moinsen...
kann ich beim Golf 2 den auspuff so verändern dass der vor dem hinteren linken rad rauskommt?
gibt es da möglichkeiten bzgl. TÜV?
greetz
moinsen...
kann ich beim Golf 2 den auspuff so verändern dass der vor dem hinteren linken rad rauskommt?
gibt es da möglichkeiten bzgl. TÜV?
greetz
Möglich zu verändern ist es nur TÜV wirst kaum drauf kriegen
Natürlich bekommt man TÜV darauf !
Wenn die Anlage nicht Laut ist - und nur Links rausgeht
Es gibt solche Anlagen sogar mit TÜV zb. für Corrado von FOX
Genau da leigt das Problem mit der Lautstärke
es gab auch mal die berühmt berüchtigte abt sidepipe für nen 2er mit gutachten.
für die abessungen könnt ich das mal schicken
ZitatOriginal von Pinky1313
es gab auch mal die berühmt berüchtigte abt sidepipe für nen 2er mit gutachten.
für die abessungen könnt ich das mal schicken
Sogar da wirst Probleme kriegen bei der Phonzahlmessung beim Eintragen.Sogar CAR LINE machts nicht mehr
Ich denke schon das du es eingetragen bekommst wenns nicht zu laut ist!
Eintragen geht derzeit
ZitatOriginal von Godfather-toth
Sogar da wirst Probleme kriegen bei der Phonzahlmessung beim Eintragen.Sogar CAR LINE machts nicht mehr
Wie gesagt von FOX gibts sonde anlage fürn Corrado MIT TÜV - warum soll die dann am Golf 2 zulaut sein !
in Bühl steht doch immer son Tarn Corrado g60 der hatse drunter
Ein weiteres Problem ist auch die Bodenfreiheit. Bei nem 2er mit ner einigermaßen Tieferlegung würde das Rohr so tief liegen am Schweller daß es der Prüfer nicht genehmigen kann/darf.
hi;-)
@pinki kannst mir die mal schicken ggfs bilder...
wollte dass alles in vb mit nem Vr6 eintragen lassen. Ich glaub bei 16 oder 17 bekomm ich net wirklich probleme mit der bodenfreiheit );
ZitatOriginal von Haffy
Ein weiteres Problem ist auch die Bodenfreiheit. Bei nem 2er mit ner einigermaßen Tieferlegung würde das Rohr so tief liegen am Schweller daß es der Prüfer nicht genehmigen kann/darf.
Richtige Tieferlegung - ist wenn man richtig nimmt überhaubt nicht mehr möglich egal ob mit oder ohne Sidepipe !
In Baden Würt. verlangen die mindes. 8 Zentimeter am fetsen Tiefsten Punkt - im TÜV Merkblatt 751 steht sogar 11 cm drin - da kannst gleich Serie Fahren !!!
Naja was verlangt wird und was doch eintragbar ist hängt alleine vom Prüfer und deinem Budget aus.
ZitatOriginal von Creamstyle
Naja was verlangt wird und was doch eintragbar ist hängt alleine vom Prüfer und deinem Budget aus.
Naja was Eintragbar ist und was wirklich zulässig ist steht auf einem anderen Blatt bzw was Dir die Pollente bei einer Kontrolle vorwirft !
Fakt ist leider auch wenn mans versucht kann man bei der tieferlegung kaum im Legalen bereich bleiben - !
Deshalb Frage ich mich wie mansche Fahrwerke TÜV bekommen - bei den vorgeschriebenen Fakten !
Nur der Kunde ist der dumme - und bekommt von denen auf den Sack die die Gutahcten erstellen oder gar Eintragen
Ich als Leihe muß davon ausgehen das alles was der TÜV/Dekra mit seinem Fachwissen einträgt nach seinem Ermessen erlaubt ist.
ZitatOriginal von Creamstyle
Ich als Leihe muß davon ausgehen das alles was der TÜV/Dekra mit seinem Fachwissen einträgt nach seinem Ermessen erlaubt ist.
Dazu sage ich nur PLOCHINGEN
Tag ..
ich hatte unter meinem jetta ne zeit lang mal ne abt sidepipe
eintragen war die auch, ohne probleme sogar
ich fand das ding auch nicht zu laut, aber ich hab sie dann wieder verkauft weil ich andauernd mit dem ding aufgesetzt bin
ist mir voll auf den keks gegangen, und ich bin schon 16zoll gefahren
zu den fox dingern kann ich nix sagen
Mfg Jan
ZitatOriginal von Godfather-toth
Dazu sage ich nur PLOCHINGEN
Da hast du recht...Das die Polizei in zusammenarbeit mit der Dekra kontrolliert ist ja ok...Wenn Sachen die eingetragen sind auch bemängelt wurden ist das in meinen augen nicht ok...
Was macht eigentlich deine Anklage,Gegen wen hast du sie gerichtet???
ZitatOriginal von Creamstyle
Ich als Leihe muß davon ausgehen das alles was der TÜV/Dekra mit seinem Fachwissen einträgt nach seinem Ermessen erlaubt ist.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!
Da hast du recht.
Aber in dem Fall wenn es von einem Prüfer abgenommen wurde und nachweisbar der istzustand dem Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung entspricht haftet der Prüfer dafür...Genau deswegen haben ja manche Prüfer skrupel etwas einzutragen
Hatte im VW-Home forum glaub ich ein Urteil darüber gesehen
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