§ 50 StVZO Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

  • Hurra Deutschland!


    Am Freitag Abend lernte ich von einem netten Polizeibeamten etwas neues über das Deutsche Gesetz!
    Durch meine Tieferlegung ist nun die Scheinwerfer-lichtaustrittskante zu niedrig.


    Nun meine erste Frage: Wo oder was ist bitte die Scheinwerfer-lichtaustrittskante?


    Nun hat der Schlaue Polizeibeamte einen Zollstock zu Hand genommen und mit meinem Passport an der Scheinwerfer Unterkante gemessen und festgestellt das ich unter 50cm bin. Um genau zu sein 48cm.


    Meine Freundin saß im Auto und hat sich über die Aktion da draußen vor lachen in die Hose gemacht!!!! :lol


    Wie gesagt es war ein netter Polizeibeamter den ich habe nichts schriftliches erhalten, da er sagte normalerweise 3 Punkte 80Euro und sogar Fahrzeugstilllegung. Ich durfte aber mit einem Feuchtem Händedruck weiter fahren.


    Zweite Frage: Nach dem ich vermutet habe das es eventuell an den Ausgelutschten Domlager liegen könnte habe ich diese Ausgewechselt. Wie bekomme ich nun meinen Geilen 2cm höher?


    Vielen Dank für Eure Hilfe


    Mit Gruß


    LionEye

  • Also diese Regelung gibt es wirklich.
    Allerdings muss soweit ich weiss, die wirkliche Lichtaustrittskante und NICHT die Scheinwerferunterkante gemessen werden.
    Im Normalfall ist die Lichtaustrittskante ja etwa in der mitte der Scheinwerfer :?:

  • So weit so gut, also kein Gewindefahrwerk, und grössere Reifen daran dachte ich auch schon. Was sollte ich mir da dann anschaffen? Habe jetzt Winterfelgen 14" und Sommer felgen 15"....


    Wie schaut es aus mit stärekeren Federn die vielleicht ca 2-3 cm ausmachen könnten? Macht das Sinn gibt es das?


    So ganz neben bei, der 3er wurde nach 89 gebaut von daher völlig ausser Frage!

  • Bei solchen Polizeikontrollen gibt es allerdings immer noch den Toleranzenkatalog §30 der StVZO.
    Der gibt an, wie groß die Toleranz unter anderem dieses Maßes ist. Apropos, bei den 50cm vom Boden bis zur Licht:
    "Höhe des niedrigsten bzw. höchsten Punktes der leuchtenden Fläche über der Fahrbahn (unbelastetes Fahrzeug) = +/-50mm"


    Das hilft einem zwar bei der Eintragung nix, wohl aber bei der Fahrzeugkontrolle. Einfach Googlen nach Toleranzenkatalog, 2. Ergebnis klicken und ausdrucken.


    Gruß


    Steffen

  • Hi Steffen,


    nun leider gibt der Toloranzkatalog nicht das her was ich benötige, und zwar den Toleranzbereich von/bis.


    Wenn man in so eine Kontrolle kommt ist es besser etwas zu haben was einfach und plausible erklärbar ist, weil sonst, wird es verdammt schwirieg.

  • Nun iegentlich habe ich geadcht, stand meines wissens das der 3er erst in den 90gern erschienen ist, aber egal. also sorry für das ich das Detail ausgelassen habe.


    Ja habe ich und zwar vor und nach dem ich die Domlager ausgewechselt habe. und zu meiner eigenen Überachung bleib es bei 48cm.


    Da fehlte mir erst eimal die Logische erklärung zu, aber auch egal es ist so wie es ist. Habe jetzt VR6 Domlager drin weil die numal etwas besser sind. Hilft mir aber trotz dem nicht.

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