Strafzettel

  • 2 Jahre ab dem Tag an dem du bescheid per Post kriegst das du eine/mehrere bekommen hast. Wenn du in diesen 2 Jahren wieder welche bekommst dann sind es wieder neu 2 Jahre. Ziemlich ärgerlich wenn man nen Monat vor ablauf der letzten wieder welche bekommt.

  • Zitat

    So wird dann z.B. aus 50€ strafe mal eben locker 150!


    Ja und?
    Wer so beratungsresistent ist, daß er Punkte sammelt, soll auch richtig blechen.
    Von mir aus so viele Punkte, wie er will. Aber jeder Punkt kostet Faktor 10.
    Zu schnell 20€.
    Zu schnell mit einem Punkt 10 * 20€ +1extra Punkt
    Zu schnell mit 2 Punkten 10 * 10 20€ + 2 Punkte
    Zu schnell mit 4 Punkten 10*10*10*10 *20€ +4 Punkte
    ...


    wers dann nicht schnallt kann zu fuß gehen.

  • Zitat

    Original von VariantGT


    Ist so nicht ganz richtig. Wenn du fährst und die fahren dir hinterher und stellen fest du bist zu schnell und haben dich auch die bestimmte Anzahl an metern verfolgt und du biegst in eine andere Straße, dann geht das spiel von neuem los. Wieder zu schnell über eine bestimmte Strecke dann haste 2 Vergehen.


    Nein, da bin ich 100% sicher.Da gabs letztes Jahr ein Gerichtsurteil zu. In dem Fall sind Polizisten ner richtig dicken Schüssel (ich glaub es war Ferrari) von der AB runter auf ne Landstraße gefolgt und haben insgesamt 7 Geschwindigkeitsverstöße aufgezeichnet. Und da wurde entschieden, dass die dich beim ersten rausziehen müssen. Natürlich können sie abwarten und dich für den jeweils letzten Verstoß rausziehen. Aber das Anhäufen ist meines Wissens nach seitdem definitiv nicht mehr möglich


    @ MRGolf: Keine schlechte Idee! Dann kann die nächste Steuererhöhung mal ausfallen weil die soviel Kohle im Straßeverkehr einsacken :lol

    Aufstehen, Maul abwischen, weiter machen!


    Fehlende PS werden durch miserable Optik ausgeglichen! :thumpup2:

  • So, ich konnts ja net lassen und hab mich durch mehrere Verkehrsrecht-Foren und Urteilssammlungen gequält.
    - grundsätzlich ist es Ermessenssache
    - die Spanne bereits gefällter Urteile geht von:
    Gurt anlegen und zu schnell = EIN Verstoß
    bis
    die Geschwindigekitsdelikte lagen über 7 km auseinander = zwei Verstöße


    ABER alle Informationen, die ich gefunden hab waren von 2006 oder älter. Und die Tendenz ging (zeitlich betrachtet) hin zu mehrere Verstöße = eine Tat (sog. Tateinheit, bedeutet die weniger harte Strafe fällt weg).


    Falls ich doch noch was eindeutiges finde (gibts das in der deutschen Rechtsprechung???) poste ichs natürlich!

    Aufstehen, Maul abwischen, weiter machen!


    Fehlende PS werden durch miserable Optik ausgeglichen! :thumpup2:

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