Keine Abnahme nach Motorumbau

  • Folgende Situation:


    War bei TÜV und fragte, ob die mir einen KR Motor in einen 91` Golf eintragen. Der Typ meinte kein Problem.
    Nun war ich dort und ließ ihm alle Papiere da, damit er das Gutachten erstellen kann, wenn er Zeit hat.


    2 Tage später rief er mich an und meinte ich bräuchte nen G-Kat, weil das wohl so wäre...


    So nun steh ich da... KE einbauen ist mir klar, will ich aber nicht !


    Weiss jemand Rat oder Abhilfe ?


    Vielen Dank schonmal im Voraus !

  • entweder du baust nen kat ein oder aus


    vorher informieren sollte man sich schon
    dann wüsstest du auch das die abgasnaorm sich nicht verschlechtern darf durch nen motorumbau, ergo kat einbauen oder einen motor der min euro 1 hat ( so wie der golf serie)

  • hat er voll und ganz recht, Du darfst die Abgasnorm ab Erstzulassung immer verbessern, aber nie verschlechtern, somit -hart wie es klingt- Pech gehabt, da hättest Du dich vorher informieren müssen....

  • Ist mir schon alles klar, aber wie baut man einen G-Kat in einen KR Motor mit K-Jetronik ein ? Bei HJS gibt es keine Nachrüstkats mehr !

  • Streng genommen wäre das einragbar, da es auf die schlechteste Abgasnorm des Modells ankommt, nicht auf die Ursprungsnorm des Fahrzeuges. Viele Tüver trauen sich da aber nicht ran.

    Ja, aber wie erklär ich das dem Prüfer ?

  • Zitat aus golf1.info:


    Hab am Dachboden noch nen HJS Kat 2000 liegen


    komplettes Set für 16V KR Motor


    -mit Kat
    -evtl sogar mit Hosenrohr für 2er
    -mit Steuergerät und Kabelbaum
    -mit allen Fühlern und Lambdasonde



    sehr guter Zustand


    VB 280,-

    Aufstehen, Maul abwischen, weiter machen!


    Fehlende PS werden durch miserable Optik ausgeglichen! :thumpup2:

  • Streng genommen wäre das einragbar, da es auf die schlechteste Abgasnorm des Modells ankommt, nicht auf die Ursprungsnorm des Fahrzeuges. Viele Tüver trauen sich da aber nicht ran.


    Es geht um die Abgasnorm DIESES Fahrzeuges und nicht ob irgendeiner aus der Modellreihe mal schlechter war.....
    Also, wenn er nen G-Katte hat, weil es z.B. voher ein RP war, dann kann er keinen KR fahren, weil sich die Abgasnorm DIESES Fahrzeuges verschlechtert....
    Da ist es egal, ob es auch mal nen DX komplett ohne Kat gab....


    low: Kaufos kaufos :zwinker:

  • So, haben eben mit dem TÜV gesprochen, der Trägt mir das Ganze ein. Der meinte bis Bj 93 geht ohne Kat.
    Habe kommenden Donnerstag meinen Termin... :D

  • Zitat

    Mir würde es bringen, dass ich einen VR mit Euro 2 in mein 4er Cabrio bekommen würde das D3 hat.


    Kannst du das mal auf deutsch sagen???


    Welcher Motor ist aktuell in deinem Cab verbaut und hat es nur D3 weil du ein "Kaltlaufregler" nachgerüstet hast, oder
    hat es ab Werk D3 Norm gehabt???


    Wenn der Wagen ab Werk D3 hatte klappt das nicht wei sich die Abgasnorm dann verschlechtert, sollte das Cab aber mal
    Euro 2 gehabt haben und nur durch einen Kaltlaufregler oder ähnliches geupgradet worden sein, dann ist das kein Problem.


    Hatte damals nen Golf 2 GT Special mit Euro 1, den habe ich mit so einem Kaltlaufregler auch auf D3 gebracht.
    Nach einiger Zeit habe ich den Wagen auf G60 umgebaut und dann wurde dann wieder auf Euro 1 zurückgestuft.


    Gruß Jan

  • Deutsche Übersetzung: :wink


    Mein Cabrio hat von Werk aus D3 (MKB AKR) also könne ich eigentlich nicht zurückstufen.
    Habe aber irgendwo gelesen, dass man nur die Schadstoffklasse einhalten muss, die im Baujahr Pflicht war. Heißt also, das ich auf Euro 2 zurückstufen könnte, weil damals nur Euro 2 zwingend war.
    Muss mal eben suchen, wo ich das gelesen hab.


    Edit: Baujahr ist bei mir 8/98

  • So. Komme eben vom Landratsamt. War heute morgen beim TÜV, der mir den Motor in dem Auto abgenommen hat. Landratsamt hat eingetragen. Fertig. Funktioniert also doch ! :)

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