Was soll das eigentlich sein? Was passiert da mehr, als beim normalen TÜV-Termin?
Ist doch so ziemlich das gleiche, nur teurer, weil man ja ein paar jahre nicht dort war, oder?
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Jap, brauchst Du aber auch erst, wenn das FZG länger als 7 Jahre abgemeldet war.
Aber manche Zulassungsstellen wollen gar keine Vollabnhame, wenn noch Papiere für das FZG da sind, die wollen dann nur ne normale HU.
Frag mal deine Zulassungsstelle, bevor Du zum Tüv donnerst und da Geld verpulverst, vielleicht sehen die das ja bei euch auch so oder ähnlich.... -
Ach schmarrn, 7 Jahre sind das??? Währe ja super....
Ich hab da was im hinterkopf mit 2 Jahren abgemeldet...oder ist das mit den 2 Jahren, dass es dann automatisch als endgültig abgemeldet bedeutet???
Weil überlege, mir nen F&I zu holen, der seit 2005 abgemeldet ist...
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7 Jahre seit.... 2004? 2005?
Ist aber so -
geil...
ich depp wär zur vollabnahme nach 2 jahren gerannt... hab ich mit meinem Ibiza ja auch glück dann... geil....
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Jungs - da muss ich Einspruch einlegen....
Baue seit 8 Jahren an einer 73er FLH für meine LG.
Die hatten wir mal zerlegt in Kisten gekauft......Auf meine Nachfrage bei einem befreundeten GTÜ´ler zu dem anstehenden Zulassungspozedere verriet er mir, daß seit einiger Zeit die Vollabnahme nicht mehr unbedingt notwendig sei - Voraussetzung ist, daß das Fzg. bereits in der BRD zugelassen war.
Dann reicht eine normale HU (AU braucht die glücklicherweise noch ned.....) und gut is!Gruß
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Jap, brauchst Du aber auch erst, wenn das FZG länger als 7 Jahre abgemeldet war.
Aber manche Zulassungsstellen wollen gar keine Vollabnhame, wenn noch Papiere für das FZG da sind, die wollen dann nur ne normale HU.
Frag mal deine Zulassungsstelle, bevor Du zum Tüv donnerst und da Geld verpulverst, vielleicht sehen die das ja bei euch auch so oder ähnlich....Was habe ich hier geschrieben? Ist von Kreis zu Kreis unterschiedlich
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so wie ich´s verstanden habe spielen die 7 Jahre keine Rolle mehr.....
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Diese 7 Jahre sind mir bei gugeln auch untergekommen. Allerdings ab Stichtag ?? 2008. Also sollte alles vorher stillgelegt trotzdem zu VA?
Bei einem Komplettumbau ist das doch sowieso hinfällig, oder?
zur Info: Es geht um enem T2a Bj 69, der einen 2L Typ 4 bekommt und seit 2000 abgemeldet ist.
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Ja rückwirkend, also bei dir wäre es so, das er bis mindestens 2001 zugelassen gewesen sein muss.
Aber zum Tüv musst Du ja damit so oder so, als ist es ne reine Kostensache, ob HU oder VA... -
Verstehe ich das jetzt richtig? Alles was 7 Jahre VOR dem Stichtag abgemeldet wurde, muß zur VA?
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Ja, ausser dein Strassenverkehrsamt sagt noch was anderes
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OK, und was genau passiert dann da anderes, als bei normaler HU ?
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man zahlt mehr
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Ohne Mehraufwand gibts nicht mehr Geld. Ich droh dem einfach mit der Dekra.
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Weisst Du, was ich dann zu dir sagen würde?
FAHR DOCH!!!!!Es geht nicht um mehr Prüfaufwand, sonder um den Schreibkram....
Hast du denn jetzt schonmal bei deinem Strassenverkehrsamt oder Zulassungsstelle angefragt, bevor Du hier schon wieder ne Welle machst, weil ehrliche Leute für ehrliche Arbeit ehrliches Geld verdienen wollen? -
Irgendwer hat gesagt, daß es einfach nur teurer wird?
Abgesehen davon, was für mehr Schreibkram?
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