wer kann mir ein Gutachten für 16"er mit 195/40er Bereifung für den G2 nennen das frei zugänglich ist oder mir zuschicken? Fährt jemand zufällig diese in Kombination mit 215/40ern hinten und kann mir ne Schein/Briefkopie zukommen lassen?
195/40 16 eintragen im Golf II
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auf der homepage von toyo konnte man das erhalten. da gibste alle deine daten ein und es wird die per pdf glaube ich zugeschickt.
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Dunlop macht das auch
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Notfalls kannst Du das von mir haben. Fahre die Breite auf ner 7x16, 7,5x16 und 8x16. Alles eingetragen
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Zitat
Original von Matthias
wer kann mir ein Gutachten für 16"er mit 195/40er Bereifung für den G2 nennen das frei zugänglich ist oder mir zuschicken? Fährt jemand zufällig diese in Kombination mit 215/40ern hinten und kann mir ne Schein/Briefkopie zukommen lassen?Aber die Kombi geht doch gar nicht !
195/45 R16 - 215/40 R16 oder 195/40 R16 - 215/35 R16 wenn dann so
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Reifenfreigabe darf nicht älter als vier Wochen sein!!!
Oftmals weiß das aber der Prüfer nicht das bedeutet du kannst also auch mit einer älteren Glück haben
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ja, genau deswegen! Ich hab jetzt die 215er mit 40er Querschnitt drauf, vorne und hinten. Nur vorne sieht das auf ner 7,5er Felge nicht aus. darum will ich da 195er fahren. um vom Abrollumfang gleichwertig zu sein, müssten es 45er sein.
Aber man kann ja scheinbar auch ohne Probleme 195/40er und 215/35er eingetragen bekommen, ohne irgendwas angleichen zu müssen, weil es in der Toleranz ist. Nur finde ich keine GA mit der Kombi für einen Golf II, immer nur mit den Größen, die ich eh hab.
Doch wenn beides in der Toleranz ist, warum sollte dann 195/40 und 215/40 nicht gehen??? Wenn jemand sowas fährt...
Noch was zu den Freigaben: Das sind doch nur Freigaben für einen Reifen auf einer Felge, die Verwendbarkeit am Fahrzeug wird da doch nicht "freigegeben" soweit ich weiss. Darum die Frage nach einem Gutachten.
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Ich hatte damals eine Reifenfreigabe vom HErsteller geholt und bin dann damit (und natürlich den Rädern :]) zum TÜV gefahren.
Nach einer Freigängigkeitprüfung hatte er sie mir eingetragen.
Allerdings habe ich einen xtra load Reifen mit erhöhter Traglast wegen des VR unter der Haube -
Doch meistens steht in der Freigabe auch, wenn Du es richtig angibst:
Reifen XXX auf Felge XxXX auf VW Modell XXX, Zulässige Achslast Bla Bla
und wenn sie Richtig gut sind, bekommst Du sogar ne Empfehlung für'n Luftdruck -
ja, das steht da weil ich es dann eingetragen hab. aber der schrieb ist ja nur für die Freigabe auf einer Felge (ob das Fahrzeug da drauf steht oder nicht, ist egal), nur einige TÜVs schauen da nicht genau hin (zum GLück). Denn ob die Reifenkombi verwendet werden kann oder nicht, muß halt in irgendeiner Verwendungsliste eines Gutachtens auftauchen. Als extremes Beipsiel seien hier ultrakleine 13"er oder riesen 20" genannt...
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Zitat
Original von Matthias
ja, das steht da weil ich es dann eingetragen hab. aber der schrieb ist ja nur für die Freigabe auf einer Felge (ob das Fahrzeug da drauf steht oder nicht, ist egal), nur einige TÜVs schauen da nicht genau hin (zum GLück). Denn ob die Reifenkombi verwendet werden kann oder nicht, muß halt in irgendeiner Verwendungsliste eines Gutachtens auftauchen.Nein, die Freigabe kommt dann so vom Hersteller, wenn Du die Richtigen Angaben machst (habe ich letztens erst von Toyo gesehen, bei 9x16 auf'm 35i), weil primär geht es darum, ob der Reifen auf so einer Felge unter welchen Voraussetzungen Montierbar und mit welchen Achslasten noch Fahrbar ist.
Und solche Listen mit Gutachten hat der Tüv dank direktzugriff auf's KBA Tonnenweise, (von 5,5x13 Stahl bis, ich glaube, 18" irgendwas beim Golf 2) wo er dann nur mal sehen muss, ob es so eine Kombi irgendwie gibt. Wenn nicht, muss er mit Sachverstand handeln oder Dich vom Hof jagen
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Zitat
Original von Creamstyle
Reifenfreigabe darf nicht älter als vier Wochen sein!Das stimmt nicht.
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