Hallo liebes Forumvolk
ich dachte die ganze Zeit, dass nach der Umstellung des Bewertungssystem der Verkäufer von Ebay nicht verlangen kann, eine negative Bewertung zurück zu nehmen bzw Ebay das einen Scheiß angeht.
Ich hatte mir die Freiheit heraus genommen, einen Verkäufer sachlich negativ zu bewerten. Grund:
Am DO 14.05 Vormittag per PayPal bezahlt und am 20.05 gegen Abend versendet (zumindest wurde das mit per ePost mitgeteilt). Am DO 21.05 war Feiertag, zugestellt am MO den 25.05
Ergo... 5 Werktage nicht ausgeliefert/liegen gelassen trotz PayPal, 2x WE und ein Feiertag dazwischen.
zu hart meine Bewertung?
Zitat5 Werktage liegen gelassen plus, 2xWochenende plus Feiertag, Vielen Dank :-((((
ich finde, dass man in der heutigen Zeit eine Bestellung nicht mehr fünf Werktage und ein WE liegen lassen kann.
Jetzt will der Verkäufer natürlich, dass ich die Bewertung zurück nehme
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
wurde am 20.05.09 verschickt und zugestellt am 25.05.2009. Für den langen versandweg können wir auch nichts. Wir bitten daher auf eine faire Einigung. Andernfalls müssen wir den Anwalt einschalten, weil das ist Geschäftsschädigend.
und Ebay gibt mir zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Friss oder stirb
ne, so schlimm ist es noch nicht...
"Antrag ablehnen" oder "Anfrage akzeptieen"
Was meint Ihr?