Rechtliches zu einem Unfall mit Motor ohne Eintragung

  • Kollege hat nun einen Auffahrunfall, wo das auto beim Lackierer steht.... Er hat aber einen VR drin... Und noch kein TÜV darauf. Was passiert nun? Morgen kommt der Gutachter, und er macht sich schon ins Hemd, und will das Auto holen und lieber den schaden selber zahlen... Eingetragen war es ein 90PS Fire and Ice. Achsen etc vom VR6 2.9 ABV.



    Was muss er befürchten?

  • Zitat

    Original von R40-Racer
    Kollege hat nun einen Auffahrunfall, wo das auto beim Lackierer steht....


    Der Unfall ist beim Lackierer passiert?Abgesperrtes Privatgrundstück?


    Wenn der Unfall auch ohne den VR Motor passiert wäre,ist das alles nicht so das Problem.Ist immer davon abhängig,wie das alles passiert ist. Sprich du fährst in ein anderes Auto,hast lackierte Rückleuchten.Kein Problem,da das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.

  • Zitat

    Original von glaui


    Wenn der Unfall auch ohne den VR Motor passiert wäre,ist das alles nicht so das Problem.Ist immer davon abhängig,wie das alles passiert ist. Sprich du fährst in ein anderes Auto,hast lackierte Rückleuchten.Kein Problem,da das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.


    nicht so ganz...


    mit einem nicht eingetragenen Motor oder lackierten Rückleuchten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs...


    also hätte das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gar nicht auf der Straße sein dürfen...


    also volle Schuld und die Versicherung wird sich das Geld zurückholen ...


    ...
    besser Ball flach halten -selber Bezahlen und sich ärgern als den ganzen Verkehrsrechtlichen Scheiß "erleiden" zu müssen der sonst folgt...


  • Naja nach Straftaten muss man sich hier nun echt nicht erkunden :D

  • Wie Glaui schon schrieb, hier mangelts an Kausalität, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, wird das Gericht das sicherlich anders sehen. Wenn ich in eine Karre reinfahr die im absoluten Halteverbot steht, muss meine Versicherung auch zahlen, da kann ich auch nicht argumentieren das der Wagen da nicht hätte stehen dürfen...

  • Die Versicherung muss zumindest den Schaden des Unfallgegners (bei Selbstverschuldung) zahlen. Nicht umsonst heisst sie Haftpflicht. Bei Kasko sieht es leider anders aus.


    Danach kann dich die Versicherung bis zu einem gewissen Betrag in Regress nehmen und den Vertrag kündigen.


    Ausserdem kommt es noch drauf an ob der Umbau Ursache des Unfalls war. Z.B. wenn die Bremse selber falsch umgebaut wurde und man daher wg. Bremsversagens den Vordermann geboxt hat, sieht es duester aus.


    In den meisten Faellen jedoch sage ich mal ist so ein Umbau jedoch nicht die Ursache...

  • rauf ankommen lassen!! auf jeden fall gutachten machen lassen.. was soll passieren?? das die Vers. nicht zahlt, dann rep. er es halt selber( will er ja jetz schon)... auf jeden fall würd ich nichts von dem Motor sagen.. was kann er dafür wenn ihm einer drauf fährt..

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