Frage zu Schadensersatz usw bei Versand

  • Folgendes Problem:


    Hab 4 felgen verkauft und mit 2 paketen verschickt. Nun ist ein paket, sprich 2 felgen, abhanden gekommen. DHL hat die wohl verloren. Habe die quittung, dass ich abgegeben habe.
    Der Käufer will nun falls die felgen nicht mehr auftauchen die 2 felgen an mich zurückschicken und ich soll den schadensersatz behalten. Allerdings ist mir das unrecht, ich würde ihm gerner den schadensersatz von dhl überweisen und er soll selber schaun was er mit den 2 felgen macht. Habe meinen teil des vertrags soweit ja erfüllt, dass dhl ein paket verschlampt dafür kann ich ja nix, zumal ich die einlieferungsquittung habe.


    Frage: Muss ich die felgen zurück nehmen oder kann ich ihm einfach den schadensersatzbetrag den ich von dhl bekomme überweisen und bin raus aus der geschichte?


    Gruß,
    Martin

  • Zitat

    Original von merT-
    Hab ne schadensersatzforderung an dhl gestellt, da das wohl nur der Absender machen kann laut ihm (er hatte es versucht)!


    Stimmt! Ist ja wohl auch klar!
    Den Schadensersatz bekommt nicht er sondern Du als Versender! Und doch Du bist in der Pflicht ihm die Ware zu liefern oder die Felgen beiden Felgen zurückzunehmen. Du hast ja vermutlich mit ihm vereinbart, dass er für x,-€ 4 Felgen bekommt. Wenn er auf Deinen Vorschlag mit dem Schadensersatz eingeht gut. Wenn nicht, pech!


    Zitat

    Original von apple87
    Wie läuft das eigendlich mit dem Schadensersatz? Ich könnte ja sagen dass in dem Paket jetzt fünf Goldbarren waren... Oder muss ich etwa nachweisen was drin war?


    Pakete sind ja nur bis zu einer gewissen Summe versichert. Und da liegt der Wert Deinen Goldbarren wohl etwas drüber! Du sagst was drin war und bekommst die Betrag erstattet aber eben nur bis zu einer gewissen Summe.

  • Zitat

    Original von Eddie


    Stimmt! Ist ja wohl auch klar!
    Den Schadensersatz bekommt nicht er sondern Du als Versender! Und doch Du bist in der Pflicht ihm die Ware zu liefern oder die Felgen beiden Felgen zurückzunehmen. Du hast ja vermutlich mit ihm vereinbart, dass er für x,-€ 4 Felgen bekommt. Wenn er auf Deinen Vorschlag mit dem Schadensersatz eingeht gut. Wenn nicht, pech!


    eddie , vergisst du da nicht den punkt , das sobald das paket bei der post ist , das risiko auf den käufer übergeht ? ;)


    ist sein prob , woher er geld bekommt / die 2 anderen felgen........das problem ist leider nur das die versandunternehmen alles nur mit dem absender abwickeln , weil der vertrags partner ist.....

  • Hallo,


    afaik:
    Unternehmer an Privat->Gefahrenübergang ab Zustellung, sprich Verkäufer haftet
    Privat an Privat->Gefahrenübergang ab Postschalter/Spediteur, sprich Käufer trägt das Versandrisiko.

  • Naja :rolleyes: mann kann es sich Nartürlich auch Einfach machen... Weiss nicht wie Du es finden würdest 4 Felgen zu Kaufen und nur 2 zu bekommen und deine Kohle zum Teil wieder.... Kommt auch immer drauf an ob es Dinge sind die einfach zu Beschaffen sind....


    Problematisch wirds wenn es zumbeispiel 2 BBS RS 8x15 waren ... Wenn Du zb als Ebay Verkäufer versicherten Versand anbietest ( Auch als sonstiger Verkäufer) und das Paket Standart mässig versicherst also mit 500 Euro bist du bei unterversicherung mit Haftbar zu machen..... :zwinker:


    Ich sag dazu immer .... Tu niemanden nichts der Dir nichts Getan hat.... Er hat doch in 1 Line seinen Vertrag erfüllt in dem er Bezahlt hat... Und Du oder dein Erfüllungsgehilfe( Post/Dhl) nicht


    Bissi Fairnis sollte grade unter Privaten beherzigt werden ...

  • Naja aber was soll ich denn machen, wenn die das paket verschlampen? Wenn ich dem jetzt die kohle zurückgebe und die hälfte des geldes von dhl wiederbekomme (da ja nur 2 felgen abhanden gekommen sind), mache ich bei dem verkauf ja auch noch verlust! Und das sehe ich nicht ein, zumal ich als Student jeden € 2 mal umdrehn muss!


    Ich habe meinen Teil des Vertrags komplett erfüllt, klar ist es scheisse für den Käufer, aber streng genommen müsste ich mich nicht mal bemühen und eine Schadensersatzforderung ausfüllen! Was ich natürlich mache, da ich will, dass der käufer wenigstens das geld wieder sieht!


    Unterversichert war das paket nicht, inhalt ist weniger wert als die versicherung abdeckt.

  • Als Unternehmer kann man diesen Kundenservice ja in sein unternehmerisches Gesamtrisko einbinden, als Privatmann hat man davon außer Scherereien nicht viel, zumal man über eine Sache mit dem Logistiker streitet, deren Besitzer und deren Eigentümer, irgendwer, nur nicht man selbst ist.


    Nicht falsch verstehen, ich bemühe mich auch um beste Verpackung und regle alle Umstände für einen reibungslosen Ablauf, aber wenn der Fehler eindeutig beim Spediteur liegt...


    ...ich bin erst letztens 350km hin und zurück mit dem Auto wegen einem Satz Felgen, kann man sehen wie man will (Sprit, Zeit...), aber dann weiß ich wenigstens, dass ich keinen Aluschrott im zerissenen Plastiktütchen bekomme oder evtl. garnichts...Einzelfallabwägung.

  • Zitat

    Original von Eddie


    Pakete sind ja nur bis zu einer gewissen Summe versichert. Und da liegt der Wert Deinen Goldbarren wohl etwas drüber! Du sagst was drin war und bekommst die Betrag erstattet aber eben nur bis zu einer gewissen Summe.


    Klar soweit, ich wollte damit eigendlich sagen, dass ich ja etas wesentlich wertvolleres angeben kann als wirklich drin war und damit Geld rausschlagen kann...

  • Zitat

    Original von Eddie
    Und doch Du bist in der Pflicht ihm die Ware zu liefern oder die Felgen beiden Felgen zurückzunehmen. Du hast ja vermutlich mit ihm vereinbart, dass er für x,-€ 4 Felgen bekommt. Wenn er auf Deinen Vorschlag mit dem Schadensersatz eingeht gut. Wenn nicht, pech!


    Wir haben hier einen Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen. Ich nehme an, dass die Felgen per Vorkasse bezahlt worden sind. Der Verkäufer muss dem Käufer nun die Ware zur Abholung bereitstellen. Erfüllungsort ist in diesem Fall der Wohnsitz der Verkäufers.


    Wurden die Felgen auf Wunsch des Käufers verschickt handelt es sich um einen Versendungskauf. Bei einem Versendungskauf geht, mit Übergabe der Ware an einen Spediteur, Frachtführer, ect...,die Gefahr schon vor der Erfüllung des Kaufvertrages auf den Käufer über.


    Ich würde dem Käufer den entstandenen Schaden durch die Post bezahlen lassen.

  • Im Versandhandel ist es so, daß der Verkäufer seinen Teil erfüllt hat, sobald das Paket versendet, sprich abgegeben wurde. D.h. Das Risiko ist dann beim Versender.

  • Zitat

    Original von MRGolf
    Im Versandhandel ist es so, daß der Verkäufer seinen Teil erfüllt hat, sobald das Paket versendet, sprich abgegeben wurde. D.h. Das Risiko ist dann beim Versender.


    Nee eben nicht - So bald der Verkäufer / Versender das Paket abgibt, geht die Gefahr auf den Käufer / Empfänger über

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