• Zitat

    Original von Scholz
    Ich kann ihn nicht dazu zwingen mit vers. Versand zu schicken, da es nicht in der Auktion angegeben war.
    Man kann fragen oder bitten, aber trotzdem muss er nicht :D
    Denn die Auktion und deren Bedingungen haben wir beide akzeptiert. Ich mit meinem Gebot, er mit seiner Auktion.


    War das die Aussage vom Anwalt ? Dann würde ich mir schnell ´nen neuen suchen :-r


    BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
    (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
    (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.



    Und ob das in der Auktion stand oder nicht, ist relativ egal. Er kann ja nicht das BGB aushebeln. :zwinker:

    Fuhrpark:


    1. Golf G60 im Aufbau
    2. Passat 3B 1,8T
    3. Passat 3BG 1,9 TDI

    Einmal editiert, zuletzt von steve ()

  • So ist es,


    wenn du ein versicherten Versand wünschst, muss versicherter Versand erfolgen (der Käufer übernimmt die Kosten)
    Sollte er davon abweichen, muss er für den Schaden selber haften.


    Wie es mit Abholung aussieht weiß ich leider nicht, ich hatte mal was in meinem ORT von jemanden gekauft, der auch keine Abholung zulassen wollte. Das ging mir vielleicht auf die E*er!


    Am Ende hab ich das Geld dann überwiesen und es mir schicken lassen :tock:



    Eigentlich sind alle Pakete versichert.


    Egal ob UPS, DPD, Hermes oder DHL. Aber die Post z.B. bietet das "Päckchen", dieses ist nicht versichert und kann NICHT nachgeforscht werden.
    Wenn es verloren geht, kann man zwar zur Post gehen und mit denen reden, aber taucht es nichtmehr auf,ist der Warenwert halt weg.


    Mir ging schonmal ein Päckchen verloren. Post hat nachgeforscht aber nichts gefunden. Ende.


    Ist ja aber auch richtig so, ich versende seitdem all meine verkäufe nur noch versichert...und wenn es nur ein Kugelschreiber ist !



    Grüße

  • @Turbo: Das stimmt so nicht ganz, man kann auch einen Suchauftrag für Päckchen bei der Post stellen. Dann verfolgen die den Weg den das Päckchen regulär gegangen ist zurück. Dauert nur wesentlich länger da du keine Paket Ident Nummer hast

  • Soviel ich weiß an Hand Bestimmungsort und Quittung bzw. Datum und Uhrzeit. Die verfolgen dann quasi die Ladungen, in denen es hätte sein müssen. Deshalb funktioniert das auch nicht ins Ausland. Und auch innerhalb D ist das eher ein "vielleicht finden wir ja doch was" als ein "genau da und da dann und dann ist das und das damit passiert" wie bei den Paketen.

    Aufstehen, Maul abwischen, weiter machen!


    Fehlende PS werden durch miserable Optik ausgeglichen! :thumpup2:

  • Ist doch eh hinfällig... Das Teil passt doch nicht in die Höchstmaße eines unversicherten Päckchens, oder etwa doch??
    Und somit muss er es doch eh als Paket versenden.


    Warum der die Paypal-Zahlung akzeptieren MUSS wenn er extra reinschreibt nur nach vorheriger Vereinbarung hab ich auch nicht so ganz verstanden. :?: Ist doch eine gültige Ergänzung zu der Angabe "PayPal: Akzeptiert"...


    Hast du denn seine Kontodaten um zu überweisen?


    Ach ist das nicht schön, daß er dich nicht negativ bewerten kann :D

  • Und wie ists gelaufen ?


    Hab auch wieder n Problem bei Ebay...


    Ok Paket da und erstmal dumm geschaut.


    Beschädigungen dran die nicht ersichtlich waren und auch nicht in der Beschreibung genannt wurden. Rücknahme verweigert er natürlich erstmal :-r


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    2 Mal editiert, zuletzt von Kenny ()

  • Also das was steve geschrieben klappt nur, wenn ich vor Auktionsende einen festen Betrag für versicherten Versand mit ihm ausgemacht hätte. Weitere Paragraphen schließen nämlich aus, dass nach einem bereits abgeschlossenende Vertrag, veränderte Vertragsbedingungen ohne freiwillige Zustimmung eines der Partner nicht wirksam sind. So ungefähr steht das im BGB. Im einzelnen gibt es Rechtsfälle wo Richter zu gunsten entscheiden, wo z.B. Abholung vor Ort laut Auktion nicht angeboten wurde, aber beide Vertragspartner im gleichen Ort wohnten aber der Verkäufer auf Versand pochte. Aber das Risiko geh ich nicht ein.


    Habe Montag 8,60€ (also den Betrag) und nochmal zusätzlich 6,90€ für zusätzliche Versandkosten überwiesen, mal sehen was er macht.


    Er meinte vorgestern, Ebay hätte ihn von all seinen Rechten und Pflichten bezüglich der Auktion entbunden und ich darf ihn ja bitten mir keine neg. Bewertung zu geben... dann musste ich ihn erstmal aufklären was sich seit Mai 2008 bezüglich Bewertungen an Käufern geändert hat :D

  • Nichts gegen dich, aber u.a. aus dem Grund wird Ebay immer unattraktiver für die Verkäufer.


    Wenn man bedenkt, dass viele nicht bezahlen, viele Unzufrieden sind und einige noch verklagt werden.


    Persönliches Beispiel: Ich habe Dekorleisten(mit Kratzern) verkauft für einen Spottpreis, der Käufer ging zu seinem Anwalt mit der Begründung die Leisten weisen Kratzer auf.... Ende vom Lied ich musste die Leisten zwar nicht zurücknehmen, aber meine Anwaltskosten waren höher wie der Ertrag der Leisten + den Stress.


    Habe noch viele andere Beispiele, wo sich arbeitsuchende Anwälte "aufgegeilt" haben.




    So genug meinen Unmut kundgetan :-3 :D


  • Ähm irgendwie bist du auf Drogen oder so?
    Ich glaube dir ist nicht ganz klar das ICH betrogen wurde, weil der VERKÄUFER mir die Ware nicht ausliefert, mit der Begründung im sei der Auktionspreis zu wenig!


    Deweiteren hättest du dir jetzt gerade mal auf Phoenix "Ebay Falle" anschauen sollen,
    denn in Wahrheit ist es so das die Käufer immer weniger werden, eben wegen solcher Verkäufer wie in meinem Fall oder Betrüger.


    Hab ja schon einigen Gehirnmüll hier im Forum lesen müssen, aber das kommt auf die top3

  • Ich glaube er meint mich ...


    Ich glaube es ist ein Unterschied ob eine Leiste ein paar Kratzer hat oder ob Lack Abplatzt und einer Zersägten Mittelkonsole. Ich bin auch nicht zum Anwalt gerannt sondern habe dem VK meine Beschwerde dargelegt und eine Rückgabe angeboten, wenn er darauf nicht eingeht ist das auch nicht mein Problem. Klar ist aber das wenn ich aus der Auktion Ersehen hätte das die Konsole zersägt und das der Lack abplatzt dann hätte ich gewiss nicht soviel darauf geboten, so einfach ist das.

  • Angreifen brauchst du keinen, mache ich ja auch nicht.


    Naja betrogen, ist zwar ärgerlich das du es "noch" nicht für 1,99€ hast, aber für den Aufwand und Stress den du betreibst, würde ich mir das Ding neu holen oder hoffen, dass es mal wieder bei E**Y eingestellt wird.


    Ich habe auch schon einige Teile für einen schmalen Taler gekauft/ersteigert, und nicht bekommen, damit muss man leben können.


    Ich nehme an "dein" Anwalt ist ein Bekannter.




    Kenny: das war mein Problem, meine dich nicht.



    So genug zu dem Thema, von mir. :?:

  • Zitat

    Original von atm
    Angreifen brauchst du keinen, mache ich ja auch nicht.


    Ist eine Feststellung die sich jetzt noch mehr erhärtet hat, und kein Angriff.


    Zitat

    Original von atm
    Naja betrogen, ist zwar ärgerlich das du es "noch" nicht für 1,99€ hast, aber für den Aufwand und Stress den du betreibst, würde ich mir das Ding neu holen oder hoffen, dass es mal wieder bei E**Y eingestellt wird.


    Klar hole ich es mir morgen früh neu für 130€ in der Farbe Rosa oder Pink, genau deshalb habe ich ja bei Ebay geschaut - weil ich 130€ ausgeben will :-r


    Zitat

    Original von atm
    Ich habe auch schon einige Teile für einen schmalen Taler gekauft/ersteigert, und nicht bekommen, damit muss man leben können.


    Hast du verstanden was eBay eigentlich ist und wie es funktioniert?
    Wenn man etwas teures bei ebay für 1€ versteigert dann nenn ich das Pech gehabt.
    Es gibt eine ganz tolle Funktion: Mindestpreis/Sofortkauf, oder man nutzt das einem von Gott gegebene Gehirn und legt ein Höheres Startgebot fest.
    Aber das ist ja anscheined immer rnoch nicht allen bekannt :lol



    Zitat

    Original von atm
    Ich nehme an "dein" Anwalt ist ein Bekannter.


    Ja Anwalt ist Bekannter



  • Und wie müsste er dann hafen? Den entstandenen Schaden (1 Euro + Versand) ersetzen? Das würde Ihm ja passen, weil er dann einen geringeren Verlußt hätte, oder könnte man auf eine Ersatzbeschaffung bestehen?




    atm + Scholz
    Bei Ebay wird nun mal in beide Richtungen betrogen. Sowohl durch die Verkäufer als auch durch die Käufer. In beiden Fällen ist es für das Opfer sch***e. Aber Ebay bietet den Käufern nun mal mehr Schutz als den Verkäufern. Wenn jemand Ware ersteigert, diese aber nicht bezahlt, dann wir von EBAY bestenfalls die Gebühr erlassen, mehr aber auch nicht.


    Und zu der Aussage, ob sich der Aufwand bei einem Artikel für 1 Euro lohnt, ist meine Antwort ganz klar: JA. Und es spielt keine Rolle ob der für 1 Euro erworbe Artikel 130 Euro oder nur 30 Euro wert ist. Auch da ist eine Anzeige + Anwaltliches verlangen auf Aushändigung der Ware ratsam. Anders lernen die Leute es nicht und kommen immer wieder damit durch. Wenn die mehr für die Ware wollen, dann sollen sie ein höheren Startpreis einsetzen. Und wenn nicht, dann Pech gehabt.

  • hab bei ebay n paare sachen verkauft nu schreibt mir der käufer das angeblich ein teil der ersteigerten sachen nicht mit im paket war, ich weiß aber 100% das ich es eingepackt habe. er meint er habe 2 zeugen die bestätigen können das das fehlt bla bla. jemand nen vorschlag wie ich mich da verhalten soll?

  • Scheiss auf Ebay, jeder mekert nur rum etc. FUCK OFF!



    Sag dem du hast ca 1203u123 Zeugen beim Einpacken gehabt, aussage gegen aussage, Negativ Bewertet dich der so und so.... Egal was man macht, wenn einer einen Schlechten tag hat, pisst er rum...

  • Achman, Ebay ist echt grausam geworden.


    schnäppchen macht man selten,wenn ja gibts nur streit.und verkauft man was für paar cent, gibts noch ne klage weils trotzdem nicht passt...früher konnte man da echt schrott verkaufen und alle waren zufrieden...aber heute?!

  • Pust pust, so der Staub ist weg.


    Ich hab einen tollen Topfield SRP 2100 ersteigert per Preis vorschlagen. War für 490€ Sofortkauf drin. Soll wohl ungebraucht sein und neu kostet das Teil 600€. Ich hab dann 350€ vorgeschlagen und der Kerl hat zugestimmt. Das doofe war, dass ich von ebay keine Mail bekommen habe mit Herzlichen Glückwunsch und der Adresse (oder sie ist im Spam versackt).
    Auf jeden Fall hat mir der Typ geschrieben, dass er das Teil beim einpacken hat fallen lassen und jetzt das Display kauptt wäre und er auch nicht mehr funktionieren würde.


    Ich hätte den schon gerne gehabt und bin mir auch ziemlich sicher, dass er sich verklickt hat, oder später gemerkt hat, dass er weit mehr bringt (meist 500€).


    Ich will jetzt das Teil. Leider hab ich ja diese Adresse von Ihm nicht, bekommt man die irgendwo angezeigt bei der Kaufabwicklung?


    Und was würdet Ihr tun. Das sind min. 150€ unter Wert (eher 250€)


    Gruß Sebbi

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