MSD mit EWG-Nummer eintragungspflichtig?

  • Hallo zusammen,


    habe einen Golf 3 VR6 2.8, dieser hat eine Serienauspuffanlage bis auf den MSD. Dieser ist von Supersprint, passend für den Golf 3 VR6 und hat eine EWG Nummer drauf (D2....usw.) muss ich das nun extra eintragen lassen, oder ist dies nicht eintragungspflichtig? Es gibt ja auch Rückleuchten, die ein E-Prüfzeichen haben und auch nicht eingetragen werden müssen (laut Supersprint mit ABE-dieser Nummer)...nun weis ich auch nicht, hab eig. keine Lust extra 40€beim Tüv hinzublättern, wenn es nicht notwendig ist.


    Danke mal (bitte nur antworten, wenn man auch wirklich Wissen zu meiner Frage hat), mit ich denke..etc. hilft mir nicht wirklich weiter :)


    hier ein Bild des MSD


    Der Lader bläst, der Lader lacht, er hat den Sauger blatt gemacht :)

    Einmal editiert, zuletzt von Schwaben-1er ()

  • Also ich denke..... :zwinker:


    Nee, im Ernst: Du brauchst es nicht eintragen zu lassen, das ist wie eine ABE. Allerdings gilt diese wie sämtliche anderen ABEs aus diesem Gebiet nur, wenn der Motor in Serienzustand ist. Auch ist die EWG ungültig, wenn man z.B. nur den MSD aus einer Komplettanlage mit EWG einbauen würde, weil die halt nur im gesamten die EWG-Nummer erhalten hat. Wenn dein MSD oder ESD aber einzeln so erhältlich ist, wird die EWG auch wohl einzeln gelten. Im Zweifel fragste wegen dem letzten Punkt einfach bei Supersprint nach.

    Audi 100 Typ44 2,3E mit LPG (BRC Just Venturi)


    Audi Coupé 2,3E mit LPG (Autronic AL-800 Venturi)

    2 Mal editiert, zuletzt von Beme ()

  • ja der MSD allein hat laut Supersprint ne "ABE", das blöde ist ich hab die Papiere nicht mehr, Supersprint ist da ziemlich ungeschickt und bei Sandtle* kostet das 15€ (irgendwie unverschämt, zumal dort gekauft), naja...


    Motor ist Serie...der Klang...geil :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!