Hallo Gemeinde
Ich habe einen Golf II G60 und habe mir für diesen ein neuen Gewindefahrwerk gekauft.
Leider steht aber jetzt auf dem Gutachten nur, dass es für eine Tieferlegung von ca. 45 mm sei (da die FWs in der Schweiz bei einer Tieferlegung über 45mm ein Sondergenehmigung brauchen).
Da steht nichts von Abstand Radmitte zu Kotflügel oder Restgewinde, einfach nur die 45 mm.
Der Golf hat jetzt schon ein Gewindefahrwerk verbaut gehabt. Jedoch war das so scheisse, dass ich es verdammt hoch fahren musste damit nichts streift. Jedoch weiss aber nicht, wie hoch denn der Golf original war?!?! An welchen Werten kann ich mich jetzt festhalten, damit ich die 45mm nicht überschreite?
Der Golf ist ein originaler G60 und das Fahrwerk ist ein Bilstein B16. Kann mir da jemand Infos geben?
Vielen Dank und Grüsse aus der Schweiz!
beathoovenG60