möchte mich ja nicht so einmischen aber sind nicht Die RM 001 in 7x15???
da ist doch dan auch nur die schüssel anders!?!!oder??
Eintragung von umgeschüsselten bbs felgen??
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Das ist die RS 001,steht auch schon vorher...und die schüssel ist auch anders
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sorry aber dann erklär mir mal bitte jemand den unterschied!??!???danke
RS 001
http://www.bbs-society.de/boar…ent.php?attachmentid=1072Rm 001
BBS RM 001 7+8,5x15 --- 849€ -
Es gab mal ne BBS RM für BMW in den Dimensionen 7,5x15!
Mit gleichem Stern wie die RM 012...aber wenn die breite nicht eingestanzt ist dann geht nix beim tüv!
Greetz -
Zitat
Original von Helios 16V
Das ist die RS 001,steht auch schon vorher...und die schüssel ist auch andersHallo Helios, ich finde es gut, dass du dich in dem Thema so reinhängst, aber bitte dann nur mit Wissen das auch belegbar, denn mit Halbwissen kann hier keiner was anfangen.
Bitte vorab informieren und dann reinhängen. Danke.Eine RS001 ist eine 7x15 Et25 in dreiteiliger Ausführung und eine RM001 ist eine zweiteilige Ausführung, also vom Aufbau und der Optik so wie die Edition One-Felgen.
Die gezeigten Bilder zeigen keinen einzigen Typ RS001, höchstens das Modell RS1, was ja doch ein "kleiner/großer" aber "breiter" Unterschied ist.
Ebenso ist nur ein RM-Modell erkennbar, aber auch mit der Größe ist das dann so eine Sache.Von den RM-Modellen gibt es einige Typen, RM001, RM002, RM003, RM012 usw. und die unterscheiden sich teuílweise in Gesamtbreite, Außenbette, Innenbett, Sternform, Lochkreis, Nabendurchmesser, Schraubenart uw. Also auch jede Menge Dinge.
Das selbe gilt für die RS1-Modelle und ist mir doch etwas zu mühsam das aufzulisten udn im Endeffekt geht es ja hier um eine Eintragung.Es gibt eine RM-Felge in 7x15, die hat das selbe Aussenbett wie eine 6,5x15, da würde es nicht auffallen, aber ob das gewünscht ist weis ich nicht.
Grundsätzlich ist es doch so, bloß weil etwas möglich ist, ist es noch lange nicht erlaubt, aber entscheiden muss das jeder für sich selbst bzw. der TÜV-Prüfer ob er das verantworten kann.
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Zitat
Ja, wie gesagt, ich warte auf Deine Freigabe für breitere BBS RM. Eventuell kann Dir j aDein Bruder beim suchen helfen.
willst du oder kannst du es nicht verstehen? ich weiß ja nicht, jeder hat mal einen schlechten tag. weder mein bruder noch ich haben etwas geschrieben, dass es ein gutachten zu den rm felgen gibt. wo soll das denn bitte schön stehen?
es gibt aber genug gutachten zu umgeschüsselten felgen mit verschiedenen felgenbreiten. und da sind wir wieder bei dem thema, das man sich mit menschen unterhalten kann, die ja auch beim tüv arbeiten sollen. denen kann man dann sein problem schildern.
wenn dich das überfordert, dann lass es bleiben.
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Zitat
Original von christian
es gibt aber genug gutachten zu umgeschüsselten felgen mit verschiedenen felgenbreiten. und da sind wir wieder bei dem thema, das man sich mit menschen unterhalten kann, die ja auch beim tüv arbeiten sollen. denen kann man dann sein problem schildern.
Das ist aber dann kein Gutachten, sondern eine Eintragung was du meinst und das ist ein schon ein Unterschied. Eine Eintragung ist Ermessenssache und ein Gutachten besagt eben, dass Modell wurde so geprüft wie es darin steht.
Wie soll ein TÜV-Prüfer wissen, ob das Bett das aushält? Jetzt gehen wir vom Extremfall aus und sagen, es ist irgendein Billighersteller bei dem Bett (nein, ich meine nicht RH) und es biegt sich bei starker Belastung an der Aussenkante. Was kann da passieren und wer wird das verantworten?
Das ist jetzt nur eine Annahme von mir, dass es im echten Leben anders ist wird zu 99% der Fall sein, genau so mit dem wiederverwenden der alten Schrauben bei den Felgen.
Ich habe noch nicht gesehen, dass ein Bett sich während der Fahrt gebogen hat oder bei dem die Schrauben gerissen sind, aber man muss das auch mal in die Annahme nehmen und das machen eben viele Prüfer, was auch ihr gutes Recht ist. -
sicher, das was du beschrieben hast, ist ja nicht so sonderlich weit her geholt aber dafür gehe ich ja zu einem tüv prüfer und der soll sich darüber gedanken machen.
sowohl bei meinem bruder als auch bei meinen bbs ging es in der vergangenheit problemlos die umgeschüsselt eintragen zu lassen. sicher, für beide felgen gab es gutachten für die entsprechende andere breite (bei den pls weiß ich es zu hundert prozent, bei den rs nicht ganz).
iwe es bei den rm ist, keine ahnung, da habe ich nie behauptet das es ein gutachten geben würde.
ich sehe da absolut kein problem drin, mit umgebauten rm zum tüver zu gehen und ihm die thematik zu erklären und da zu fragen ob er das einträgt, was ja dann ermessenssache des prüfers wäre. wenn der nun noch extra schreiben zu den betten oder was auch immer haben möchte, ok, dann würde ich mal beim hersteller der betten fragen, aber wenn nicht, na dann nicht.
das daraus aber gleich ein drama mit illegal oder nicht gemacht wird, ist völlig übertrieben. weil ich gehe ja deswegen zum prüfer und wenn der das verantwortet, na ok.
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ich sehe das auch so wie mein vorredner anstatt man sich hier mal gedanken macht oder erfahrungen postet wie und wo man sie eingetragen bekommt weil es ja auch schon andere hinter sich haben .....
aber nein es wird immer und alles gleich in die tonne geredet es ist doch jeden sein eignes problem mit was er seine achsen bestückt. oder was man für beleuchtung fährt oder diese airbag geschichten hier immer . -
Zitat
weder mein bruder noch ich haben etwas geschrieben, dass es ein gutachten zu den rm felgen gibt. wo soll das denn bitte schön stehen?
Lesen und verstehen. Der TS fragte nach einer Eintragung umgeschüsselter BBS RM. Daraufhin antworteten andere und ich, das dies nicht legal möglich sei.
Der Andi wiederum meinte darauf:Zitatmal halblang. klar geht das legal. hab ich damals bei meinen pls auch gemacht und das festigkeitsgutachten hat die verschiedenen breiten abgedeckt von 6 bis 13" breite. warum sollte das nicht gehen? und warum nicht bei bbs? gibt doch auch da genug gutachten.
Na, verstanden?
Und das hier gilt immernoch:
ZitatNa auf das RM Gutachten das 8 Zoll Breite abdeckt bin ich mal gespannt. Aber da hast Du ja dann sicher was im Petto. Also lass mal sehen.
Sowie:
ZitatUnd das wo doch BBS das zerlegen der Felge schon im Gutachten verbietet.
Da können Eure Tüver eintragen was sie wollen. Fakten zählen, nicht die Unwissenheit einiger "Eventuell-inschenjöre"
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