Ebay Frage
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Shit
DankeUnd würdest du rabats machen oder hinnehmen.
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Ich lasse mir rein gar nichts mehr gefallen. Soll er dir doch beweisen, das es kaputt ist.
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....Frage ist nur ob Dich der Druck auf den Typen weiter bringt. Wenn der hart drauf ist schickt er Dir das Teil defekt (nachträglich gemacht ??) und Du bezahlst dafür auch noch. Dann ist keiner zufrieden ! Versteh mich bitte nicht falsch ich finde solch eine Aktion von den Typen auch scheiße aber was bringt Dir die Sache letztlich. Und auf EBAY kannst Du nun garnicht zählen, Die tun nichts. Gruss
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Druck hilft immer aber lest selbst:
Zitat
Ich habe gerade noch einen Screenshot gemacht,der zeigt ,dass ich einem anderen User einen Preisvorschlag von 460 Euro gemacht habe. Ich will Ihnen damit zeigen, dass es wirklich ein versehen war. Ich hatte 100 Euro zu wenig und wollte die irgendwie bekommen... mir ist das alles äußert unangenehm und ich hoffe das wir uns so einigen können. Dies ist der Link zum runterladen vom Screenshot: XXXGruß Philip
Jetzt bin ich mal gespannt, wenn ich ihm zurückschreibe was rauskommt.
Gruß Sebbi -
....na da hat ER ja schonmal zugegeben das das mit" kaputt"gelogen war. Nun würde ich auch alles tun um mein Recht an dem Teil durchzusetzen. viel Glück !
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Ja ich hab ihm jetzt geschrieben, dass er das als Lehrgeld abstemplen soll und ich schicke das Gled und er mir das Gerät und alles ist Wölkchen. Ich hab ihm auch ne Rechtschutz nahegelegt und gesagt, dass ich noch nie einen ebay Fall verloren hab (was auch stimmt) Hab immer so viel druck gemacht, bis es geklppt hat
Mal schaun.
Gruß Sebbi -
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Mir ist beim Einpacken auch schonmal eine Lima auf einen Corrado G60 Tacho gefallen, ich habe dem Käufer vom Tacho dann Fotos geschickt, das Geld + e 5 zurückerstattet und alles war bestens.
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Ja das ist ja alles kein Problem, wenn das wirklich so ist, aber er hat mir keine Beweise geschickt dass es kaputt ist, daher werd ich böse, wenn mich jemand verarscht. Ich hatte sowas schonmal mit felgen und da hatte der Typ dann wegen Betrugs mit dem Staatsanwalt zu tun
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.....komisch nur das sowas den Verkäufer immer dann passiert wenn er den Artikel unter Wert bzw Preis abgeben muß.
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Na wenn der VK in der Lage ist, eine Ebayauktion zu schreiben, dann sollte er dir auch Bilder schicken könne
Solange die nicht da sind, würde ich auch auf Lieferung bestehen.
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Gestern hab ich mit Ihm geschrieben: Er entschuldigt sich und das hätte ihm eine Freund geraten und er schickt ihn mir .-)
Man darf gespannt sein -
Sehe das auch so, das Lehrgeld muss er bezahlen.
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AHHHHHHHHHHRRRRRRRRGGGGGGG und es geht gerade so weiter.
Einleitung:
Mein Vater meinte wir brauchen eine neue Motorsense und ich soll mich mal um was gescheites kümmern. Ich geschaut und dann ein Profigerät 46% unter neupreis vom Händler bei ebay entdeckt)Hauptteil:
Larissa hatte noch nen 10% Paypalgutschein und ich gleich: Geil ne Dolmar MS-340 für 269€ + 15€ Versand -10% KAUFEN (billigster Anbieter im Inet 449€ +Versand ohne 10%)Gleich per Paypla bezahlt und gefreut wie Hund.
Heute schickt mir der Typ das Geld zurück Ich gleich und den angreufen. " Ah ich kann nix machen ausser mich mit nem hochroiten Kopf entschuldigen (dann gleich das beste) wir haben auch gleich mit unserem Anwalt telefoniert und der meinte das würde so in Ordnung gehen und ich könnte ihnen nix anhaben" Aber alles sehr freundlich.
Ich " Wir haben eine Vertrag, sie haben die Ware angeboten ich habe angenommen und das ganze ist rechtmässig. Ich will dann zumindest eine Ersatzlieferung einer gleichwertigen Maschine - und das Recht habe ich hat mir MEIN Anwalt gesagt (Ihr wisst ja Druck ist nie falsch)." Dannach war er einsichtiger und meinte " Ja er versteht mich ja auch und er könnte mir eine MS-3310 anbieten, da müsste ich aber etwas draufzahlen ca. 25€" . Ich dann "Ok dann machen wir das, aber dann müssen sie die Paypalzahlung wieder zurückziehen, weil das Geld ja festgesetz ist von Paypal und ich sonst den Gutschein nicht mehr habe.Jetzt bin ich mal gespannt. Er will mich morgen anrufen und dann klären wir das.
Schluß
.....Gruß Sebbi
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Geiz ist geil.
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Sei froh dass er sich noch kulant zeigt.
Offensichtliche Preisfehler (was hier mit Sicherheit als solcher gewertet werden würde) im Angebot, gerade online, werden nicht zu Lasten des Verkäufers ausgelegt.
Deswegen stimm ich Harti zu.
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Der Verkäufer könnte sich dabei auf §119 BGB berufen: "Anfechtbarkeit wegen Irrtums".
Außerdem ist es auch nicht so einfach wann man einen Vertrag mit einem Online-Shop hat. Die Bestätigungsmail (ohnehin automatisch generiert) zählt dabei leider nicht.
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