Kleines Upsdate:
Es ging ein Rundschreiben beim Tüv raus, dass Radbolzen zur Lochkreisänderung, aslo die mit dem beweglichen Konus nur noch eingetragen werden dürfen, wenn es im Gutachten der FELGEN drinsteht! Sonst wird es nicht mehr gemacht, egal ob Normale §19.2 oder §21...
Also fällt erstmal 4x98 aufm Golf oder Corvettefelgen und alles, was daraufhingeht, erstmal aus...
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