Die scheint nach Vermögen gesucht und in Form des Edition One vermutet zu haben.
Im Laufe der zahlreichen Schriftwechsel sind dann augenscheinlich rückdatierte Kaufverträge zwischen Eric Pödghe und Wendy Wardbörg aufgetaucht, die auch inhaltlich so fehlerhaft bestimmt nicht gewesen wären wenn man das Fahrzeug vor sich gehabt hätte (was die Ausstattung etc. anbelangt).
Im wesentlichen dreht es sich um den § 932 BGB und damit zusammenhängende Paragraphen:
Zitat§ 932
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
Es hängt also davon ab, ob man nachweisen kann, dass der Verkäufer vermeintlich auch der Eigentümer war. Ist er z.B. im Brief eingetragen würde das für einen gutgläubigen Erwerb sprechen.
In meinem Fall stand mein Verkäufer nicht im Brief, hat mir aber auf Nachfrage dann den oben erwähnten Kaufvertrag vorgelegt.
Da auch Wendy Wardbörg klamm bei Kasse war, hat sie Prozesskostenhilfe beantragt. Das konnte mein Anwalt allerdings im ersten Anlauf verhindern: Das Amtsgericht verweigerte die PKH, aufgrund von „unzureichender Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO“.
Das war im Februar 2007. Es sah also viel versprechend aus. Immerhin musste ich meinen Anwalt und sämtliche andere Kosten als seinerzeitiger Student Cash-Kralle zahlen!
Wendy Wardbörg und ihre Winkeladvokatin gingen aber in die nächst höhere Instanz. Die zweifelte nun auf einmal an meinem gutgläubigen Erwerb! Und gab ihr damit die PKH!
Nun konnten die beiden Hartz-IV-Empfänger klagen bis der Arzt kommt!
Im Verfahren fiel mir Al Pödda aussagetechnisch in den Rücken, so dass nun auch das Gericht nicht anders konnte, als mir den gutgläubigen Erwerb zu verwehren.
So konnte ich mich glücklich schätzen, auf den Vergleich des Richters eingehen zu können. Sonst hätte ich auf jeden Fall verloren und hätte somit auch sämtliche Prozesskosten der gegnerischen Seite tragen dürfen.
Der Vergleich sah unter anderem vor, daß ich den Wagen wieder in den Ursprungszustand versetzen "durfte". Denn ich hatte nicht nur durch die oben bereits erwähnten Schäden sehr viel Geld und Zeit in den 16V gesteckt. Nach dem Rückbau hatte ich einen ordentlichen Berg an (Tuning-)Teilen in meiner Garage liegen. Aber Aufwertungen wie die komplette Neulackierung z.B. hatte ich somit für die Katz' gemacht.
Mittlerweile bin ich nur noch froh, dass die Angelegenheit weit hinter mir liegt und ich jetzt ein substantiell weitaus besseren Edition One G60 mein eigen nennen darf.