Geblitzt - Auf Foto NICHTS zu erkennen!

  • Quelle Verkehrslexikon


    Fahrtenbuch-Auflage - Fahrtenbuch führen


    Ist nach einem Verkehrsverstoß, der mit mindestens einem Punkt zu bewerten ist, der Verwaltungsbehörde ohne zumutbaren Aufwand die Ermittlung des Fahrzeugführers zum Tatzeitpunkt nicht innerhalb der Verjährungsfrist möglich, so kann nach einer entsprechenden Ermessensentscheidung dem Fahrzeughalter auferlegt werden, für längere Zeit ein Fahrtenbuch zu führen.


    Dies ist keine Strafmaßnahme, sondern soll lediglich sicher stellen, dass die Ahndung künftiger Verkehrsverstöße nicht erneut an der mangelnden Mitwirkung des Halters an der Fahrerfeststellung scheitert.


    Um die Probleme der Verhältnismäßigkeit und der Kausalität einer verspäteten Anhörung im Bußgeldverfahren ranken sich zahlreiche Verwaltungsgerichtsurteile mit einer durchgängig für den Halter kaum durchbrechbaren Strenge der Anforderungen an seine Mitwirkungspflichten.


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    Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß: - nach oben -


    * Rechtsprechung:
    Anordnung einer Fahrtenbuch-Auflage ist auch schon bei einem ersten Verstoß zulässig.


    * BVerwG v. 17.05.1995:
    Zur Zulässigkeit einer Fahrtenbuch-Auflage auch schon bei einem ersten Verstoß


    * OVG Münster v 29.04.1999:
    Zur Zulässigkeit einer Fahrtenbuchauflage auch schon bei einem ersten Verstoß, auch wenn die Tat lediglich mit einem Punkt bewehrt ist.


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    Androhung einer Fahrtenbuchauflage: - nach oben -


    * OVG Münster v. 28.07.2008:
    Von der Androhung im Gegensatz zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geht keinerlei Regelungswirkung aus. Sie greift nicht in Rechte des Betroffenen ein, sondern hat nur zum Zweck, ihn dazu anzuregen, sorgfältiger zu prüfen und zu überwachen, wem er sein Kraftfahrzeug zur Führung überlässt. Daher ist eine solche Anordnung auch bereits bei einem geringefügigen Verkehrsverstoß rechtmäßig.

  • OK hast gewonnen :-+
    nur steht da immer noch KANN und zu meiner verteidigung muss ich sagen das meins bestimmt schon 7-8 Jahre her ist!! EDIT: auf jedenfall vor 2000 ( weil zur Zivizeit :-z ) -siehe teils die daten der rechtsprechung-
    ABER: ich würds trotzdem drauf ankommen lassen

  • Zitat

    Original von ElBarto
    ABER: ich würds trotzdem drauf ankommen lassen


    Mögliches Szenario:


    Fahrzeughalterin hat 10 Punkte und kann nicht bei der Aufklärung des gesuchten Fahrers helfen...


    ->


    "sondern hat nur zum Zweck, ihn dazu anzuregen, sorgfältiger zu prüfen und zu überwachen, wem er sein Kraftfahrzeug zur Führung überlässt."


    Aber probierts halt aus.

  • also wenn ich in HH geblitzt werde kommt da kein foto
    das kommt immer nur wenn ich ausserhalb geblitzt werde
    Und das foto was man auf dem blöden schrieb sieht ist ein scheiss gegen die original qualität, ist halt ne richtige cam :)


    aber ich würds auch mit dem fahrtenbuch drauf ankommen lassen


    aber ich würde auch meiner frau mal sagen, dass sie sich ein wenig zügeln soll :)
    10 punkte gehen doch schon argh ins geld, gell :)

  • Leg erstmal einspruch ein, dass mit unter den gelieferten Informationen der Fahrer nicht bekannt ist. Mehr nicht.


    Hab ich auch gemacht, danach standen 2 Herren daheim und mein Dad hats nochmal wiederholt...dann sind sie aufs Amt und 2 Wochen später kam nochmal nen Schreiben, dass se mich laut Lichtbildausweis identifiziert hätten.


    Das Bild war wirklich bescheiden...hätte so ziemlicher jeder sein können...... geärgert hab ich mich damals eher wegen einem Punkt...


    Autobahn, letzte 1.8T fahrt... standen wirklich kurz vorm Tempo aufgehoben Schild auf dem gründstreifen halb udn halb auf dem Standstreifen OHNE WARNSCHILD von wegen Panne usw...), Stück zu früh aufs Gas im 3. Gang 21 zuviel. 1 Punkt...


    Schlussendlich hab ichs bezahlt, fands zwar Abzocke direkt vorm Schild...hab leider damals nicht angehalten und Bilder gemacht, dass die direkt vorm Schild und ohne Warndreieck ihr Auto auf der Autobahn geparkt haben.


    Schuld klar, weil ne Sekunde zu früh aufs Gas...


    SDI

  • Also ich hatte sowas auch shconmal, geblitzt worden, Post bekommen, auf dem Foto nix zu sehen.


    Ich hab denen geschrieben, ob es möglich wäre, ein besseres Bild für die interne Klärung, wer gefahren ist.
    2 Wochen später kahm nen schrieb, das das verfahrungen eingestellt wurde.


    Und bei mir gings um 34km/h innerorts drüber...
    KEIN Fahrtenbuch etc.


    Also anrufen oder schreiben und schaun, was geht :D

  • wie gesatt probiers aus, wenn du oder sie das fahrzenbuch draufgebraten bekommt isses halt so, und fahrtenbuch is ne gemeine sache


    wenn nicht jede fahrt eingetragen wird drohen böse strafen


    und zu deiner besseren hälfte


    bei 10 bzw dann 11 pkt würde ich mir mal so langsam gedanken über meinenf ahrstil bzw überas autofahren allgemein machen

  • Bei Fahrtenbuch einfach Auto ummelden. Fertig.


    Was werden die wohl machen, wenn Du denen sagst, daß Du niemanden am Foto erkennst?
    Die werden irgendwie versuchen, den fahrer zu ermitteln. Also werden sie ein besseres Foto bringen.


    Aus Angst, vor Fehlentscheidungen, musst Du NICHTS zugeben. DIE sind am Zug, DIR irgendwas zu beweisen.



  • Das hört sich gut an!


    @ Marco :
    Ob Madame 1, 5, 10 oder 25 Punkte hat, hat im Thread an sich nix verloren und geht dich ebenso wenig an, also da braucht keiner ne Belehrung, aber das gibts ja jedes mal in den Threads...da ist jeder n Engel!


    Sie wurde halt 3x kräftig zu schnell geblitzt und fertig! :tock:


    Darum geht es hier aber in keinster Weise!

  • Wir haben heute den Zeugenfragebogen wieder weg geschickt...von wegen wir möchten ein eindeutiges Bild weil das Auto viel in der Familie rum gereicht wird!
    Werden sich dann wohl baldigst melden nehme ich an...


    Ich halte euch auf dem laufenden!

  • Szenario wird wohl folgendes sein:


    1. Es klingelt irgendwann mal an der Tür und 2 freundliche Herren in grün stehen da.
    2. diese halten dir dann das aufgenommene Foto in DIN A4 vor die Nase, da is dann nochmal deine Visage vergrößert zu sehen drauf.
    3. Das schaust dir an und tust so als hättest den Typ da drauf noch nie gesehen.
    4. Die Herren in grün werden natürlich versuchen dir das anzuhängen um die Fahrererrmittlung abzuschließen, einfach ccol bleiben und garnichts dazu sagen.
    5. Entweder wirds dann eingestellt oder es kommt irgendwann mal zur Verhandlung, aber nicht wegen den paar Kröten um dies da geht, sprich deine Chancen stehen gut.


    Wenn der Fahrer zu dem Zeitpunkt binnen 3 Monaten ab Tatzeitpunkt nicht ermittelt ist gilt es sowieso als verjährt, also nur keine Eile in solchen Fällen. :wink

  • Zitat

    Original von Marlboro Man
    Wenn der Fahrer zu dem Zeitpunkt binnen 3 Monaten ab Tatzeitpunkt nicht ermittelt ist gilt es sowieso als verjährt, also nur keine Eile in solchen Fällen. :wink


    Achtung, gefährliches Halbwissen auf Abwegen...
    Die feste Verjährung von 3 Monaten gibt es schon laaange nicht mehr.
    Diese Frist wird inzwischen unterbrochen und zwar bei einigen Anlässen.
    Einige Beispiele:
    - das versenden des ersten Anhörungsbogen an den Betroffenen (hier die Freundin)
    - alle Ermittlungen zur Feststellung des Wohnortes falls jemand umgezogen ist
    - jegliche Gutachtenbeauftragung (grad bei schlechten Fotos beliebt, um dir den Augenabstand, die Muttermale oder sonst welche Merkmale zuzuordnen)
    - Wenn die Zuständigkeit wechselt weil z.B. erstmal geprüft wurde ob eine Straftat vorlag, die Sache dann aber doch an die Bußgeldstelle übergeben wurde
    Nur so als Beispiele...
    Und jedes mal startet die Frist von neuem!!! Höchstgrenze sind dann im Endeffekt 2 jahre.
    Im genannten Fall MINIMUM 3 Monate nach Erstellung des Anhörungsbogens.


  • Ich war leider eindeutig zu erkennen... Und der ÖPNV hier suckt echt^^


    Patrick: Schon was Neues gehört??

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