wer in den letzten tagen oder wochen die presse etwas verfolgt hat, hat sicherlich etwas über ein recht interessantes urteil zur rechtsmäßigkeit von geschwindigkeitskontrollen mitbekommen.
finde ich irgendwo recht interessant, was dort geschrieben ist. gerade mit dem hintergrund, dass man mich heute doch mal nach langer zeit wieder geblitzt hat und dies nicht gerade mit nur 10 kmh zu viel. hat schon jemand mit dem urteil erfahrungen gemacht? eigentlich müssten ja die entsprechenden behörden von dem urteil kenntnis haben - verschicken sie dann trotzdem die zahlungsaufforderung...? so fern sie es verschicken, kann man sich dann einfach auf das urteil berufen oder muss man sich erst einen anwalt nehmen?