Läuft das so richtig??? Bußgeldbescheid

  • Hi


    WÜrdet ihr die Strafe annehmen, oder Einspruch erheben?


    Ich wurde am 30.7 mit meinem Auto angehalten und wußte im ersten Augenblick überhaupt nicht warum, die Grünen sind um das Auto umhergegangen und irgendwann hieß es dann meine vorderen Reifen sind abgefahren.


    Damit bin ich ja einverstanden, das problem war, dass ich ca. einen Monat vorher ein Gutachten machen ließ und da waren die Reifen noch gut. Anscheind war mein Luftdruck nicht ok. Da sie außen abgefahren waren :( In der Mitte waren bestimmt noch 4 mm vorhanden


    Aber die Polizei hat mir vor Ort keine Mängelkarte ausgestellt und auch sonst nichts gesagt. es wurde sinngemäß folgendes gesagt: Junge, das ist gefährlich und gerade wenn du einen anderen Motor verbaut hast etc. ich kenne doch die Jungen Leute. Daraufhin ist einer der beiden ins Auto gegangen und hat wohl meine personalien überprüft und in der Zeit habe ich mich mit dem anderen Polizisten unterhalten und über Autos gesprochen. Als sein Kollege wieder kam, meinten beide noch: Bitte wechsel so schnell wie möglich die Reifen und damit belassen wir es auch. Keine Mängelkarte, nichts!



    Also habe ich mir auch nichts weiter gedacht, direkt am nächsten Tag Reifen bestellt und somit dachte ich wäre die Sache gegessen.


    Und was landet heute im Briefkasten?
    Ein bußgeldbescheid in Höhe von 99€ inkl 3 Punkte, das ist ja wohl eine Frechheit!



    Sollte man Einspruch dagegen einlegen? Oder einfach zahlen und Ruhe haben?

  • da kommst du nicht gegen an, es wurden abgefahrene reifen festgestellt und fertig, akzeptier die strafe und gut. weswegen willst du denn einspruch erheben? dafür das du keine mängelkarte bekommen hast? fakt ist beide beamten haben die abgefahrenen reifen gesehen das reicht, ob die dir dann nu noch sagen das irgendwann post vom amt kommt deswegen oder nicht und noch dazu die mängelkarte vergessen haben auszuhändigen ist völlig egal, die ordnungswidrigkeit wurde festgestellt und damit musst du dafür gerade stehen.

  • hi


    und was genau ist der Wortlaut in dem Bußgeldbescheid?
    http://www.bussgeldkataloge.de/ steht 50/75euro 3punkte bei abgefahrenen Reifen.


    Verdoppelt sich die Strafe nicht bei 2 abgefahrenen Reifen normal?


    Wenn deine Reifen nur außen abgefahren sind wäre wohl auch eine Spurvermessung angebracht.



    Mit denn Polizisten steht es dann quasi jetzt Aussage gegen Aussage und die waren zu Zweit. Aus Erfahrung heraus sieht es da für dich schlecht aus oder hattest du auch noch jemanden mit im Auto?



    gruß Benny

  • ne die strafe steigt nicht proportional zur anzahl de abgefahrenen reifen und wenn die beamten clever waren haben die die abgefahrenen reifen fotografiert......ich sprech da aus erfahrung......sowas nennt man dan beweißsicherung

  • die genauen verstöße lauten:


    § 69a StVZO; §24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2BKatV





    da wurde überhaupt nichts gesichert, wir haben "normal" gesprochen und er sagte mir ja noch, dass die sache damit gegessen ist und keine strafe kommen wird.


    zahlt man verstöße neuerdings nicht immer direkt vorort?




    p.s. spur ist eingestellt, habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt, die reifen waren innen und außen abgefahren, eswegen vermutlich falscher luftdruck :( naja laut dem polizisten kommt es vom kurvenheizen (das mache ich natürlich auch immer :motz)

  • im bescheid stehen doch die namen der beamten oder?


    wenn du dich mal direkt mit denen in verbindung setzt und deine reifen vorführst?


    wenigstens hast dann guten willen gezeigt!

  • du sagst doch selber, dass die abgefahren waren, also wo ist das problem?
    aus welchem grund willst du die strafe nicht bezahlen? Weil die gesagt haben da kommt nichts mehr?
    vielleicht haben die sich gedacht,nee war doch zu schlimm schreiben wir mal ne anzeige..
    Und zu dem Bussgeld kommen ja immernoch gebühren usw usf, deshalb kommen da noch ein paar taler zu....

  • es geht mir ja auch nicht darum, ob sie abgefahren waren oder nicht. es geht mir alleine um die aussage, also ich finde es absolut nicht ok mir direkt ins gesicht zu lügen, auch nicht von einem dahergelaufenden beamten was soll denn so ein scheiss?





    aber eine frage habe ich da noch, wieso wurde ich nicht vorort aufgefordert zu zahlen? weil die strafe über 40€ war oder wieso?
    Hätte ich vorort gezahlt, dann hätte ich mir doch wenigstens die gebühren sparen können oder nicht?

  • Ich würd mich an Deiner stelle erstmal an den Anwalt deines Vetrauens wenden.
    Wenn du bei sowas "alleine" Einspruch einlegst hast du bei den Grünen/Blauen in der Regel keine Chance!
    und wenn deinem Einspruch nicht stattgegeben wird können noch höhere Kosten auf Dich zukommen..

  • Eben, es gibt an jedem Reifen Punkte wo gemessen wird. Wenn die Reifen ganz am Rand abgefahren sind ist das eigentlich nicht weiter schlimm. Ab zum Anwalt.

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  • Zitat

    Original von Helldriver911
    Dann Frage ich mich, warum Du Dich so anstellst.
    Wenn nicht einmal gemessen wurde, was sagt dann der Beamte vor Gericht, wie Tief die Profiltiefe war? Was sagt er, wenn er nach Fotos gefragt wird?
    Sofort Einspruch einlegen, mann muss nicht jeden Schei$$ hinnehmen, insbesondere nicht, wenn Beamte so hinterfotzig werden, wie in Deinem Fall.


    :-i

  • Ist es nicht so, dass für die mindest Profiltiefe von 1,6mm nur das so genannte Hauptprofil masgeblich ist? Soweit ich mich erinnern kann, müsste es sich um die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche handeln, die etwa 3/4 der Laufflächenbreite ausmachen.

  • Zitat

    Original von HoTTe83
    aber eine frage habe ich da noch, wieso wurde ich nicht vorort aufgefordert zu zahlen? weil die strafe über 40€ war oder wieso?
    Hätte ich vorort gezahlt, dann hätte ich mir doch wenigstens die gebühren sparen können oder nicht?


    Bußgelder kann man im Ggs. zu Verwarnungsgeldern nicht vor Ort bezahlen. Die Owi wird zur Anzeige gebracht, der Rest kommt von der Bußgeldstelle!

    Audi 100 Typ44 2,3E mit LPG (BRC Just Venturi)


    Audi Coupé 2,3E mit LPG (Autronic AL-800 Venturi)

    Einmal editiert, zuletzt von Beme ()

  • Zitat

    Ist es nicht so, dass für die mindest Profiltiefe von 1,6mm nur das so genannte Hauptprofil masgeblich ist? Soweit ich mich erinnern kann, müsste es sich um die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche handeln, die etwa 3/4 der Laufflächenbreite ausmachen.


    richtig, das hat mir heute ein tüvprüfer auch bestätigt, da ist jetzt nur die frage, ob der äußere bereich gar nicht zählt oder wie das einfließt :(


    in einem gutachten von einem dip.ing welches 1 Monat vorher gemacht wurde stehen ja auch noch 4mm drin. das gute ist ja, nach akteneinsicht in der bußgeldstelle habe ich es schwarz auf weiß, dass weder fotos gemacht wurden noch das profil gemessen wurde. dort steht nur drin, dass ein reifen aussen auf einer fläche von ca. 5cm blank war (wobei die 5cm auch übertrieben sind, aber ich dafür keinen beweis mehr habe)




    tja das sieht alles ein wenig doof aus, der anwalt sagt natürlich ich soll einspruch einlegen (kein wunder, weil er ja auch geld verdienen will).

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