TüV-Vorschriften für Innenraum"ausstattung"?

  • Hallo Leute,


    meine Frage, gibt es Richtlinien was alles in einem Kfz vorhanden sein muss, sprich Himmel, Amaturenbrett etc... also wirklich alles was Original drin ist, was muss bleiben, was darf gehen, das der Fahrersitz nicht durch einen Bierkasten ersetzt werden darf, wenn man TÜV haben will ist mir klar, meint ihr da gibt es gravierende Unterschiede von TÜV´er zu TÜV´er???



    Gehen wir mal von einer 2´er Golf Originalausstattung aus!


    Würde mich über liebe und sinnvolle Antworten freuen!



    Grüße


    Madeleine

  • Hmm... Dank einiger Leute die es nicht Schaffen sinnvolle Themenüberschriften zu finden, war das nun echt nicht Schön,


    gefunden habe ich die beiden


    Eins
    Zwei


    Hat das aber vielleicht hier jemand Versucht und abgenommen bekommen?
    Vielleicht Erfahrungsberichte und Bilder wären ja nun mal dann ganz toll.


    Danke euch,


    Madeleine

  • hi ...


    ich kanns dir aktuell von meinem tüv sagen :


    türverkleidungen vorn weglassen = nein (können aber andere rein bzw umgebaut werden)


    sonnenblenden weglassen = nein


    innenhimmel kann weg


    wischer muss wenigstens einer mit ausreichendem wischfeld bleiben


    heizung kann mit saisonkennzeichen weg ...


    lüftung muss bleiben



    ich hab das vor ein paar wochen mit meinem tüver durchgesprochen weil wir unseren bus ein bisschen leichter machen wollten :D


    ist aber gut möglich das das bei dir anders ist, da hilft wohl auch nur nachfragen



    Grüße

  • Würde statt den Sonnenblenden auch ein "Blendstreifen" auf der Windschutzscheibe reichen?
    Es sieht nämlich leicht daneben aus bei einem leeren Innenraum mit so Seriensonnenblenden.

  • Ich war schon mit zwei unterschiedlichen Autos jeweils nur mit zwei vorderen Sitzen, Sonnenblenden und Armaturenbrett inkl. Lüftung beim zwei unterschiedlichen TÜV Prüfern. Keinen hat die fehlende Türverkleidung gejuckt.
    Generell muss man aber auch sagen, dass wenn ein TÜV Prüfer keinen Vermerk der fehlenden Teile im Prüfbericht macht, dann ist davon auszugehen, dass die Teile zum Zeitpunkt der Überprüfung vorhanden waren. Sprich was ihn nicht juckt ist original am Fahrzeug angebaut....
    Kritisch wird sowas immer nur bei einer Polizeikontrolle die Dich dann zu einem Sachverständigen für den Mängelbericht schickt. Der sieht das dann alles anders...
    Gruß...

    Meine (Ex-)Fahrzeuge
    1984 Polo 2 STH G40 *verkauft*
    1978 Scirocco 1.6L GTI (15,0 auf 1/4Meile) *verkauft*
    1985 Polo 2 STH 20V Turbo 4-Motion *verkauft*
    1959 T1 Bus Kastenwagen 2,3L Typ1 Turbo *verkauft*
    1987 Golf 2 Syncro G60 (neues Projekt)
    1953 T1 Fensterbus (Barndoor, neues Projekt)

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