Kaltlaufregler in Automatik-Golf?

  • Hallo,


    habe für einen 2er PN einen KLR von TwinTec gekauft und wollte den jetzt einbauen.
    Nun hab ich in der ABE gesehen, dass das Umrüstsystem für den PN mit Schaltgetriebe ist (Für Automatik wird kein separates System angeboten).


    Kann/darf man den KLR also gar nicht in einen PN mit Automatikgetriebe einbauen?


    Vielen Dank :wink

  • Erkundige dich doch mal bei Twin tec?!?


    aber eigendlich kann es ja auch garnet gehen....der Kaltlaufregler regelt deinen motor ja nur in der kaltlaufphase hoch denke mal das sich das im stand mit der automatik beißt!?! habe net so den Plan von Automatik Getrieben ....... ist das einzige was ich mir jetzt vorstellen könnte.


    Gruß Tobi

  • Die nicht... aber evtl mal der Tüv... und ne Anzeige wegen Steuerhinterziehung kann böse enden... Ein Bekannter hat das schon durch... :( Die KLR sind nur für Fahrzeuge mit Schaltung UND 5 Ganggetriebe vorgesehen, und auch dafür abgenommen...

    MfG Sven



    :love: Audi A6 Avant Quattro /Passat 3B TDI :zwinker:


    :motz Wer kennt das Gesetz der Schwergängigkeit....??? :lol

  • Klar hätte ich Möglichkeiten, die Papiere einfach so ausfüllen zu lassen und das dann eintragen zu lassen. Aber was, wenn das dann bei der nächsten HU bemerkt wird?


    Was genau ist denn das Problem bei Automatik?

  • Hi Zusammen,


    wir haben den KLR im 1,6 Automatik-Golf durch unsere Werkstatt eingetragen bekommen. Der Meister hat zwar festgestellt, dass die Automatik-Gölfe nicht in dem Gutachten enthalten sind, hat aber nach der Prüfung der Abgaswerte keine weiteren Bedenken gehabt. Die Eintragung war dann kein Problem mehr.


    Bei der Abgasuntersuchung sowie bei Verkehrkontrollen gab's nie Probleme. Warum auch, die Abgaswerte waren ja auch echt und D3-Abgasnorm bereits eingetragen.


    Viele Grüsse aus Berlin


    der Golf-2-Fan


  • Sicher, er erstellt ja auch ein Angasgutachten mit dem AU Tester. An den Werten ändert sich nach der Umrüstung nichts, was mt einem herkömmlichen AU Tester ersehen werden kann....

    MfG Sven



    :love: Audi A6 Avant Quattro /Passat 3B TDI :zwinker:


    :motz Wer kennt das Gesetz der Schwergängigkeit....??? :lol

  • Zitat

    Original von titodubstyle
    ja und?das muß der prüfer verantworten und net du....ist nicht viel anders als wenn er dir felgen einträgt die nicht für dein auto freigegeben sind.....(5loch aufm 2er hatten wir gerade erst)


    Schön wäre es... da ist nicht der wo es einträgt verantwortlich, sondern der Fahrzeughalter...

    MfG Sven



    :love: Audi A6 Avant Quattro /Passat 3B TDI :zwinker:


    :motz Wer kennt das Gesetz der Schwergängigkeit....??? :lol

  • Hallo,


    ich muss dazusagen, dass der umgerüstete 1,6er Automatik nen absolut serienmässiger Golf C ohne Tuning ist und somit keiner wirkliches Interesse hat, hier etwas zu suchen.


    Bei meinem nicht ganz serienmässigen GT könnte das schon anders sein. Der wird jedesmal erfolglos von oben bis unten nach Mängeln durchsucht, grrr. Aber da hat auch noch nie der TÜV bzw. die Polizisten bei einer Verkehrkontrolle irgendwelche Untersuchungen wegen der Abgasnorm gemacht!!! Gut, der ist ja auch im KLR-Gutachten aufgeführt, aber das können die ja nicht wissen.


    Um Rechtssicherheit zu haben hilft leider nur das Nachlesen im Gesetz, aber ich würde jederzeit wieder Umrüsten. Und ausserdem müsste man erstmal erfahren, welche Folgen eine rechtlich unwirksame Hochstufung der Abgasnorm wirklich hat. Jemand schon Erfahrungen damit gemacht???


    @ mucghost: Was haben die den bei der Stillegung für Argumente gebracht?


    Es grüßt der Golf-2-Fan

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