Zulassung von EU-Import privat

  • Tach zusammen,


    brauche dringend Euren Rat:


    Ich will ein Cab in Holland kaufen und brauche diverse Dokumente für die Zulassung, nur mal einige zum Beispiel:


    - EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
    - ausl. Zulassungsbescheinigung Teil I und II
    - HU AU
    - Kaufvertrag


    Zum letzten Punkt hab ich beim Kölner Straßenverkehrsamt ne mega Abfuhr bekommen, wo ich jetzt noch innerlich explodiere :motz :-r :-a :-# , wenn ich drüber nachdenke. Mir wurde doch tatsächlich verklickert, dass es auf die Laune des Sachbearbeiters ankommt :tock: :tock: :tock:, ob er den ADAC-Kaufvertrag gelten lässt oder nicht, da es kein offizieller Kaufvertrag eines Händlers ist. Fakt ist, dass das Fahrzeug (Golf 1 Cab, Bj. 93) noch bis vor 4 Jahren in Deutschland zugelassen war und auch hier die Erstzulassung hatte.
    Hat von Euch schonmal jemand die Erfahrung gemacht??? Habe schon ne Mail ans KBA geschickt, um Auskunft zu kriegen. Natürlich hat sich noch keiner dazu geäußert!!!
    Kann doch nicht sein, dass die mir aufgrund eines nichtoffiziellen Kaufvertrages die Zulassung verwehren???


    Bitte um HHHHHIIIIIIIIIIILLLLLLLLFFFFFFFFFFFFFFFFFEEEEEEEEEEEE!!!!!


    Danke!

  • Quatsch, dass soll denen am A... vorbeigehen! :tock:
    Wenn du noch die Alten Deutschen papers bekommen solltest, geht das viel einfacher.
    Aber auch so, Auto nehmen, ab zum Tüv. Der tüvvi sollte ja die Deutsche Betriebserlaubnis finden können.
    Und dann macht er normal HU und AU und dann zum SVA und denen das vorn Latz knallen :D

  • Also ich steck da ja mit drin als Freund. Also die sch***** sich an wegen dem Kaufvertrag. Da sagt die nette Dame am Tel. doch, ja das sei eine Gesetzeslücke und es komme auf die Laune des Sachbearbeiters an. Empfehlenswert wäre es zumindest den Kaufvertrag vom Export nach Holland mitzubringen, da das die Chancen steigere. Hallo? Will ich ein Auto aus Mali importieren? Ich dachte wir leben in der EU...

  • Zitat

    Original von boaglaubse
    Also ich steck da ja mit drin als Freund. Also die sch***** sich an wegen dem Kaufvertrag. Da sagt die nette Dame am Tel. doch, ja das sei eine Gesetzeslücke und es komme auf die Laune des Sachbearbeiters an. Empfehlenswert wäre es zumindest den Kaufvertrag vom Export nach Holland mitzubringen, da das die Chancen steigere. Hallo? Will ich ein Auto aus Mali importieren? Ich dachte wir leben in der EU...


    :-z Nein im Paragraphen-Autofahrer-Schröpferstaat... der DDR äh.....BRD :)

    MfG Sven



    :love: Audi A6 Avant Quattro /Passat 3B TDI :zwinker:


    :motz Wer kennt das Gesetz der Schwergängigkeit....??? :lol

  • Morjen,


    das kba hat sich natürlich noch nicht gemeldet!
    Das Beste ist ja, dass ich über die Fzg-Identifikationsnummer eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bekomme, wo draufsteht, dass das Auto nicht aus Timbugtu kommt und dass es der EU-Norm entspricht.
    Dann frage ich mich doch tatsächlich, warum ich dann noch einen Orginalkaufvertrag brauche???
    Das macht doch absolut keinen Sinn und zur Not können die immer noch beim KBA anrufen und nachfragen!!! :motz :motz :motz :motz :motz :motz :motz

  • ...hab schon zwei Autos aus Italien eingeführt und hier zugelassen. War überhaupt kein Thema, das einzigste was ich tun mußte ist ne Vollabnahme machen (incl. ASU), und mit Kaufvertrag sowie den italienischen originalpapieren aufs SVA.
    Dort gab es dann neue deutsche Papiere (die originalen wurden eingezogen) und das war's dann...
    Solange die Autos aus der EU kommen überhaupt kein Thema (Für Fahrzeuge außerhalb der EU kommt da auch bei gebrauchten noch der Verzollungsstreß auf einen zu)


    Mußt nur bei der Vollabnahme darauf achten, daß die Penner Dir die richtigen Schlüsselnummern reinschreiben.
    Als EU-Wagen bekommst Du da nämlich nur 0600 / 0000 (was bei der Versicherung dann Streß machen könnte).
    Mit der Auskunft des KBA, daß die EZ in Deutschland war, kannst Du dem Sachverständigen aber nachweisen, daß dieses Auto eigentlich kein EU-Fahrzeug ist und auch wieder die korrekte Schlüsselnr. bekommen!


    Ach ja, eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung hatte ich nie gebraucht, da bei der Vollabnahme das Fahrzeug ja unsere Bestimmungen erfüllen muß (sonst gibt's keinen TÜV!).


    Und noch ein Tip - wenn Du zur Vollabnahme fährst, dann steck Felgen mit den Reifen auf das Auto, die Du dann vermutlich fahren willst. Denn genau das was da drauf ist schreibt Dir der Prüfer als Standard-Bereifung rein.
    (War bei meinem 2er z.B. 195/50/15) obwohl die Standard-Eintragung eigentlich 175/70/13 hätte sein müssen...)

  • @ ug41587:


    Danke für die infos. einiges davon kann ich gut gebrauchen, zb reifen ;o)
    das cab hat hu und au, das heisst in holland nur apk und ist für beides zusammen. das wäre nicht das problem.
    auch nicht die ewg-übereinstimmungsbescheingung, weil die nämlich sehr viel billiger ist als ne vollabnahme!
    für die ewg bezahl ich beim vw-händler 50 dollars und für ne vollabnahme 250-300!
    und vor allem: wenn ich ne ewg habe (wichtig: im original!), dann brauch ich keine vollabnahme mehr.
    das ist zumindest in nrw so geregelt!


    das einzige problem ist, dass die ä..... eigentlich nen original kaufvertrag sehen wollen, den man zb beim händler bekommt. nur wo soll ich den hernehmen, wenn ich den wagen privat kaufe?!?!
    madame am telefon sagte mir dann, ich solle versuchen, einen beleg / rechnung / kaufvertrag von vorherigen besitzern aus deutschland zu kriegen - nur mal so am rande - der wagen ist mittlerweile 4. hand, hat nen holl. besitzer und die dt. besitzer stehen in den holl. papieren mit sicherheit nicht mit adresse und telefonnummer drin.


    ich bin mittlerweile auf dem stand, dass ich den wagen kaufen werde. und wenn die sich beim stva anzicken, dann fang ich mal an zu zicken - bin ja nicht umsonst ein mädchen!


    was hattest du denn für nen kaufvertrag? adac oder offiziell vom händler?
    ich frage deshalb, weil der adac kaufvertrag beim stva evtl. nicht anerkannt wird - aber das kommt auf die laune des sachbearbeiters an - kein scherz!!! das war die aussage bei der hotline vom stva!!!! :tock:

  • hab am w.end einen golf nach frankreich verkauft, die brauchen dort lediglich den "noch gültigen" TÜV Bericht, AU Untersuchung und die Zulassungsbescheinigungen.


    Kann mir nicht vorstellen, daß deutsche Beamte auch nen Kaufvertrag sehen wollen, kannst den Wagen ja auch geschenkt bekommen haben...


    Wenn du ne Vollabnahme oder so brauchst, meld dich vorher mal, ich kenn da jemanden... :-4


    Viel Glück beim Cab kaufen... :zwinker:

  • na also .... =)


    und laß Dich von der Bürokratiemühle nicht unterkriegen - i.d.R. haben die nur keinen Bock das zu machen will's 'n Haufen Mehrarbeit bedeutet und dann erfindet man tolle Geschichten, die Leute von sowas abzuhalten.


    Ach ja, ne Vollabnahme kostet keine 200-300€UR. die ist nur unwesentlich teurer als die normale (jedenfalls bei uns unten im Süden).
    Und einen besonderen Kaufvertrag braucht man (jedenfalls bei uns) auch nicht - Hauptsache der Verkäufer im Vertrag taucht auch in den original (in deinem Fall holländischen) Papieren wieder auf...


    Gruß Rainer

  • Tach zusammen,


    hier nochmal für alle anderen ne kleine Info bezüglich COC-Papieren / EWG-Übereinstimmungsbescheingung:


    Die bekommt man nur für Autos ab Baujahr 98. Alles andere was älter ist und aus dem europäischen Ausland kommt, braucht neue HU und AU Papiere.


    Toll, dass mein Kurzzeitkennzeichen abgelaufen ist - macht dann eben nochmal 32€ :motz


    Hat jemand nen Hänger???? :wink


    Grüßle

  • :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol - luuuuustig!!!


    naja, anscheinend weisst du ja, was ein "hänger" ist ... :wink


    danke für die vorlage ..... tschüsschen, herr waldmeester


    und um dann mal zurück zum thema zu kommen:
    kann mit meinen abgelaufenen kurzzeitkennzeichen doch zum tüvvi fahren.
    brauche also keinen anhänger mehr.


    danke

  • Hallo zusammen,


    will zum Schluss nochmal einen zum Besten geben, was es bedeutet, einen Wagen aus dem europäischen Ausland(!) zu importieren. Einige von euch haben gute Erfahrungen gemacht - seid froh - ich erzähl euch mal die Kehrseite der Medaille für alle aus dem Rheinland, especially Köln:


    - COC-Papiere (die euch die Anmeldung wesentlich erleichtern würden), gibt´s erst ab Bj. 2000


    - wenn der Wagen ursprünglich aus Deutschland kommt, interessieren die ausl. Papiere (bei mir niederl.) keinen mehr: Alle Fragen nach den deutschen, alten Zulassungspapieren (beim Kauf immer nach alten Kopien fragen!)


    - Unbedenklichkeitsbescheinigung wird normalerweise von der Zulassungsstelle angefragt - Fehlanzeige.
    Man muss selber bei der alten Zulassungsstelle anrufen und sich das Dokument im Idealfall per Fax zuschicken lassen!


    - Vollabnahme durch den TÜV per § 29 ist ein Widerspruch in sich! Entweder Vollabnahme (d.h. neue HU und AU) oder nur HU (§29)! Für Köln natürlich Vollabnahme!


    - Also zwingend neue HU und AU - macht 130€!


    - Beim ADAC-Kaufvertrag (weil privat gekauft) haben die nix gesagt!


    Meinungen von Dekra und Werkstatt des Vertrauens:
    Das kölner STVA ist super pingelich. Sobald die irgendwo ne kleine Unstimmigkeit entdecken, lehnen die ne Zulassung ab. Also wenn ihr nen Wagen im Ausland von privat kaufen wollt, sichert euch in 4 Himmelsrichtungen ab!!! Ich hatte Glück, dass ich noch Kopien der alten deutschen Papiere hatte!!!
    Die STVA-Hotline der Stadt Köln ist sowas von schlecht - die Tuzzies die da sitzen, haben weniger Ahnung, als deren eigene Homepage! Am besten ihr fahrt vorm Kauf zum STVA und erkundigt euch direkt bei den Spezies. Ansonsten wünsch ich Euch viel Glück - ich habe mein Baby vor knapp 3 Wochen gekauft und hatte heute morgen die Ehre, es endlich zulassen zu dürfen! DANKE STVA!!! :-i

  • Zitat

    Original von Coconutshaver


    Wo das denn? 8o Kostet beim Tüv 91,75€ :tock:


    hab die rechnung zu hause, kann dir nachher genau sagen, was wieviel gekostet hat.
    aber waldmeester hat recht: ne vollabnahme mit au ist teurer als ne normale hu mit au.


    grüßle

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