Strafzettel

  • Kleine Frage, mir ist das was dämliches passiert!


    Ich wurde mit 15kmh zu schnell, von so einer stationären Blitzanlage an einem Ortsausgang geblitzt und
    hatte gleichzeitig telefoniert :-r! Jetzt verlangen die laut dem Bußgeldbescheid, 40 € fürs telefonieren ist ja klar, und 20€ Gebühr für die 15kmh zuschnell?


    Ist es jetzt nicht so das man nur für teureren Verstoß bestraft werden kann oder so wie in meinem Fall für beides gleichzeitig?


    gruß Benny


    PS: und auf Hinweise das es heutzutage Freisprecheinrichtungen gibt verzichte ich das weis ich selbst :D

  • Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot
    Während der Fahrt mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefoniert (auch solange der Motor läuft, zum Beispiel im Stau oder an einer roten Ampel) 40 € und 1 Punkt


    demnach bist du doch mit dem zusatz geld für die geschwindigkeitsübertretung gut weg gekommen
    also ich würde zahlen und mich einfach über die sache nur ärgern.........

  • ja was heist gut weggekommen, meine frage ist ja ob die bei mir für beide Sachen abkassieren dürfen, so wie ich es in Erinnerung habe darf man wenn 2 Verstöße bestehen doch nur für denn Teureren herangezogen werden also sprich für das Telefonieren.


    Es geht mir auch nicht um das Geld, eher um das Prinzip



    Wenn du doch einen Auspuff und Felgen nicht eingetragen hast, bekommst du ja auch nur eine Geldstrafe und 3P und keine doppelte Geldstrafe und 6P.


    Oder kann ich das so nicht vergleichen?

  • jaja ich weis das Schadenfreude die schönste Freude ist!


    Aber ihr wisst ja der der ohne Sünde ist werfe denn ersten Stein :wink


    christian


    hab ich irgendwo erwähnt das ich nur das bezahlen will was mir besser gefällt?


    ich wollte legendlich wissen ob sie das dürfen so oder nicht und ob das mit dem Beispiel das ich geschrieben habe vergleichbar ist oder nicht!

  • Zitat

    jaja ich weis das Schadenfreude die schönste Freude ist!


    hat nichts mit freude zu tun, aber es ist doch halt einfach sehr merkwürdig, daß jemand mit handy zu schnell fährt, sich dabei von einer stationären einheit blitzen läßt und dann noch im forum sich darüber ausläßt....das du dir damit keine freunde machst, sollte doch eigentlich klar sein :wink



    ansonsten einfach widerspruch einlegen und die rechtschutz ausnutzen und die sache einem anwalt übergeben. der kann sicher noch was reißen. so von wegen rasieren oder so :D

  • Chrsitian hat Recht. Das dürfen die (logischer Weise).
    @ benny: was du meinst, ist die Regelung, dass sie Dir nicht hinterher fahren dürfen, um zu warten, bis du 7 mal die Geschwindigkeit übertreten hast, sondern dich nur für eine Übertretung rausziehen dürfen. Ist aber in dem Fall vollkommen korrekt, soweit ich weiß. Es gibt nur in krassen Fällen eine Art "Kulanz-Regelung".
    Bsp: du brichst wo ein, jemand überrascht dich, du bringst den um. Dann wird in der Regel der Einbruch nicht mehr zur Anklage gebracht, weil er im Vgl. zum Mord unerheblich ist.
    Das Bsp mit Auspuff und Felgen hinkt, weil du deine Betriebserlaubnis nur einmal verlierst (durch einen der beiden Mängel) und nicht zwei Mal. Somt wird dann auch nur einmal die Strafe fällig!

    Aufstehen, Maul abwischen, weiter machen!


    Fehlende PS werden durch miserable Optik ausgeglichen! :thumpup2:

  • Ob nun mit Handy am Ohr oder keinen Gurt an. Wenn sie dich so blitzen, wird JEDES vergehen geahndet.


    Ich habe in Darmstadt sogar schon Blitzer gesehen, die nur nach Gurt ausschau hielten.
    Ich wurde geblitzt aber es kam nie etwas. ich war auch nicht zu schnell. Und mein Kumpel im Auto hinter mir erzählte das Gleiche.
    Und zwei andere, die die Strecke fuhren auch.


    Und das sollte keine Schadenfreude sein. Es geht einfach darum, sich beim Fahren auf das Wesentliche zu konzentrieren. Nämlich fahren.
    Wie oft sehe ich solche Kasper, die mit 20 durch den Ort eiern, weil sie am Navi oder Handy rumfummeln.
    Die Straße ist kein Spielplatz.

  • christian


    danke für die Information


    Frank


    So wie es im Bescheid steht ist es dann wohl Rechtens das wollte ich legendlich wissen! Zum Rechtsanwalt gehen
    für nen Bußgeldbescheid der richtig ist würd wohl wenig Sinn machen. Da weis ich sinnvolleres mit meiner Zeit anzufangen!


    MRGolf


    Wenn es keine Schadenfreude sein soll dann solltest du dich das nächste mal etwas anders ausdrücken! Ich kenne das mit der Gurt ausschau, das machen die bei uns hier mit so einer Art Zoom Camcorder in der Spielstrasse.

  • es sieht wohl so aus, als ob die geschwindigkeit nicht geahntet wurde...


    denn die gebühren bei 40€ und 1 Punkt sind so bei ca 23 € zumindest in HH (Falls es was damit zu tun hat)
    also die gesamtlast bei telefonieren liegt bei ca 63€ und das OHNE zu schnell gewesen zu sein....

  • @moneypul


    genau das mein ich, sind die 20€ für das zuschnell fahren oder so eine Art Bearbeitungsgebühren.


    Es sind:


    Geldbuße: 40.00€
    Gebühr: 20.00€
    Auslagen: 3.50€
    ---------
    Gesamt: 63,50€


    So steht es dort!

  • Die Gebühr ist die Bearbeitungsgebühr, weil es keine Verwarnung mehr ist sondern Ein BUSSGELD Bescheid...Und hat nichts mit deinen 15 km/h zu tun... zahl den Spass und gut... :D Ich kann dir ja mal nen Busgeldbescheid schicken, wo ich angeblich 51 km/h zu schnell war, was da drauf steht :-). Nur das ich es nicht war und der Anwalt Photoeinsicht haben wollte, und anstatt das die Fotos eintrudeln schreibt das Zuständige Amt nur : Verfahren eingestellt :tock:

    MfG Sven



    :love: Audi A6 Avant Quattro /Passat 3B TDI :zwinker:


    :motz Wer kennt das Gesetz der Schwergängigkeit....??? :lol

  • Die 60€ würden mich nicht so stören. Strafe muss sein. Aber der Punkt ist das miese! Beim nächsten mal heisst es da schon einträge vorhanden sind wird die strafe angemessen erhöht. So wird dann z.B. aus 50€ strafe mal eben locker 150! :tock: :motz


  • Ein einziger Blick hier hätte schon genügt:
    http://www.bussgeldkataloge.de/bussgeld.html


    Zitat

    Zu den genannten Bußgeldern kommt ab 40 EUR noch eine
    Bearbeitungs- und Zustellgebühr von 23,50 Euro.


    :zwinker:

  • Zitat

    Original von VR-Exclusiv
    Die 60€ würden mich nicht so stören. Strafe muss sein. Aber der Punkt ist das miese! Beim nächsten mal heisst es da schon einträge vorhanden sind wird die strafe angemessen erhöht. So wird dann z.B. aus 50€ strafe mal eben locker 150! :tock: :motz



    ja, genauso siehs bei mr nämlich aus....2 Punkte wegen Handy am Steuer (beim ersten Mal warens ~65€ beim zweiten schon an die ~90€) und 22km/h zuviel waren dann auch gute 100€. :-r

    Erst wenn die letzten Golf 2, Passat 35I und Audi 80 abgewrackt sind, werdet Ihr merken, dass ein Dacia keine 20 Jahre hält!

  • Zitat

    Original von low_budget


    @ benny: was du meinst, ist die Regelung, dass sie Dir nicht hinterher fahren dürfen, um zu warten, bis du 7 mal die Geschwindigkeit übertreten hast, sondern dich nur für eine Übertretung rausziehen dürfen.


    Ist so nicht ganz richtig. Wenn du fährst und die fahren dir hinterher und stellen fest du bist zu schnell und haben dich auch die bestimmte Anzahl an metern verfolgt und du biegst in eine andere Straße, dann geht das spiel von neuem los. Wieder zu schnell über eine bestimmte Strecke dann haste 2 Vergehen.


    Da ist ruckzuck der Lappen weg.
    Gruß Sebbi
    Ps: der Punktelose (*aufHolzklopf*)

  • hallo, nur mal so ne kurze zwischenfrage.. wenn wir hier schonmal beim thema punkte sind.. wie lange dauert es den bis ein punkt verfällt??

    mfg stulbi :wink
    PS: Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr! :D :wink


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