rechtliche Frage

  • Zitat

    Original von shadowdiver
    das mit dem gleichwertigen Ersatz ist etwas trivialer als gedacht. So richtig sicher bin ich mir da nicht.


    Tja, da mußt du dir wohl im Vorfeld genaue Gedanken machen denn schließlich wird das ja ein Ersatz vom Scheibentöner und kein Neueinkauf von dir selber.

  • das ist genau das Problem. Ich möchte genau das Gerät das ich hatte. Dieses ist leider nirgends mehr lieferbar. Also muß ich mich auf die Suche nach einem Gerät machen das meinen Ansprüchen genügt. Das kann ich leider erst testen wenn ichs in den Händen halte.

  • Dann kauf es selber, teste, was das Zeug hält und übergebe die Rechnung dem Töner. Wo ist denn da das Problem?
    So wird das in Haftpflichtsachen doch immer gemacht.
    Du behältst Du die Originalrechnung für die Garantie, er bekommt eine Kopie für seine Unterlagen

  • Zitat

    Original von gti
    Dann kauf es selber, teste, was das Zeug hält und übergebe die Rechnung dem Töner. Wo ist denn da das Problem?
    So wird das in Haftpflichtsachen doch immer gemacht.
    Du behältst Du die Originalrechnung für die Garantie, er bekommt eine Kopie für seine Unterlagen


    ich denke das ich das so in etwa machen werde.


    Reparatur wird sich nicht lohnen. Das Teil stand unter Wasser als ich die Zündung angemacht habe (Receiver geht dann mit an). Mich wundert nur das die Sicherung nicht gegriffen hat. Die ist nämlich noch ganz.


    Wie auch immer. Ich komm schon noch an einen adäquaten Ersatz .


    Danke euch allen.

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