hey, ich habe vor mein rücklicht zu ändern..
also ich wollte die nebelschlussleuchten entfernen und diese zusätzlich als rücklicht benutzen....
hat jemand schon mal soetwas gemacht, bzw kann mir da ein paar tipps geben???
mfg T!PPO
doppeltes rücklicht
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nimmtste ne KFZ relais un baust dir ne schaltung...
Strom nimmste einfach vom orig Kabel das hinten ankommt...
Legal ist das übrigens nicht
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naja, aber nur wenn man es gaaanz eng sieht
kannte einige die so rumgefahren sind, is nie was passiert
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Zitat
nimmtste ne KFZ relais un baust dir ne schaltung...
Strom nimmste einfach vom orig Kabel das hinten ankommt...
Damit ist es nicht getan (ok, so wie er es schreibt schon ).
Aber wenn Abblendlicht durchgängig leuchten soll und beim Bremsen heller werden soll (also so wie be der benachbarten original Kammer, muss er statt der 21W-Fassung für die NSL eine 5W/21W 2-Faden-Fassung in den Lampenträger einbauen.
Wenn da nur das Abblendlicht leuchtet sieht das doch (meiner Meinung nach) auch kacke aus.ZitatOriginal von EkKoStYlEVr6
naja, aber nur wenn man es gaaanz eng siehtkannte einige die so rumgefahren sind, is nie was passiert
LEGAL ist es trotzdem NICHT, egal wie man das sieht -
Oder kaufe Dir einfach einen Satz US-Rückleuchten.
Da leuchten dann beide Kammern "serienmäßig".
Damit bekommst Du weniger Probleme als mit den gebastelten.
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wenn man es ganz eng sieht muss jede veränderung an der beleuchtungsanlage abgenommen werden...
haben de us dinger überhaupt n e-prüfzeichen?
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...natürlich nicht.
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meine erfahrungen sind daß man grundsätzlich wegen irgendwelchem beleuchtungsgedöns angehalten wird.
dann wird gesuch gesucht gesucht bis sie was finden... und wenn es dann nur der abgelaufene verbandskasten ist.
dann biste dran.
die beleuchtungsanlage sollte meiner meinung nach nur instandgesetzt werden aber nicht verändert werden.
da hat sich - auch wenn manche das nicht glauben - irgendwann mal einer gedanken drüber gemacht -
also illegal stimmt ja klar
aber durch diesen umbau kommst du doch nur
den neuen fahrzeugbeleuchtungen näher die auch
doppeltes rücklich und bremslicht haben ist doch
eigentlich (wenn auch illegal) ne verbesserung gerade
jetzt in der dunklen jahreszeit und für den umbau gibt
es auch ne anleitung habe aber gerade den link nicht
zur hand -
das wird wieder ne endlosdiskussion....
genauso wie einem ein prüfer keine US seitenmarkierungsleuchten vom BMW eintragen möchte obwohl es ja auch seitenmarkierungsleuchten von in pro gibt...
gelbes licht ist ja gelbes licht...
funktionieren tut das und es sieht auch toll aus aber einfach so umgebaut ist das illegal.
checkt das mit dem tüv ab. und lasst das im besten fall eintragen!
alles andere kann zu örger führen und das will ja eigentlich keiner oder?
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die nachrüst leuchten von meinem g3 variant haben 2x standlicht pro lampe. sind beides 5 / 21 lampen verbaut. einmal 2x bremslicht und einmal 2x nebelschlußleuchte.
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Zitat
funktionieren tut das und es sieht auch toll aus aber einfach so umgebaut ist das illegal.
Stimmt schon. Am besten eintragen lassen.
Dürfte auch keine Probleme damit geben und ein lichtteschnisches Gutachten ist dafür auch nicht nötig.
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Hallo T!PPO :wink,
ich habe das ganze bei mir mit neuen Fassungen realisiert. Und zwar habe ich alle 3 roten Kammern umgebaut auf Rücklicht und Bremslicht. Es kamen 2phasige Lampen zum Einsatz mit 5/21Watt. Und die Fassungen haben die Bezeichnung Bay15d. Die original Aufnahmen für die Lampen musst du natürlich bearbeiten und erweitern, damit die Bay15d Fassungen passen. Die jeweilige Plusversorgung für die Lampen holst du dir per Kabelschuhe von vorhandenen Anschlüssen, an der Rückseite der Rücklichtfassungen. Problematisch wird es etwas beim Minuskontakt. Der muss über die Fassung direkt zurück laufen. Da musst du eine Verbindung zu den vorhandenen Blechen schaffen. Im Anhang ein paar Bilder zur Verdeutlichung.
Die Plusführenden Leiterbahnen erstmal entfernen und später evtl. als Minusverbindungen verwenden!
Der ganze Umbau setzt natürlich eine Gewisse Voraussetzung an elektrischem Verständis und handwerklichem Geschick. Vor allem auf die Minusverbindung ist zu achten! Ganz wichtig!
Und dieser Umbau ist natürlich nicht erlaubt im Bereich des Strassenverkehrs. :-r Der Umbau kann natürlich auch mit nur 2 Kammern gemacht werden. So dass die Nebelschlussleuchte erhalten bleibt!Ich hoffe ich konnte einigermassen helfen?
Ich werde die restlichen Bilder noch hinzufügen, da sich ständig das Programm beschwert, es sind zu viele Bilder in dem Beitrag. Und leider kann ich nicht sofort wieder eine Antwort geben, da man ja erst eine Zeit warten muss. :-r
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bedenkt das die leitungen aus der ze bis nach hinten auch nicht die dicksten sind, wenn du mit 2x3x21 bremslicht fährst, so ist das zuviel für die kleine leitung. das sind ca. 9 bis 10A dafür sollte man schon ein 2,5er kabel ziehen und die sicherung im sicherungskasten sollte nur 10 oder 15A betragen. das müßte man mit einer relais schaltung lösen.
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Laut meinem Wissen schaut es folgendermassen aus mit Stromstärke und Leitungsquerschnitt.
0,75mm²: 6A
1,00mm²: 10A
1,50mm²: 16A
2,50mm²: 20ABei Dauerbelastung sollten pro mm2 maximal 5 Ampere fließen.
Bei Kurzzeitbelastung sollten pro mm2 maximal 10 Ampere fließen.Und ich würd sagen beim Bremsen hab ich nur eine Kurzzeitbelastung. Heisst bei 1,00mm² dürfen 10A fliessen. Die Leitungen vom ZE zu den Lichtern sind 1,00mm².
Ausserdem wer bremst verliert!! ...klener Spass am Rande...Diese Verkabelung wurde mit 1,5mm² Drähten gemacht.
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fakt ist, alles was man da umbauen kann ist nicht legal und auch nicht eintragungsfähig. aber das ist ja eigentlich kalter Kaffee.
Ich bin jahrelang mit zwei Kammerngefahren (Bremslicht), die NSW hab ich nicht angeschloßen gehabt.
Der Umbau ist an sich auch ganz einfach, da braucht man auch nicht zwingend ein wahnsinniges elektrotechnisches Verständnis. Denn das Fassungsgehäuse an sich, greift immer auf den Metall-Lampenträger, der ist immer Masse, da kann man sich noch so blöd anstellen, der hat immer Masse... Man muß sich nur überlegen wie man den zweiten Kontakt an der Lampe versorgt. Entweder über nen modifizierten Sockel im Lampenträger oder an der Lampe selbst.
Beim Abblendlicht leuchtet auch nur der 5W oder 10W Teil (je nach dem welche Lampe man hat), nicht der 21W Teil der Lampe. Da kann man die Versorgung durchaus "nebenan" abgreifen, da passiert nix.
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Lasst Euch von einem US-Golf (99W Bremslicht Serie) Fahrer sagen, dass das Kabel zu den Rückleuchten das kleinste Problem dabei ist, das hält das schon aus.
Beim Bremslichtschalter und dem Sicherungshalter in der ZE sieht das erfahrungsgemäß schon anders aus...Grundsätzlich geb ich aber den Vorrednern recht: Illegal, lassen.
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Der Themenstarter hat nur nie etwas von Bremslichtern geschrieben, sonder davon, die Nebelschluss mit als Licht zu benutzen !
Das muss man nicht eintragen, aber dann müsste man einen zusatz Nebelschlusslicht einbauen, oder ist es keine Pflicht,
das man eine Nebelschlussleuchte hat ? -
Pflicht ist ne NSL ab EZ 1.1.1990
Trotzdem hast Du eine nicht geprüfte Lichttechnische Einheit am Auto.
Weil die Kammer als NSL geprüft wurde und nicht als Rücklicht... -
hallo zusammen,
hatte das auch mal verbaut.
sah gut aus, hat mich aber 2 mal 10 € gekostet
daher jetzt wieder die legale version!
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