Okay...
Zitatwonach er dann nur noch aufgrund einer arglistigen Täuschung oder Garantie für die Beschaffenheit haftet.
Geb ich Dir vollkommen recht- der Richter könnte aber ganz grob sagen: Arglistige Täuschung kann ich dir hier zwar nicht unterstellen, da ich dir nicht nachweisen kann, dass du von dem Mangel wusstest etc.
Deswegen solltest du dich an denjenigen wenden, der den falschen Kopf auf dein Auto geschraubt hat!
Wagen leistungsgesteigert, aber dafür mit Kopf von deutlich schwächerem Modell ausgestattet OHNE Hinweis im Kaufvertrag und dafür MIT gefälschtem(!) Kennbuchstaben!? Ob das "juristisch trägfahig" ist??? Juristisch- nicht technisch!
ZitatWohlgemerkt ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung
Das wird eine der entscheidenden Frage sein- war es möglich diese Frist zu setzen??
Wann hätte er dies tun sollen?
Auf der Heimfahrt als er erste Probleme bemerkte, wär es ja sinnlos gewesen (gekauft ohne Garantie: Also Pech!)
Beim endgültigen Motorschaden? Wohl auch nicht- s.o.
Und wenn er jetzt sagt, es wurde der falsche Kopf erst bemerkt, als nach dem Motoreinbau die Werkstatt aufgeräumt wurde? Hm...?
Thema Lebensdauer:
Das kann man auch anders sehen- warum sind am Markt viele leistungsgesteigerte Fahrzeuge mit hohen Laufleistungen verfügbar, nur das mit dem Saugerkopf hat nicht lange überlebt? Wer bestätigt, dass das nicht die Ursache war?
Dein Beispiel ist grundsätzlich eindeutig richtig- nur wie gesagt, hier stellt sich ja die Frage ob dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden KONNTE?
Man kann ihm in dem Fall ja wohl kaum unterstellen, dass er es versäumt hat, nach dem Motorschaden als aller erstes mal zu schauen, ob da vielleicht irgendwo ein Kennbuchstaben rausgeschliffen wurde?!?
Also ich will hier echt nicht absoluten Pessimismus verbreiten, aber der Threadsteller hat ja nach Rechtlichem und nicht nach Daumendrücken und Hoffnungen gefragt!
Das ist natürlich auf keinen Fall auf Dich bezogen!!
Nicht, dass es so rüber kommt als würd`ich Dich jetzt provozieren wollen!
Coco!
Klar kann man nicht mehr definitiv beweissen, dass der Kopf zum Zeitpunkt der Übergabe überhaupt drauf war!
Aber hier ist meiner Meinung nach ein riesen Unterschied: Es geht hier nicht darum, ob Hans Wurst am besagten Tag jetzt irgendwo falsch geparkt hat oder nicht, sondern darum wie wir der tatsächlich vorhandene Schaden aufgeteilt wird! Das Gericht muss eine Entscheidung teffen...
Zugunsten des Angeklagten würde hier eben heissen zu Ungunsten des Klägers! Wenn Du falsch parkst, entsteht ja kein unmittelbarer Schaden!
Und mit `ner vorliegenden Rechnung über Zylinderkopf- Ersatzteile hast halt keine so gute Ausgangsposition, wenn Du auf die Karte setzen willst!