Auto verkauft jetzt Motorschaden...rechtliches

  • laut audi sind die AWT und APY köpfe identisch, bis auf die ventile.


    könnt ihr das bestätigen?


    der Wagen wäre doch wirklich scheiße gelaufen mit den kleineren Ventilen, bzw. abgeraucht!


    Sogar der Preis ist gleich bei Audi.

  • was ist an den ventilen anders? nur andere verbaut?


    welche waren verbaut? wo liegt der unterschied? wenn nur andere verbaut sind könnte man vlt feststellen welche besser sind oder um die richtigen verbaut waren.

  • also nach meine Recherchen sind sowohl
    Einlass (058 109 601C) als auch
    Auslass (058 109 611E) Ventile bei AWT und APY gleich!!! (zumindets nach VW teile program)


    Teilenummer für den APX Kopf (ohne NW´s) : 06a 103 351 J
    Teilenummer für den AWT Kopf ohne Nw´s : 06a 103 351 L


    was der wirkliche Unterschied ist kann ich nicht sagen, evtl Brennraumvolumen ander somit andere Verdichtung???
    ich kenn mich nicht wirklich so gut aus in sachen Kanalgrösseren, Brennraumvolumina, Verstellbare NW oder nicht...


    aber eins ist FÜR MICH nach meinem Wissenstands (welcher nicht unerheblich ist) über VW/Audi Motoren klar, das kein Kapitaler Motorschaden entstehen kann durch die Montage des AWT Kopfes anstatt des APY Kopfes... warum auch? selbst wenn er eine höhere Verdichtung hätte würde der recht häufig ins Notprogramm gehen weil er häufig klopft,
    aber mein Wissen ist in diesem fall leider wertlos :(

  • Zitat


    aber eins ist FÜR MICH nach meinem Wissenstands über VW/Audi Motoren klar, das kein Kapitaler Motorschaden entstehen kann durch die Montage des AWT Kopfes anstatt des APY Kopfes... warum auch? (


    So sieht's aus. Selbst serienmässige Motoren mit originalen Köpfen gehen kaputt. Hab auch schon 1,8t's mit weggebrannten Ventilengesehen und die waren komplett original.
    da steckst einfach nicht drin, die einen Motoren laufen problemlos 300tkm, andere verrecken schon bei 10tkm.

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  • laut audi ist der hub und die verdichtung bei beiden köpfen gleich!!! und ein verstellbares nockenwellenrad hat der s3 bj. 99 noch nicht ;)


    auch wenn ich den kopf nicht eingebaut habe könnte es helfen wenn ich vor gericht belegen könnte das die köpfe identisch sind.

  • Wie wäre es denn, wenn du mal eine Anfrage bei Audi machst ? Evtl können die dir helfen, aber Audi direkt, nicht die Werkstätten. Du schilderst dein Problem auf der Kontaktseite von Audi, also im Kontaktformular... und dann mal schauen. Die wissen dort wohl am besten was dort wie verbaut ist.

    MfG Sven



    :love: Audi A6 Avant Quattro /Passat 3B TDI :zwinker:


    :motz Wer kennt das Gesetz der Schwergängigkeit....??? :lol

  • Hi,


    hab mir grad des Thema durchgelesen. Scheiss Geschichte.
    Ich würd einfach bei Audi anrufen und mir das mit den Zylinderköpfen schriftlich bestätigen lassen dass bei fachgerechter Montage nicht zu solchen Kapitalenschäden kommt. So wie ich des rausgelesen hab ist doch der Vater KFZ-Mechaniker oder sogar Meister?? Der müsste das ja hinbekommen haben.


    Hoff die geschichte geht für dich gut aus :wink

    Gruß Basti


    Never discuss with Idiots !!! :-r
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  • Och nö...


    Jetzt gebt ihm doch nicht solche Hobbyjuristen- Ratschläge...


    Das glaubt doch niemand im Ernst, dass Audi (Egal ob Werk oder Vertragswerkstatt) sowas bestätigen wird...


    Fakt ist, zumindest nach meiner Auffassung: Hier wurde ein falscher, nicht von Audi vorgesehener, Zylinderkopf verbaut! Und da liegt erst mal das Problem!


    Dass der falsche Kopf trotzdem funktionieren könnte, kann ja und wird vielleicht auch so sein!!- doch die Beweissführung dazu möcht ich nicht antreten!
    Der Richter wird, wenn`s dazu kommt, eine einwandfreie Bestätigung von Audi oder einem Gutachter haben wollen und nicht einen E T K A Ausdruck aus dem die gleichen Teilenummern der Ventile hervorgehen...!
    Man muss ja auch mal dran denken, wie weit die sich da aus dem Fenster lehnen würden ohne auch nur irgendwas davon zu haben!!!


    Wer bestätigt denn, dass diese Ventile auch in der laufenden Serie in beiden Köpfen verbaut wurden usw.?


    Wer von Euch würde sich denn aus sicht des Gegners mit so einer Begründung abspeisen lassen??


    Grüssle :wink

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  • Sicher ist das juristisch nichts wert, aber man muss ja vorher prüfen, ob überhaupt die Chance besteht, dass beide Köpfe gleich/ähnlich sind. Wenn das dann wahrscheinlich ist, kann man sich an die Beweisführung machen.


    Ich finde das schon richtig, dass das hier evaluiert wird, auch wenn man von Audi nie eine solche Bestätigung erhalten wird.

  • Ist die Chance nicht groß, dass MTM den Kopf eingebaut hat? Die müssten doch eigentlich sämtliche Missverständnisse aus dem Weg räumen können oder nicht?!


    Also ich würd mich ja an den Vorbesitzer und MTM halten, denn du könntest die Sache wenn es für dich schlecht ausgeht ja genauso gut an die weiterleiten.

  • Liegt eigentlich kein Leistungsdiagramm vor? Wenn MTM den Wagen "getunt" hat, dann sollten sie diese leistung ja auch irgendwie belegen können oder zumindest der Vorbesitzer. vielleicht wurde der kopf ja sogar zur leistungssteigerung verbaut? wie z.b. bei den 16V motoren die Köpfe vom KR anstatt vom PL zu fahren?


    Wenn die Leistung passt und der zylinderkopf schon zu dem zeitpunkt verbaut war, dann müßte es ja bewiesen sein, dass der verbaute Zylinderkopf nicht die Motorleistung beeinträchtigt hat?!







    Wenn man die Sache aus der Sicht des "Gegners" betrachtet ist der Einwand schon gerechtfertigt wenn das o.g. nicht zutrifft. ich will damit nicht sagen, dass die vorgehensweise des typen ok ist. Aber wenn ich mir z.B. ein Auto kaufe und sehe, das jemand den mkb oder die kopfnummer verändert hat würde ich mich nicht damit abspeisen lassen das gesagt wird der motor hat trtozdem die genannte leistung. da will ich handfeste beweise haben die z.b. ein diagramm belegen.




    ich denke nämlich, dass der motorschaden das kleinste übel vor gericht sein wird weill du den wagen ja privat verkauft hast und ein schaden NCHT BEKANNT war. Der Gegner aber KFZler ist und die probefahrt und beanstadung gemacht hat. damit wird der denke ich nicht durchkommen. deswegen würde ich auf jedenfall die sache mit der falschen nr. klären.

  • prozac1


    Ja, im Prinzip ist es natürlich richtig die technische Seite auch mal zu prüfen.


    Allerdings darf man nicht vergessen, dass es hier um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung geht, bei der eine Schadenssumme von 8000€ im Raum steht.


    Dieser anscheinend ENTSTANDENE Schaden will nun bezahlt werden.
    Und da liegt meiner Meinung nach der Knackpunkt- Der Richter müsste dem Kläger vor Gericht erklären, warum er auf einem Schaden sitztenbleibt dessen Ursache ein versteckter Mangel SEIN KÖNNTE!
    Und das wird unter den Umständen wohl eher schwierig!?


    Um das zu umgehen müsste vor Gericht glaubhaft dargelegt werden, dass ein Zylinderkopf, der vom Hersteller als nicht geeignet angesehen wird (und das ist er so lange nicht, bis der Hersteller eine Freigabe gibt) nicht als Ursache eines Motorschaden in Frage kommen kann!


    Auf welche Weise diese Rechnung auch immer zustandegekommen ist- sie ist nun mal da und der Richter hat nun zu entscheiden, wer sie trägt.



    Ich persönliche sehe es so:


    Zum Zeitpunkt der Übergabe hatte der S3 einen versteckten Mangel (da das Gegenteil aus meiner Sicht praktisch nicht beweisbar ist).


    Der neue Besitzer hat dann ein Motorproblem festgestellt und darauf hin eine Werkstatt mit der Reparatur beauftragt. Das kann er in dem Moment ohne Einverständnis des Vorbesitzers machen.
    Und erst WÄHREND dieser Reparatur wurde (und konnte) dieser Mangel festgestellt (werden)- somit halte ich es für zweifelhaft, ob der Käufer den Verkäufer zunächst zur Nacherfüllung auffordern, bzw. den Kaufvertrag anfechten hätte müssen?


    Jetzt müsste ein unabhängiger Gutachter feststellen, dass dieser Motorschaden nicht im Zusammenhang mit dem Kopf steht. Hm... fraglich, ob das einer macht?


    Ich denke, entscheidend wird sein, wie der Richter das sieht, ab welchem Zeitpunkt der Reparatur der Verkäufer mit eingebunden werden hätte müssen (-> Möglichkeit zur Nachbesserung).
    Und selbst da bin ich mir nicht sicher, ob er die komplette Reparatur nicht nachvollziehen kann, da der Käufer ja dadurch weiteren Schaden (Nutzungsausfall etc.) vermieden hat.


    Ich könnte mir vorstellen, dass es auf einen Vergleich rausläuft in dem der Verkäfer die Kosten der Reparatur abzügl. des Mehrwertes des Fahrzeugs durch den neuen Motor, tragen muss.


    -wie gesagt, ist nur meine neutrale Sicht!!!-




    Aber wenn der Kopftausch von einer Fachwerkstatt ohne eindeutigen Gewährleistungsausschluss gemacht wurde, könnte man da ein Weiterleiten sicher versuchen!



    Ich hoffe trotzdem, dass es fair ausgeht! :wink


    Lg

  • eventuell mal bei audi anfragen was gemacht wurde wenn ein kopf zB gra dnicht lieferbar war aber der andere vorhanden oder wenn die motoren baujahr abhängig sind was mit dem restbestand an köpfen gemacht wurde.


    vlt wurden die ja serie von audi so verbaut.
    soll schon vieles gegeben haben im vag konzern

  • Coco


    Ist es nicht vielmehr so, dass der Käufer dem Verkäufer den anfänglichen (möglicherweise auch versteckten) Mangel nachweisen muss!?


    Wenn der Wagen vor Feststellung dieses Mangels eine Strecke von 4000km zurücklegen kann (ich hoffe, ich habe diese Zahl noch richtig in Erinnerung), dann ist die Beweisführung bezüglich der Anfänglichkeit des Mangels auch nicht einfach.


    Ohne Mangel gibt es auch keinen Schadensersatz.


    Deswegen würde mich auch die genaue Forderung des Klägers und die Begründung im Hinblick auf den Mangel interessieren.
    Soweit ich das aus dem bisher Geposteten entnehmen konnte, ist der einzig angeführte Mangel der geänderte Zylinderkopf. Fraglich ist dann, ob dieser Mangel erheblich ist.


    Eine Selbstvornahm ist mir bei Kaufverträgen nicht bekannt, deswegen denke ich, hätte der Käufer schon eine Frist zur Nacherfüllung setzen müssen, Gründe für deren Entbehrlichkeit kann ich hier nicht sehen.


    Das ist zumindest meine Ansicht der Dinge.

  • Hi prozac1


    Zitat

    Ist es nicht vielmehr so, dass der Käufer dem Verkäufer den anfänglichen (möglicherweise auch versteckten) Mangel nachweisen muss!?


    Ja, aber das macht er in einem Satz: "S3 gekauft aber nicht S3 drin" ;)
    Den Mangel denke ich weisst er ihm sehr schnell nach- nur ob das die Ursache ist, kann er ihm nicht zwifelsfrei nachweisen- das stimmt!


    Zitat

    Eine Selbstvornahm ist mir bei Kaufverträgen nicht bekannt, deswegen denke ich, hätte der Käufer schon eine Frist zur Nacherfüllung setzen müssen, Gründe für deren Entbehrlichkeit kann ich hier nicht sehen.


    Ja und Nein- er hat ja zunächst ein Fahrzeug ohne Garantie gekauft, somit kann er bei einem Schaden auch reparieren, da ja offensichtlich niemand anders dafür in Frage kommt.
    Nur dann erst stellt er fest: "Aha! falscher Kopf..."
    Und dann kommt die Frage wie`s vom Richter gesehen wird?
    Wird er sagen: "weiss du mir erst nach, dass dieser 150PS Kopf da drauf nicht funktioniert, auch wenn der Hersteller meint das geht nicht" oder sagt er "Vertrag unwirksam, da im Inserat und Kaufvertrag ein S3 verkauft wurde und ein S3 hat nun mal auch einen S3 Kopf!"
    Der Privatverkäufer kann zwar die Garantie jederzeit ausschliessen, aber er garantiert ja im Vertrag für einen S3 ;)


    Blödes übertriebenes Beispiel:


    Du kaufst bei mir einen S3 Motor ohne Garantie und Gewährleistung und ich schicke Dir einen G60 zu!
    Und dann sag ich: " Stell Dich nicht so an, meine G60 sind immer gleich gelaufen wie die 1.8T!"


    Anders wäre es z.B bei einem Golf G60:
    Du kaufst einen 92`er und hast nach relativer kurzer Zeit einen Motorschaden. Bei der Reparatur stellst Du fest: Da müsste doch eigenlich ein P Kopf drauf sein? :?: A-Kopf ist aber drauf- aha, da hat also schon mal einer rumgeschraubt?
    Dann ist`s eher eindeutig, weil sich bei VW der A in P ersetzt hat und somit kein Rückschluss auf den baujahrbedingten falschen Kopf hergeleitet werden kann...






    Aber klar ist- wie Du schon sagtest- man sollte mal wissen, was der Kläger bzw. dessn Gutachter genau festgestellt hat?


    Zitat

    eventuell mal bei audi anfragen was gemacht wurde wenn ein kopf zB gra dnicht lieferbar war aber der andere vorhanden oder wenn die motoren baujahr abhängig sind was mit dem restbestand an köpfen gemacht wurde.


    Das geht vielleicht beim örtlichen Schlüsseldienst- da kann man mal fragen, ob er schon mal AH Rohlinge genommen hat wenn die HV grad aus waren aber nicht bei Audi!!!


    Btw: Ich hatte mal den Fall, dass ein G40 in einer schlechten freien Werkstatt mit Zahnriemenschaden stand.
    Damals waren von VW gerade keine Kopfschrauben lieferbar und so stand das Auto 2 Wochen unberührt dort bis die orig. G40 Schrauben da waren! Auf sowas lässt sich niemand ein!



    Coco

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  • ich rede davon das der wagen eventuell schon so vom laufband gerollt ist.
    es gab schon viele kuriositäten beim vag konzern! unter anderem auch mischverbauungen.


    ganz ehrlich.. er ist schon 4000km gefahren und wollte etwas am wagen machen. vlt war er das selber mit dem kopf? ausserdem. nachfragen kostet nix! und es ist besser als NIX gemacht zu haben.

  • Coco


    Zu aller erst: Der Verkäufer garantiert gar nichts, er hat nur für die Mangelfreiheit der Sache zu Übergabe einzustehen bzw. diese zu gewährleisten.
    Diese Gewährleistung kann er IMO auch im Kaufvertrag ausschließen, wonach er dann nur noch aufgrund einer arglistigen Täuschung oder Garantie für die Beschaffenheit haftet.


    Zitat

    Original von Coco


    "S3 gekauft aber nicht S3 drin" ;)


    Da war von Anfang an nicht von einem Serien-S3 die Rede, da der Wagen leistungsgesteigert war, was wahrscheinlich auch dem Käufer bekannt war. Deswegen ist dieser Satz für mich kein Argument. ;)


    Um das Pferd mal von hinten aufzuzäumen:
    Der Kläger hat einen Motorschaden, den er für 8000 EUR beheben ließ. Wohlgemerkt ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung, wonach er in meinen Augen gesetzlich verpflichtet ist.
    Dieser Motorschaden müsste einen Mangel zur Ursache haben, für den der Verkäufer haftet. Welcher sollte dies sein?
    Man könnte auch argumentieren, dass man bei einem leistungsgesteigerten Fahrzeug mit einer kürzeren Lebensdauer rechnen muss.


    Um nochmal auf die Selbstvornahme zurückzukommen:
    Mein Privatrechtsprof. bringt immer Komplementärbeispiele, also will ich das hier auch mal tun.
    Wenn man auf die Fristsetzung zur Nacherfüllung verzichten dürfte, dann kann ich mir in einem Autohaus einen Wagen kaufen, daran einen Mangel feststellen, diesen von einer anderen Werkstatt beheben lassen und dann dem Verkäufer in Rechnung stellen. Wenn das so wäre, dann gäbe es deutlich mehr Zivilverfahren, weiterhin wird dem Verkäufer die Möglichkeit genommen nachzubessern bzw. sein rechtliches Fehlverhalten zu korrigieren.
    Dass das nicht Ansinnen der "Entwickler" des BGB ist/war, sollte verständlich sein.

  • Zitat

    Original von getaway


    - der zylinderkopf der angeblich für den schaden verantwortlich ist wurde nachweislich vom vorbesitzer vor mir verbaut


    Habs nochmal überflogen aber so richtig schlüssig bin ich mir nicht geworden:


    woher weisst du, dass der als Schadensursache genannte Zylinderkopf mit der eingeschlagenenn anderen Kennung derjenige ist welcher drauf war als du den Wagen verkauft hast ?


    Ich mein, der Vorbesitzer kann ja den ZK mal getauscht haben, woher weisst du bzw. der Gutachter, dass eben jener "falsche" ZK schon zum Zeitpunkt des Verkaufes schon drin war ?!?


    Ich meine, zwischen dem Kauf & dem Schaden liegen offensichtlich ja schon ein paar Tage (wieviel Zeit eigentlich ?) - da liegt zumindest theoretisch genug zeit zwischen, das der Käufer den falschen ZK eingebaut haben kann.
    Nur weil der vorbesitzer/MTM mal einen ZK getauscht hat, beweist das doch nicht, dass dort ein falscher eingebaut war, oder sehe ich das falsch ?


    Wäre natürlich doof, wenn nachweisbar wäre, dass eben dieser ZK dort montiert wurde....


    Komisch ist allerdings schon, dass mit Dir nicht kontaktet wurde, als der Schaden auftrat.


    vielleicht wäre es auch ganz interessant einen Kostenvoranschlag einer anderen Werkstatt machen zu lassen um zu sehen, ob die Werkstattrechnung dort etwas überzogen sein könnte...


    Evtl. wäre es ja auch gar nicht wirtschaftlich gewesen, den Wagen zu reparieren - Wenn der Wagen mit Motorschaden z.b. einen Restwert von 5-6 Tsd Euro hätte wäre es wirtschaftlicher blödsinn den Wagen für 8000 Euro reparieren zu lassen wenn man für 11.000 das fahrzeug intakt bekommen könnte. Keine Ahnung ob es da rechtliche Mittel gibt - aber irgendwie kann man mir nicht erzählen, dass das so richtig sein kann...

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