Hallo zusammen,
ich weiß das es hier bestimmt schonmal besprochen wurde, aber mir ist zu Ohren gekommen das sich die Gesetzeslage ja ein wenig geändert hat;
...Ab dem 1. Januar 2010 bekommen Autofahrer beim TÜV keine AU-Plaketten mehr auf das vordere Kennzeichen geklebt.
Der Grund: Die Abgasuntersuchung (AU) wird zum integralen Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU)...
Jetz ist mein Auto seid dem 12.06.2008 abgemeldet, und hat auch seitdem keinen TÜV/AU mehr, in der standzeit wurden ein paar änderungen am fahrzeug vorgenomen.
Da ich in der nächsten zeit meinen Führerschein bekomme, möchte ich den wagen wieder anmelden und Tüv und AU natürlich NEU machen,
wisst ihr wie das jetz abläuft? Es gab ja mal so ein Gesetz, das ein fahrzeug wenn es so und so lang abgemeldet ist und öhne tüv ist, einer Vollabnahme unterzogen werden muss.
Trifft das jetz für mich auch zu? Wenn ja was kostet mich wohl der Spaß? Kan man ein Un-Angemeldetes Auto dem TÜV vorführen/ mit dem Auto selbst dahin fahren ohne Kennzeichen?
MfG Alex