Arbeitslosengeld frage!!! (leider)

  • moin da ich jett zum 15.12 gekündigt werden muss weil keine arbeit mehr vorhanden ist und ich mehr als verwirrt bin zwecks arbeitslosengeld!!
    letztes jahr nach meiner lehre hab ich kanpp 280€ bekommen !!
    hatte letztes jahr dann wieder 2,5 monate gearbeitet und war leider bis 24.3.09 arbeitslos mit nebenbeschäfitung!!
    ab da bis zum 15.12 bin ich eben in der einen firma angestellt gewesen!! ca 9 monate!!


    nun mein prob : der eine erzählt ich muss 12 monate am stk gearbeitet haben und ab-geld zu bekommen
    der nächste, ich muss min 8 monate gearbeitet haben und 4 monate ab-geld zu bekommen
    nen anderer ich muss innerhalb von 2 jahren 12 monate gearbeitet haben
    und bei der seite vom amt steht iwie was drinne kurze anwärtszeit 6 monate um ab geld zu bekommen!!
    was stimmt da jetzt , behaupten immer innerhalb eines jahres 12 monate , aber das kommt dann ja im konflikt mit der kurzen anwärtszeit!! daher bin ich total verwirrt!!
    vll weiß ja einer von euch mehr!!!
    da weil ich schiss hab was kagge wer das ich nur 280 ocken bekomme !! da ich inna wg in einen haus wohne nen auto hab und eben halt mehr da ich meinen lebensstandart sage ich jetzt mal meinen letzen gehalt angeglichen habe ca 1400 netto wenn ich das mal sagen darf

  • Hallo.
    Von dem abgesehen, dass in dem Fall die Berechnung schwierig ist, wird es sich lohnen in der Arbeitsagentur nachzufragen und soweit ich im Kopf habe, gibt es online sogar einen Rechner dafür.


    Aber wie gesagt, ich empfehle umgehend den Gang zur Agentur und im Normalfall würde ich auch empfehlen, dich jetzt bereits zum genannten Datum arbeitssuchend zu melden, sonst kann es ein Problem bei der Auszahlung des AL-Gelds kommen und eine Verzögerung ist vorprogrammiert, denn das dauert bis zu 6 Wochen damit das berechnet wird, soll hiessen, du bekommst dann auch kein Geld.

  • Zitat

    Aber wie gesagt, ich empfehle umgehend den Gang zur Agentur und im Normalfall würde ich auch empfehlen, dich jetzt bereits zum genannten Datum arbeitssuchend zu melden, sonst kann es ein Problem bei der Auszahlung des AL-Gelds kommen und eine Verzögerung ist vorprogrammiert, denn das dauert bis zu 6 Wochen damit das berechnet wird, soll hiessen, du bekommst dann auch kein Geld.


    kurz gesagt: erst mit dem Tag der Meldung beim Arbeitsamt haste überhaupt Anspruch aus ALG I. Mit Deiner Kündigung kannste Dich jetzt schon dort melden, aber mit jedem Tag den Du Dich später meldest, verlierste einen Tag Anspruch :wink
    und bevor Du Dich von jedem mit was anderem bequatschen lässt, geht zum Amt und lass es Dir ausrechnen :zwinker:

  • ALG I Bekommt er nur wenn er in den letzten 24 Monate mindestens 12 Monate Sozilaversicherungspflichtig tätig war. Also immer wenn du angemeldet arbeiten warst.
    Wenn das für 12 Monate in den letzten 24 der Fall war bekommst du auch ALG I ansonsten ALG II und dann soltest du keinen Cent haben, sonst heist es du kriegst fast nix. und wenn du mit jemandem zusammenwohnst, dann zählt das als EHEähnliche Gemeinschaft und dann bekommste auch weniger.


    Gruß Sebbi
    VIEL GLÜCK

  • Mit erhalt der Kündigung muss du dich bei der Afgentur für Arbeit melden sonst gibt es keine knatter.
    Dein AG muss dich für evt. Bewerbungsversuche und Vorstellungsgespräche freistellen.
    Was hat er für eine Kündigungsfrist eingeplant? Ggf muss er dich eben noch zwei wochen weiter beschäftigen, sowas kann für dich kostenlos vor einem Arbeitsgericht geklärt werden,
    muss nicht geklagt werden kann auch anders geregelt werden.


    Die Agentur zahlt wenn auch wirklich anspruch da ist, wenn die zeiten nicht reichen ab zur Arge damit du über die runden kommen kannst.
    Nur schnell sollte es gehen die haben zum einen viel zu tun und zum anderen brauchen die nunmal etwas zeit für sowas.

  • Auf die Gefahr hin, das mein Beitrag gelöscht wird, aber ich schreib es trotzdem...


    Das du arbeitslos wirst tut mir für dich leid und du solltest dich einfach schnell beim Amt melden... Aber jetzt mal anderes, finde dich damit ab, dass du deinen Lebensstandard von 1400 Euro netto vergessen kannst.. Selbst wenn die vom Amt die 1400 Euro Verdienst als Grundlagen nehmen, dann bekommst du nur 60% vom Netto, also 840 Euro... und da muss ich persönlich sagen, für jemanden, der unterm Strich noch nie richtig in die Kasse bezahlt hat, fände ich das schon etwas viel... Ich bin mir nicht sicher, aber ich persönlich meine, dass du dich wohl damit abfinden musst, das du Hartz 4 bekommst, heisst Wohungsgeld und die 340 Euro... Ich an deiner Stelle würd mich ganz schnell nach Arbeit umsehen, egal welche es ist!!!! :!:

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  • Capt. Kompressor, genau meine Meinung.



    Arbeit suchen und gut....
    Du musst dich vom ersten Tag an wo du weist du wirst gekündigt bzw hast kündigung am Agro Amt melden, da es sonst zur Sperre kommt. Bin ich froh seit 2007 am Stück durchzuarbeiten, und davor nur 8 Wochen Arbeitslos gewesen zu sein. Und ja, man bekommt Jobs.

  • wie willst du dich denn beim amt melden, wenn du weist, dass du in zwei wochen gekündigt wirst und keinen urlaub mehr hast? du hast einen gültigen arbeitsvertrag bis zu dem zeitpunkt dessen beendigung und damit stehst du bis dahin deinem arbeitgeber zur verfügung.


    nur das verstehen die gesetzesmacher nicht so richtig.

  • Falls du mit den Aussagen vom Amt nicht zufrieden bist, sie nicht ganz vrstanden hast oder misstrauisch bist empfehle ich dir entweder hartz4-forum.de oder sozialhilfe24.de, Unterforum ALG2 zu nutzen. Das sind sehr gute Foren, in denen einige ARGE-Mitarbeiter unterwegs sind. Mach nicht den Fehlr, dich auf die großen Versprechungen einschlägig als "Jammerforen" bekannter Seiten einzulassen.

    Aufstehen, Maul abwischen, weiter machen!


    Fehlende PS werden durch miserable Optik ausgeglichen! :thumpup2:

  • Also die Leute die ich kenn die Entlassen wurden, sind alle freigestellt worden. ich für meinen Teil würde da dann eh nicht merh arbeiten. Und nur so als Tip bis zu 2 oder 3 Tage - ich weis nimma genau - darfst du ohne ärztliche Krankmeldung zuhause bleiben.
    Gruß Sebbi

    Nicht mehr zur Arbeit gehen ist fatal, denn dann kann dir der Arbeitgeber den Lohn entsprechend abziehen wenn es für sein Fernbleiben keinen entsprechenden Grund.
    Das mit den Karenztagen bei Krankheit kann durch das Unternehmen auch anders geregelt sein, von daher ist das auch nicht sehr hilfreich.

  • So sieht es aus... Bei uns gibt es einige Kandidaten, die bereits beim ersten Krankheitstag ein Attest brauchen.. wundert mich aber bei 40 Tagen und mehr auch net wirklich... Aber was in dem Hartz4 Forum drinsteht ist echt der Hammer!!! Das Mädel ist 22 Jahre alt und hat im September ihre Lehre abgeschlossen, nun hat Sie keinen Job mehr und versteht nicht, dass Sie unter 23 Jahre alt ist und wieder zu ihren Eltern ziehen soll und kein ALG1 bekommt.... Leute gibts.... :cursing:

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