Heckwischwasserdüse

  • Eine TÜV-Frage:



    Muss bei der Vollabnahme die Düse an der Heckscheibe funktionstüchtig sein, oder reicht es aus wenn der Wischer geht...


    mein problem ist folgendes: punpe geht aber es kommt kein wasser... frontscheibe geht wunderbar, aber hinten... :-r


    an der düse selbst liegt es nicht...




    habe ja auch schon einige gecleante gesehen die zwar noch den heckwischer aber keine düse hatten, von daher muss das ja erlaubt sein. oder ist das bei mir anders weil ich die düse noch habe??

  • Also ich würde mir da weniger sorgen drum machen...Wird höchstwarscheinlich auslegungssache des Prüfers sein...Das bedeutet wenn er es überhaupt merkt..
    Gibt aber auch den Spruch/Regelung das alles was am Auto verbaut ist auch funktionieren muß...
    Das andere ist aber wiedr wenn du 2 Aussenspiegel hast brauchst ja keinen Heckscheibenwischer und Spritzdüse hinten.


    Aber gibt auch noch ganz eine andere Lösung du ziehst quer durch das auto einen schlauch bis in die Heckklappe, sagt ja keiner das es schön aussehen muß.Funktionieren muß es und das tut es ja dann

  • FALSCH!!! :-r
    Wenn dein rechter rechter aussenspiegel weg ist mußt du Scheibenwischer hinten haben damit freie Sicht nach hinten gewährleistet ist!!!


    Wie willst du sonst rückwärts fahren und freie Sicht haben...Entweder Wischer oder Spiegel rechts!!!

  • Schade, dann mach ich jeden Tag mindestens 20mal was falsch :D
    Was ist denn bei nem Stufenheck?
    Der Heckwischer muss beim cleanen ja auch nicht ausgetragen werden...
    Er sagt ja auch, der Wischer geht, hat also Funktion.

  • Zitat

    FALSCH!
    Wenn dein rechter rechter aussenspiegel weg ist mußt du Scheibenwischer hinten haben damit freie Sicht nach hinten gewährleistet ist!


    Wie willst du sonst rückwärts fahren und freie Sicht haben...x


    Na aller Ace Ventura natürlich :-3



    Dankeschön für die schnellen Antworten, habt mich ganz gut beruhigt... Wo ich nur am zweifeln war war der punkt mit dem : Was verbaut ist muss auch funktionieren...


    Gruß Wulf

  • Also dann brauchst auch keinen Wischer oder Spritzdüse.


    Jedoch könnte man dann den Wischer um 100% sicher zu sein austragen lassen,falls du ihn wegmachen möchtest.
    Jede Veränderung muß beschrieben sein.Entweder durch eintragung,ABE oder sonstige Nachweise.

  • Als mein Heckwischer nicht richtig funktionierte (blieb immer auf halber strecke stehen und wischte von da weiter) hat mein prüfer mir das vor 2 jahren als schweren mangel aufgeschrieben, trotz zwei außenspiegel.


    hab auch schon gelesen, dass sich manche die nebelscheinwerfer in die GLs montiert haben, damit die löcher zu sind, aber nicht angeschlossen haben. soll der prüfer auch als mangel aufgeschrieben haben (obwohl NSW ja keine pflicht sind), da alles verbaute am Fzg funktionieren muss.

  • Zitat

    Original von Royale
    Als mein Heckwischer nicht richtig funktionierte (blieb immer auf halber strecke stehen und wischte von da weiter) hat mein prüfer mir das vor 2 jahren als schweren mangel aufgeschrieben, trotz zwei außenspiegel.


    hab auch schon gelesen, dass sich manche die nebelscheinwerfer in die GLs montiert haben, damit die löcher zu sind, aber nicht angeschlossen haben. soll der prüfer auch als mangel aufgeschrieben haben (obwohl NSW ja keine pflicht sind), da alles verbaute am Fzg funktionieren muss.



    Wenn er seiner Arbeit korrekt nachgeht sollte er das wohl.

  • Zitat

    Original von Royale
    Als mein Heckwischer nicht richtig funktionierte (blieb immer auf halber strecke stehen und wischte von da weiter) hat mein prüfer mir das vor 2 jahren als schweren mangel aufgeschrieben, trotz zwei außenspiegel.


    Das war dein EINZIGER Mangel? DARUM bist Du durchgefallen? Als was will er das denn geschrieben haben??? :?:


    Zitat

    Original von Royale
    hab auch schon gelesen, dass sich manche die nebelscheinwerfer in die GLs montiert haben, damit die löcher zu sind, aber nicht angeschlossen haben. soll der prüfer auch als mangel aufgeschrieben haben (obwohl NSW ja keine pflicht sind), da alles verbaute am Fzg funktionieren muss.


    Das ist richtig, Nebler ohne Funktion sind ein GERINGER Mangel d.H., Du bekommst ne Plakette, aber Du bist verpflichtet, den Mangel innerhalb von 4 Wochen abzustellen... :wink

  • ...schon mal den Schlauchverbinder hinter dem rechten Rücklicht gecheckt? Der Verbindet die Zuleitung der hinteren Spritzdüse mit dem Schlauch der sich im Kabelbaum nach hinten befindet.
    Rutscht oft ab und dann kommt logischerweise oben auch nix mehr an (da man das Spritzwasser in die Endspitze hinten rechts pumpt!)


    ...wär doch die einfachste und schnellste Lösung wenn's nur das wäre...

  • Heckwischer ist kein Muß. Auch mit oder ohne Spiegel nicht.
    In §40 StVZO steht nur was von der Windschutzscheibe.
    Und auch in § 56 findet sich kein Passus zu irgendwelchen Spiegeln.


    Ein W123 hat zB auch keinen rechten Spiegel.

  • hab ich schon nachgeschaut... werde mir wohl auf kurz oder lang nen neuen schlauch legen... hab immer noch kein plan ob der alte sich irgendwo mit dreck zugesetzt (?) hat oder einfach nur abgeknickt ist...




    das mit den paragraphen ist ja ne feine grundlage... danke

  • Schonal den Schlauch / Düse mit Druckluft durchgeblasen ? Entweder spülst Du den evtl. Schmand raus, oder du hörst wo es "zischt" und kannst das Leck abdichten.

    Gruß


    Disostew



    Die einzige Frau auf die ich höre, ist die meines Navigationsgerätes O-Ton Dieter Bohlen :-r


    Schönwetter: Golf 2 GTI Bj 90 VR6 ( seit '93 Jahren mein eigen :D ), nun mitTÜV !!!! :-z

    Alltag: 94'er Passat VR6 Limo ( fast voll ) + FK Gewinde + 8 x 17 AEZ Alu's


    und noch nen 76'er Audi 80 als Restaurationsobjekt :tock:

    Einmal editiert, zuletzt von Discostew ()

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