Auto verkauft jetzt Motorschaden...rechtliches

  • hi,


    habe am 07.06.08 meinen s3 verkauft, der wagen war von mtm leistungsgesteigert und hatte eine gasanlage verbaut.


    der käufer rückte mit seinem chef an und sie fanden das auto auch ganz super und laut denen haben sie vorher 5 schrott s3´s angeschaut. der chef war kfz meister und der käufer einer seiner mitarbeiter.


    käufer meinte nur:"der wird jetzt sofort zerlegt und dann komplett gemacht...mindestens 400 ps"


    "na ja,dann viel spaß" habe ich erwiedert und dann zogen sie mit dem s3 von dannen. (bisher fuhr der junge mann einen vr6 mit nos :tock:)


    den fahrstil möchte ich mal mit "äußerst zügig" kommentieren :D (ich bin das auto am ende mit 9 liter gefahren :zwinker:



    jetzt zum punkt, eben ruft mich ein anwalt an und erzählt mir der wagen hätte einen motorschaden und steht bei einem audi händler. die jungs von audi hätten gesagt dass ein falscher zylinderkopf verbaut gewesen sei und zwar von einem A4 1,8t. hab dem dann nur erklärt, dass der vorbesitzer den zylinderkopf gewechselt hat. worauf hin er auch meinte:" ah ja hier habe ich auch eine rechnung für eine zylinderkopf dichtung...da wird das dann wohl gemacht worden sein..."


    ich meinte dann noch dass ich den wagen von einer autogasfirma komplett habe checken lassen und das die auch einiges erneuert haben, und das er in meinem besitz auch bei audi war und die nix beanstandet haben.


    der anwalt meinte dann er ruft jetzt mal den vorbesitzer (vor mir) an und das war es fürs erste dann mal.




    was kann da jetzt passieren??? hatte so was noch nie....


    habe nur irgendwas im hinterkopf von 2 wochen rückgaberecht (wenn man das so nennen kann), und diese frist ist ja abgelaufen. auch habe ich den wagen ohne garantie und gewährleistung verkauft. und überhaupt, bei mir war ja nix. probefahrt hat er ja auch gemacht.


    was meint ihr??? vieleicht jemand jurist hier?? :?:


    thx so far!


    hier mal noch die klausel aus dem vertrag: der verkäufer verkauft hiermit nachstehend bezeichnetes gebrauchtes kfz an den käufer. der verkäufer übernimmt für die beschaffenheit des verkauften kfz keine gewährleistung.

  • Zitat

    Original von getaway
    habe nur irgendwas im hinterkopf von 2 wochen rückgaberecht (wenn man das so nennen kann), und diese frist ist ja abgelaufen. auch habe ich den wagen ohne garantie und gewährleistung verkauft. und überhaupt, bei mir war ja nix. probefahrt hat er ja auch gemacht.


    Quatsch.


    So lange du den Käufer nicht arglistig getäuscht hast, in dem du etwas am Auto manipuliert der verschwiegen hast, mach dir mal keinen Streß. Besorg dir notfalls nen guten Anwalt.

  • Zitat

    Original von getaway
    hi,


    habe am 07.06.08 meinen s3 verkauft, der wagen war von mtm leistungsgesteigert und hatte eine gasanlage verbaut.


    War alles eingetragen? Dann würd ich sagen seine schuld. Er wusste das er leistungsgesteigert ist und da sollte man von ausgehn das etwas passieren kann....

  • ja mtm war eingetragen, gasanlage auch...alles street legal :-i


    der typ ist die karre gut geheizt, 1000% ich habe ihm ausdrücklich gesagt dass er im gasbetrieb locker machen soll. aber als kfz´ler sollte er das ja auch wissen!



    ich habe keine rechtsschutz versicherung und daher ist das mit der beratung durch einen anwalt ja auch so ne sache. umsonst kann ich mir auch nicht vorstellen.


    habe auch noch etwas gegoogelt (so ein schönes deutsches wort :D)


    wenn er mir keine arglistige täuschung beweisen kann, hat er keine chance. und schließlich habe ich rein garnix gemacht!


    habe nur keine lust mir jetzt einen anwalt zu nehmen, da wie gesagt keine rechtsschutz versicherung.


    hat jemand plan ob man als adac plus mitglied evtl. so was in der art hat (betrifft ja kfz angelegenheit)

  • ...und vor allem keinerlei Auskunft mehr am Telefon geben! Auch keinem Anwalt oder sonst wem! Wenn der meint er kommt mit einem Anwalt weiter, soll er sich einen nehmen. Sollte DANN mal etwas kommen,kannst Du Dir immer noch einen suchen. Bis dahin.... :arsch:

  • Eddie:


    ja da hast du wohl recht, wobei er sich wohl kaum auf ein telefongespräch berufen kann. habe ihm ja nur erzählt das der vermeindlich falsche zylinderkopf vom vorbesitzer stammt und ich ihn bei audi hatte ohne das die was bemängelt haben.


    eSmoka:


    jetzt wo du es sagst! das nimmt dem ganzen meiner meinung nach noch mehr den wind aus den segeln...


    bin gespannt ob jetzt demnächst was schriftliches kommt, vor allem wenn der vorbesitzer irgendwelche stories erzählt.


    hmm...

  • vor allem hat der "anwalt" der dich angeblich angerufen hat keinerlei beweise für das telefonat. er kann ja sonst wen dran gehabt haben. und wenn er das gespräch aufgezeichnet hat ist dies illegal ohne dein einverständniss.


    meine rerfahrung nach telefonieren anwälte mit ihrem clienten (selbst da gibts dann nochmal alles schriftlich) aber nicht mit ihren gegnern..

  • Zitat

    Original von eSmoka
    also ich hab noch nie gehört das nen anwalt sich telefonisch bei jemanden meldet.. immer nur schriftlich..



    Glaub ich auch.


    Das war bestimmt irgendein Bekannter von dem Käufer, der einen auf Anwalt macht um dir Angst einzujagen :tock:

    Erst wenn die letzten Golf 2, Passat 35I und Audi 80 abgewrackt sind, werdet Ihr merken, dass ein Dacia keine 20 Jahre hält!

  • Wie auf Seite 1 schon angesprochen, nur auf Schriftverkehr einlassen, du brauchst unbedingt was in der Hand! Außerdem kann dann der Herr X (Kumpel) anrufen und sagen er sei ein Anwalt (Einschüchterung)
    Obwohl er vielleicht Maurer ist.


    Nur Schriftverkehr, denn dann hast du was in der Hand.



    Ich sehe für den Käufer schwarz...wer weiß auch was kaputt gegangen ist und warum! Das kann und wird im Notfall ein Gutachter feststellen, sollten sie das Auto jetzt reparieren, selbst schuld...dann müssen sie selber zahlen :)

  • Auf solche Leute und anrufe würde ich mir n Ei backen. :tock:Selbst wenn es nicht eingetragen ist er hätte sich vorm kauf die Papiere angucken können schließlich war er mit nen Meister da. Da aber alles eingetragen ist so wie du schreibst, du auch kein Händler bist und auch sonst keine Garantie gibts kann er da gar nichts erwirken. Weiß der Teufel woher dieser Kopf kommt bei dir gab es scheinbar keine Probleme damit.

  • naja wenn es wirklich mit anwalt und so weiter geht ist es für dich trotzdem dumm.


    das problem ist ja, dass die dann wahrscheinlich geld von dir wollen und so lange dass denn vorm gericht läuft schläft man immer etwas schlechter, denn man weiss nie wie ein richter entscheidet.


    aber an deiner stelle würde ich einfach mal abwarten ob ein brief kommt, wenn ja auch zum anwalt, nützt dann wirklich nichts mehr.


    und um solchen sachen vorzubeugen: Kfz verkaufe ich nur noch als Bastlerfahrzeug, damit der gegnerische anwalt gleich sieht, das da wirklich nichts geht

  • der verkauf von meinem Leon war ähnlich dramatisch und die Rechtsschutz habe ich immer vor mir hergeschoben (später, ich vergleiche später und schließe dann später eine ab...). Das wurd mir dann alles zu bunt (und zu gefährlich) und hab die RS abgeschloßen (man bedenke das man auch eine art schonfrist hat). Bei der HUK z.B. gibt's für einen geringen obolus noch eine telefonische Rechtsberatung (genau für solche Fälle) dazu.

  • Wenn man im ADAC ist, ist die erste Beratung bei einem (ADAC-)Anwalt kostenlos.


    Zitat

    ADAC Mitglieder können sich in allen Fällen, die mit dem Straßenverkehr bzw. mit dem Führen und Halten von Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehen, von ADAC-Vertragsanwälten beraten lassen. Für diese erste Beratung entstehen Ihnen keine Kosten. Die Beratung ist unabhängig vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung.


    https://www.adac.de/Recht_und_…n_Deutschland/default.asp (Link geht nur für Mitglieder)

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    2 Mal editiert, zuletzt von Beme ()

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