Fragebogen der gegnerischen Versicherung nach Unfall...welche Angaben

  • Hallo, meiner Mutter ist jemand auf das stehende Auto vor einem Parkhaus aufgefahren. Schuldfrage ist klar, die Verursacherin hat das Ihrer Versicherung gemeldet.
    Jetzt ist und ein Fragebogen ins Haus geflatert, in dem diverse Angaben zu machen sind. Neben technischen Angaben auch z.B nochmals zum Unfallhergang und zum Versicherungsstatus unserers Fahrzeuges. Muss ich diese Sachen (außer Adress- und techn. Daten) angeben? Also ist es notwendig darüber eine Aussage zu treffen, ob unser Pkw vollkasko versichert ist? Ist es sinnvoll nochmals den Unfallhergang schriftlich darzulegen, nicht, dass da einem ein Strick gedreht wird...


    Besten Dank...

  • Hallo, meiner Mutter ist jemand auf das stehende Auto vor einem Parkhaus aufgefahren. Schuldfrage ist klar, die Verursacherin hat das Ihrer Versicherung gemeldet.
    Jetzt ist und ein Fragebogen ins Haus geflatert, in dem diverse Angaben zu machen sind. Neben technischen Angaben auch z.B nochmals zum Unfallhergang und zum Versicherungsstatus unserers Fahrzeuges. Muss ich diese Sachen (außer Adress- und techn. Daten) angeben? Also ist es notwendig darüber eine Aussage zu treffen, ob unser Pkw vollkasko versichert ist? Ist es sinnvoll nochmals den Unfallhergang schriftlich darzulegen, nicht, dass da einem ein Strick gedreht wird...


    Besten Dank...

    geht auch ohne rsv, als geschädigter steht einem ein anwalt zu, das muss dann die gegn. vers. tragen ;)

  • Ich arbeite selber bei ner Versicherung in der KFZ Schadenabteilung.


    Anwalt ist in den meisten fällen nicht nötig, geht dadurch auch nicht schneller und verursacht nur wieder Kosten die wir alle dann durch höhere Prämien zahlen dürfen.


    Das ein Schreiben deine Mutter erhalten hat mit einem Fragebogen wird wohl daran liegen, das die Vers. keine Telefonnummer hat um Kontakt aufzunehmen. Wenn man dort mal anruft kann man viele der Fragen klären. Und wenn das Fzg geparkt war, wie soll man daraus einen Strick drehen.


    Ich sage damit kurz und knapp, mit einem kurzen Anruf kann man viel mehr Regeln als mit einem Anwalt. Ein Anwalt ist erst dann nötig wenn es zu einer Ungereimtheit kommt oder unklare Haftung vorliegt. Und das ist bis jetzt nicht der Fall.


    Wer meint er braucht unbedingt einen Anwalt soll Ihn sich nehmen, aber dadurch geht es auch nicht schneller, den das Schreiben vom Anwalt wird genauso in den Postrückstand eingereiht wie jedes andere auch.

  • Hallo und vielen Dank für die Antworten. Auf den Anwalt habe ich jetzt vorerst verzichtet, Angaben, welche mir unrelevant oder falsch auslegbar erscheinen weggelassen.


    Weiß jemand, was ich bei Abrechnung über einen Kostenvoranschlag (ich weiß, USt., gibts dann keine) weiterhin in Rechnung stellen kann? Also z.B. geht dann auch der Nutzungsausfall, oder Fahrten zur Werkstatt eben wg. der Erstellung des Kostenvoranschlages?

  • Ist das Fahrzeug denn nicht betriebsbereit gewesen? Nutzungsausfall bekommst du nur zeitlich beschränkt und wenn das Auto gar nicht mehr verkehrstüchtig ist. Grundsätzlic: Einen Leihwagen bekommst du auch nur dann bezahlt wenn du ihn auch tatsächlich genutzt hast.
    Fahrten zu Werkstatt bekommste natürlich nicht bezahlt. Du musst alle Kosten mit Quittungen belegen können.


    Ich habe bei meinem wirtschaftlichen Totalschaden damals noch die Gebühren der Zulassungsstelle (An/Abmelden) und für die Kennzeichen fürs neue Auto später nachgereicht, wurden auch anstandslos bezahlt.

  • In solchen Fällen ist es meiner Erfahrung nach immer am Besten, wenn man gleich vor Ort Daten austauscht, dann muss der Unfallverursacher gleich die Daten des Geschädigten seiner Versicherung melden, das ist vor allem eine Zeitersparnis, weil die Postwege für Fragebogen etc. wegfallen. Bei so kleinen Parkschäden sollte die Abwicklung durch die KFZ-Versicherung normalerweise kein Problem sein, Schuldfrage oder ähnliches stellt sich dabei ja nicht, das sollte man auf alle Fälle ohne Anwalt regeln können.

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