Mir hat ja im Februar jemand die Vorfahrt genommen, deshalb weis ich zur Zeit ganz genau, wie das abläuft.
Jetta II Totalschaden
Wiederbeschaffungswert
-Abzug Restwert
=Differenzbetrag
+ Nutzungsausfall
+ Sachverständigenhonorar (wird direkt überwiesen)
+ Abschleppkosten ( " " " )
+ Anwaltsgebühr ( " " " )
+ Kostenpauschale
Da kommst du ganz schnell auf die Summe die du angegeben hast.
Ich kenne aber auch den anderen Fall, wo ich schon Differenzen mit der Versicherung meiner Frau hatte.
Die haben sie nämlich, ohne das die Schuldfrage geklärt wäre, in den Prozenten hochgesetzt.
In deinem Fall glaube ich auch nicht, das sich deine Rechtschutzversicherung darauf einlassen wird, deine KFZ-Versicherung in einen Prozess zu verwickeln (evtl. hast du ja noch beides bei der selben Versicherung abgeschlossen....????)
Betrachte es ganz einfach als Lehrgeld für die Zukunft, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.