Fragen zur Reifenfreigabebescheinigung

  • Hi,


    ich weiß nicht mehr wie das genau ist.


    Die Reifen die bei mir eingetragen sind werden nicht mehr hergestellt. Blöderweise hat der TÜV nur diese eine Reifenmarke eingetragen und ich brauche nächste Saison neue...


    Reicht es eine Reifenfreigabe eines Reifens der selben Dimensionen mitzuführen oder muss ich wieder die neuen Reifen eintragen lassen?
    Reicht es auch, wenn Reifen anderer Hersteller explizit im Felgengutachten drin stehen? Da stehen mehrere drinnen, der dumme TÜV hat mir nur den aktuellen damals reingeschrieben.


    Danke

    Nur Puffin schenkt mir die Kraft und Ausdauer die ich brauche...

    Einmal editiert, zuletzt von Resin ()

  • Mein Tüver meinte damals, dass eine Bindung an den Reifenhersteller bei einer Eintragung nicht mehr gültig ist. Heist also, wenn du für andere Reifen eine Freigabe für deine Felgengröße hast, sollte das eigentlich reichen. Würde aber vorsichtshalber mal beim TÜV anrufen oder vorbeifahren und die dort fragen.

  • Also ich hab auch immer nur die dem entsprechende Freigabe dabei und hatte noch nie probleme.
    Aber evtl doch mal beim TUV absichern...


    mfg

    Sommer: Golf3 VRK, 18", clean


    Alltag: Golf3 VR6 Highline mit "Turboperformance"-Software



    200HP is fast


    250HP will take your breath away


    That why we gave it 3XX

  • Zitat

    Original von mr.b
    Mein Tüver meinte damals, dass eine Bindung an den Reifenhersteller bei einer Eintragung nicht mehr gültig ist. Heist also, wenn du für andere Reifen eine Freigabe für deine Felgengröße hast, sollte das eigentlich reichen. Würde aber vorsichtshalber mal beim TÜV anrufen oder vorbeifahren und die dort fragen.


    Genau so hatte es mir mein TÜVer im Sommer gesagt...

  • Zitat

    Original von mr.b
    Mein Tüver meinte damals, dass eine Bindung an den Reifenhersteller bei einer Eintragung nicht mehr gültig ist. Heist also, wenn du für andere Reifen eine Freigabe für deine Felgengröße hast, sollte das eigentlich reichen. Würde aber vorsichtshalber mal beim TÜV anrufen oder vorbeifahren und die dort fragen.



    ÄHM Jein.


    ich habe unseren Tüver mal vor längerem drauf angesprochen.
    Die Bindung an den Reifen ist nur bei Eintragungen ab Werk generell Ungültig meinte er.
    Denn :
    es unterscheiden sich teilweise die Reifen der selben Dimension ganz erheblich, vor allem wenn man als Beispiel bei der Eintragung Reifen ohne Felgenschutzkante hatte und nun welche mit Felgenschutzkante aufzieht. In 75 % der Fälle schleifen hier dann die Räder, da der Reifen aufgrund der Felgenschutzkante breiter baut.


    In jedem Fall würde ich mich da nocheinmal beim Tüv erkundigen und ggf die Räder ab nehmen lassen.

    MfG Sven



    :love: Audi A6 Avant Quattro /Passat 3B TDI :zwinker:


    :motz Wer kennt das Gesetz der Schwergängigkeit....??? :lol

  • Es reicht definitiv wenn du die Reifenfreigabe des neuen Reifens für die Felgenbreite mit dir führst. Weiss das, weil ich genug Hick Hack mit meiner letzten Kombi hatte. Genau aus diesem Grund wurde das auch geändert, weil ständig irgendwelche Reifentypen eingestampft werden.
    Dennoch gibt es da ein Problem, weil sehr viele Uniformierte das nicht wissen und du deswegen schnell Stress und unnützen Aufwand bekommen kannst, selbst wenn du im Recht bist.
    Mein Tip: fahr zum Tüv mit den neuen Reifen und der Bescheinigung und schilder denen dein Problem. Viele Tüver tragen dir das kostenlos um.
    Oder du gehst halt das Risiko ein ab und zu mal Stress zu bekommen, wobei das nicht oft der Fall sein dürfte.
    Viel Glück

  • Zitat

    Original von VR6-Customer
    Mein Tip: fahr zum Tüv mit den neuen Reifen und der Bescheinigung und schilder denen dein Problem. Viele Tüver tragen dir das kostenlos um.
    Oder du gehst halt das Risiko ein ab und zu mal Stress zu bekommen, wobei das nicht oft der Fall sein dürfte.
    Viel Glück


    Ist die beste Variante.
    Weil inzwischen ist es wirklich hinfällig, dass Reifenmodelle mit eingetragen werden, sehe das ja oft genug ;)

  • Habe heute morgen noch schnell meinen Fahrzeugschein irgendwo rausgekramt... da steht sogar drin: Andere Bereifung nur mit Freigabebescheinigung erlaubt.


    Hätte also nicht nachfragen brauchen, sry :D

  • Ja, wenn das nur das einzige Problem wär. Ich fahre OZ Turbo in 8,5x15 mit 195/45. -> Aktuelle Reifenfreigaben für diese Dimensionen gibt es nicht mehr. Falken Reifen sind eingetragen und zuhause habe ich noch eine Freigabe für die Toyo T1S... ob es damals noch mehr für diese Dimensionen freigegebene Reifen gab weiß ich nicht. Ich meine da war mal was mit Dunlop, Sp2000 oder Sp9000?


    In meinem Felgengutachten stehen auch keine Reifen drinnen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!