ZitatNe, ausgeschlachtet gilt nicht.
wer sagt das? ich überlege meine karre zu schlachten und würde demnach nur eine rohkarosse zum schrotti bringen bzw. abholen lassen. und bisher habe ich (wenn ich wollte) immer einen nachweis vom schrotthändler bekommen. oder steht das jetzt irgendwo in den auflagen, dass das auto "fahrtüchtig" verschrottet werden muss? zumal jeder schrotthändler verpflichtet ist dir einen nachweis auszuhändigen auch wenn es eine rohkarosse ist.
falls es wirklich so sein sollte dann baue ich halt alles orginal um, von mir aus auch mit nem kaputten motor und standardteile. das ist ja mein gutes recht. das wäre ja auch kein betrug oder muss laut denen ein auto im orginalzustand verschrottet werden?
so und eine andere frage, ich blicke da immer noch nicht durch. natürlich soll damit der wirtschaft geholfen werden. aber steht irgendwo in den bedingungen, dass der wagen vom händler sein muss? bei mir bleiben folgende fragen offen:
- wer zahlt das geld?
- zählen eu fahrzeuge?
- zählen eu fahrzeuge, die ich von einem deutschen händler kaufe?
- kann ich privat ein fahrzeug kaufen, welches nicht älter als 1jahr ist?
- kann ich zum nächsten ali an der ecke gehen und mir ein auto vom "autohaus pusemuckel" kaufen? oder müssen es vertragshändler sein?
natürlich alles unter der voraussetzung: nicht älter als ein jahr