Zwangsstilllegung durch Polizei/Tüv

  • Zitat

    würd ich alle erdenklichen Register ziehen, um ihm das Leben und seine beruflichen Chancen so schwer wie nur irgendwie möglich zu machen.


    tja, nur bringen tut es nichts. zumindest bei den hartnäckigen. mein lieblingsbeispiel ist ein Polizeimeister, der seit über 15 Jahren (in worten fünfzehn!!!) das spiel abzieht. er prahlt damit, schon über 12t Autos kontroliert und einige hundert mitgenomen zu haben....Polizeimeister ist übrigends der dienstrang, den du bekommst, wenn du nach bestandener ausbildung am nächsten tag pünktlich zum dienst erscheint. jetzt verstehst du, was ich mit den 15 Jahren sagen will 8o


    es gibt aber da noch einige andere kaliber, die hier in berlin bekannt sind. und nein, außer, daß sie bei ihren kollegen wegen dauerhaftem streß (die sitzen immer im auto und lassen denen da alles alleine machen) unbeliebt sind, passiert wenig.


    Zitat

    Schade, daß ich keinen Anwalt im Bekanntenkreis habe, bei dem ich mich über den Sachverhalt ausgiebig erkundigen könnte.


    Der würde dir sicher das selbe sagen, was mir immer gesagt wird: darüber streitet man bei gericht, ist fall abhängig oder laß mich in ruhe mit sonem quatsch *g


    Zitat

    Kennt ihr eigentlich Fälle, bei denen mal ein Fzg-Halter den von mir oben angesprochenen Weg gegangen ist? Also wirklich mal Beschwerde oder Klage eingereicht hat?


    mehrfach. nur da an allen autos etwas gefunden wurde (fehlende pluspol-abdeckung, angescheuerte bremsleitungen, zu tief etc), waren alle beschwerden umsonst.
    einmal wurde nichts gefunden (da war wohl die urlaubsvertretung beim tüv*g) und da ist aufgrund dessinteresse bzw. nervenschonen und fehlender rechtschutz die sache im sande verlaufen.

  • Bei uns stand heute in der Zeitung das von der Polizei ein Golf 2 mit "erhöhter" :zwinker: Kubikzahl sichergestellt wurde.


    Motor war org. ein 1.8er und eingebaut ein VR6, natürlich nicht eingetragen.


    Fzg. wurde sichergestellt und dem Gutachter vorgeführt.


    Muss mich mal umhören wie das da abgelaufen ist.


    Finde ich aber i.O., sowas sollte man einfach abnehmen lassen.
    Zumal der VR6 nicht ganz unaufällig unter der Haube ist.

  • @ All
    Weder ein Prüfer noch ein Polizist darf ein Fahrzeug Stilllegen (Entfernen der Zulassungssiegel). Dieses darf nur die Zulassungsstelle oder ein durch sie beauftragter (Gerichtsvollzieher, etc. bei z.B. fehlender Versicherungsdeckung).


    Die Polizei darf nur Sicherstellen.


    Ein Prüfer darf bei erheblichen Mängeln nur die Weiterfahrt untersagen (die TÜV-Plakette abkratzen) und dann die Zulassungsstelle informieren.




    @ All
    Ansonsten gilt wie Rocky2 schon sagte, lasst alles legal eintragen. Denn ein Auto zu bauen was keinen TÜV bekommt kann jeder. Die Kunst liegt aber darin, dass Fahrzeug legal und super einmalig zu bauen. =)





    Zitat

    Original von RadoG60
    1) @Rocky: Grundsätzlich stimme ich mit dem überein was Du sagst, aber wer trägt mir meine 230 G60 PS denn ein?
    2) Oder wer trägt mir die Tiefe meines Gewinde-Fahrwerkes außerhalb des geprüften TÜV-Verstellbereiches ein?
    3) Ich mein ich kann das alles bestimmt für nen dicken Haufen Kohle über verscheidene "Tuner" eintragen lassen, bringen tuts dann im Endeffekt doch nichts, weil jeder Tüver das im Zweifelsfall als so icht korrekt ansehen und abändern darf.


    1) Wir.
    2) Wir.
    3) Nein, dass darf er nicht.

  • es geht aber primär nicht um die eintragungen, sondern um das mitnehmen.
    denn wenn der wagen mitgenommen wird, wird auch etwas "gefunden". wobei gefunden in anführungsstrichen steht, weil ich selbst erlebt habe, wie bestimmte mängel "gefunden" worden sind, die keine sein konnten. teilweise hatten wir noch den dreck vom montieren unter den fingernägeln, wenn ein teil als defekt beschrieben worden ist etc

  • Zitat

    Original von Olli


    Ein Prüfer darf bei erheblichen Mängeln nur die Weiterfahrt untersagen (die TÜV-Plakette abkratzen) und dann die Zulassungsstelle informieren.


    Stopp Stopp Stopp, das was Du garde erzählst würde heissen, bei jeder defekten LWR die Plaketten abgekratzt werden und der Schrieb zur Zulassungsstelle geht...


    Die Plaketten werden nur entfernt, wenn das Fahrzeug Verkehrsunsicher (VU) ist.


    Alles andere sind Erheblichge Mängel (EM)

  • Erhebliche Mängel sind für mich Verkehrsunsicher.


    Meinte die alten erheblichen Mängel. Nach den neuen Richtlinien ist ja fast alles ein ergeblicher Mangel. ;)


    Aber ansonsten hast recht, habe mich da etwas verschrieben.

  • ich weiss das 1m Leitplanke auf der Nordschleife 1000,- kosten in dem Geld ist aber NUR die Reperatur drin,


    aber zum Thema, den link zum Polzizeiforum finde ich mal sehr interessant!!! denn einige "Wachtmeister" sind sich dieser neuen Gesetzgebung wohl nicht bewusst...



    stellt sich für mich die frage, warum soll ich mein Sitz, Käfig und Gurte für 300,- eintragen lassen wenn mich die Strafe lächerliche 25,- kostet...


    zum Thema, das was wir hier anstellen sind ehh nur mutmassung, wirklich weiterhelfen kann dir da nur der Fachmann, in dem Fall-> Anwalt

  • Zitat

    Original von luheuser
    stellt sich für mich die frage, warum soll ich mein Sitz, Käfig und Gurte für 300,- eintragen lassen wenn mich die Strafe lächerliche 25,- kostet...


    zum Thema, das was wir hier anstellen sind ehh nur mutmassung, wirklich weiterhelfen kann dir da nur der Fachmann, in dem Fall-> Anwalt


    Nope, sicherstellen (also vor Ort Auto abschleppen lassen und in die Belziger bringen) klappt imme rnoch ohne Probleme. Reicht schon ein falscher Auspuff... mal alles durchlesen ;) nicht immer nur einen post

  • Zitat

    Original von Scholz


    Nope, sicherstellen (also vor Ort Auto abschleppen lassen und in die Belziger bringen) klappt imme rnoch ohne Probleme. Reicht schon ein falscher Auspuff... mal alles durchlesen ;) nicht immer nur einen post


    hab ich, und es darf nur sichergestellt werden wenn Gefahr im Straßenverkehr gegeben ist... nicht nur weil der herr Polizeipolizist der Meinung ist das die Eintragung nicht Rechtmäßig ist, wie das jetzt definiert wird steht auf der anderen Seite der Medaille.
    Ich werde versuche mit dem einen Polizisten aus NRW mal Kontakt aufzunehmen und versuchen mehr heraus zu finden... ich hatte ja mal Thread dazu eröffnet und werde es da weiter führen

  • Der Herr Beamte ist nicht der Meinung das deine Eintragungen ungültig oder ähnliches sind, sondern das das Fahrzeug vor Ort aus seiner Sicht eine Gefährdung für den Verkehrsteilnehmer (damit ist der KFZ Fahrer gemeint, nicht die Anderen Verkehrsteilnehmer) darstellt,
    dafür muss er auch nicht Ingenieur , Gutachter oder jegliches sein. Er darf diesen Verdacht äußern und im Sinne von §19 bei uns Bastlern wohl eher nach §30ff STVZO eine Owi+50€+3Punkte in Flensburg+Mängelkarte oder schlimmsten Falls statt Mängelkarte Sicherstellung des KFZ.


    Wie du selber schon zitiert hast --> Für Berlin gelten folgende Auffangtatbestände:


    1.
    TBNR 990323 - 50 Euro - 3 Punkte
    Sie setzten das zulassungspflichtige Fahrzeug in Betrieb, obwohl die BE erlöschen war.
    §§ 3 Abs. 1, 48 FZV, 24 StVG; 175 Bkat
    Hier ist der Grund für das Erlöschen der BE anzugeben als konkretisierung anzugeben.


    2.
    TBNR 994823 - 50 Euro - 3 Punkte
    Sie ließen zu bzw. ordneten an die Inbetriebnahme..........
    §§ 3 Abs. 4, 48 FZV, 24 StVG; 175 Bkat
    Ebenfalls den Grund für das Erlöschen der BE angeben.


    Mich stören die 6 Punkte, OWI's usw nicht... hab Null Punkte in Flensburg und die 150€ Gebühren habe ich noch... mich stört die Sicherstellung, denn dann wird immer was gefunden und dann wird es richtig teuer.

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