hallo
ich habe mir vor 8 Monaten einen neuen Golf geholt, nachdem meiner durch einen Unfall an dem ich nicht Schuld war, leider das Zeitliche gesegnet hat, heute beim Vorbereiten für das Lackieren fiel mir auf, dass das komplette Heckblech irgendwann mal neu eingeschweißt wurde!
Gibt es Möglichkeiten den Verkäufer wegen Betrug anzuzeigen und einen Teil des Kaufpreises zurückzuverlangen?
Ich will das auf keinen Fall auf mir sitzen lassen, bitte helft mir weiter, was muss ich tun?
Gutachter bestellen? Und dann Anzeige oder wie sollte ich das machen?
mfg tobias
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also wenn der verkäufer das selber nicht gewusst hat kann er ja nichts dafür
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muss er denn beweisen, dass er nichts davon wusste? ich gehe von arglistiger Täuschung aus, welche sich ja über den Ausschluss der Gewährleistung hinaus erhebt, oder klappt das nicht, wenn er sagt, dass der davon nichts wusste, und er kommt damit davon?
mfg tobias -
wasn das fürn auto nen fünfergolf oder nen 2er ca kaufpreis ist halt nen unterschied ob 20000 oder 200 euro für das fahrzeug
vorbesitzer usw wenn er der erstbesitzer ist ist ja klar das er davon wusste aber villeicht war es ja nur verrostet und hats deswegen neu einschweissen lassen ausserdem zählt das glaub auch nicht als unfallschaden wenn zb nur die stosstange kaputt war oder?
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Wenn der Vorbesitzer den Golf schon mit neuem Heckblech gekauft hat und in seinem kaufvertrag(von damals) nichts wegen dem Blech drinsteht, dann kann er nichts davon wissen. Woher auch, nicht jeder hat ein Schichtdickenmessgerät daheim. Und es gibt auch noch Leute für die ein Auto einfach nur fahren muss, nicht jeder ist Schrauber und kennt sein Auto auswendig.
Also arglistige Täuschung kannst ihm dann nicht nachweisen. -
also es wurde definitiv neu eingeschweißt, und nen neues Heckblech ist schon mehr als ne Stoßstange es war nen 2er Golf und der hat wesentlich mehr als 200 Euro gekostet
ich werde erstmal nen Gutachter bestellen und bei der Rechtsschutz nachfragen, so einfach lasse ich den nicht davon kommen ...
p.s. hat jemand zufällig ne gut erhaltene Leerkarosse im Raum Sachsen, Sachsen Anhalt, Brandenburg, oder Thüringen stehen?
sollte nen 3 türer sein, ohne oder mit sehr wenig Rost, Schiebedach wäre sehr gut
mfg tobias -
Das mit dem Nachweisen ist leider nicht ganz so einfach...
Aber ein Versuch ist es doch mal wert mit dem verkäufer darüber zu reden was geht und machbar ist,Kommt alles auch etwas darauf an was du für ein Auto hast wie teuer es war und was er jetzt für einen Marktwert hat... -
da muss ich Creamstyle zustimmen hängt immer vom fahrzeug ab und ich würd bevor ich zum anwalt rennen würde erst mal mit dem verkäufer telefonieren wenn er dumm tut kannst immer noch zum anwalt gehen
ps hätte noch ne 2er karosse 3 türer mit schiebedach aber bawü
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Bei einem z.b. normalen golf 2 würd ich mir da garnicht erst denn Stress geben mit Anwalt usw.,das lohnt alles garnicht.
Geht es jedoch um einen golf 5 sieht das wieder anders aus.Wie oft kommt es z.b. vor du kaufst dir einen Neuwagen und der hat schon nachlackierte teile dran
Da sagt dir Mercedes oder wer auch immer nicht du wir haben da was nachlackiert.
aber geb mal deinen Mercedes wieder ab,da wird unter speziallicht geschaut nach jedem noch so winzigen Staubkorn,schlimmer wie im Operationssaal.Und wehe es wurde nachlackiert,kriegst gleich einen haufen an geld abgezogen. -
es ist ein edition one, den ich für 2200 euro geholt habe, also lohnt es sich schon oder?
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Also ich persönlich würde nix groß machen...Das einzige ist zum Verkäufer gehen und mal sagen was mit dem auto ist und versuchen daraus in irgend einer Form einen Deal zu machen.Egal was aber rausholen lässt sich immer etwas.
weil mal ganz im Ernst für ein auto wo 2200€ gekostet hat der ganze Stress mit Anwalt usw.lohnt wirklich nicht.Bekomen tust ja im enteffekt ja nur einen teil des Kaufpreises wenn überhaupt.
Versuch also dich lieber so zu einigen/deal machen das macht mehr Sinn.
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naja werde ich ja auch machen, aber wenn er sich stur stellt muss eben meine Rechtsschutz einspringen, habe die noch nie gebraucht, wird Zeit, dass sich das auch mal lohnt
wie sieht es denn rechtlich eigentlich genau aus?
mfg tobias -
Hi,
wenn Du ´ne Rechtschutzversicherung hast ist´s doch kein Thema...Soviel ich weiss sieht die Rechtslage nämlich eindeutig so aus, dass der Vorbesitzer für jegliche Schäden haftet, auch wenn er wirklich nix davon wusste. D.H. wenn Du den Wagen als unfallfrei gekauft hat muss er ihn zurücknehmen oder eine Wertminderung zurückerstatten.
Er kann sich wiederum an denjenigen wenden, von dem er das Auto gekauft hat, wenn das nämlich dem Vor-Vorbesitzer zuzuschreiben wäre.
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Zitat
Original von turboman
Er kann sich wiederum an denjenigen wenden, von dem er das Auto gekauft hat, wenn das nämlich dem Vor-Vorbesitzer zuzuschreiben wäre.
Da diese Autos in der Regel schon etliche Vorbesitzer hatten, ist es fast unmöglich, da jemandem noch was nachzuweisen.
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Muss er auch nicht...
Der Vorbesitzer haftet, der kann sich wiederum an den davor wenden etc.
Hier gibt´s sicher Juristen im Forum die´s besser erklären können, meines Wissens ist aber genau so die Rechtslage. D.H. wenn der Vorbesitzer sich querstellt nach dem Motto "ich wusste von nix" => Rechtschutz einschalten (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).
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ok herzlichen Dank für die Info, ich werde versuchen mich mit ihm so zu einigen, was denkt ihr wäre eine angemessene Entschädigung?
Also der linke Schweller war unter der Verkleidung schonmal geschweißt und hat da Lochfraß, und das komplette Heckblech wurde mal getauscht, und an etlichen Stellen ist dicker Spachtel drauf, dachte so an nen 1000er oder so ...
wäre das angemessen?
mfg tobias -
Arglistige Täuschung ist es nur, wenn der Vorbesitzer den Mangel kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit hätte kennen müssen. Wenn er den Wagen also selber als unfallfrei gekauft hat, wird's schwierig ihm da etwas nachzuweisen.
Ich denke eine Kaufpreisminderung ist da auf jeden Fall möglich. Eine komplette Rückgabe ist meines Erachtens wenig sinnvoll, da der Wagen in dem Zustand sein muss, in dem er dem Käufer übergeben wurde und da daran schon Lackierborbereitungen vorgenommen wurden, ist das wohl nicht so sinnvoll.
Ich würde vorschlagen, erstmal mit dem Verkäufer zu reden. Wenn der sich stur stellt, bleibt immer noch der Rechtsweg, wobei dieser sehr langwierig sein dürfte.
Aber mal was anderes: Ist das Heckblech nicht fachmännisch eingeschweißt wurden oder stört hier nur, dass es beim Kauf nicht erwähnt wurde?
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es wurde unsauber gemacht, und wenn man den Lack runter hat, sieht man ganz deutlich, wo die Naht lang geht, dort ist nämlich Rost, den man so aber weder sehen noch fühlen konnte, denke also mal, dass der Einsatz des neuen Bleches noch nicht lange her ist ...
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Ok, dann wäre der Mangel wohl erheblich.
Letztendlich bleibt dir die Möglichkeit, den Kaufpreis zu senken.
Aber ich empfehle trotzdem erstmal mit dem Verkäufer zu reden, evtl. ist dieser sogar einsichtig und ihr klärt das außergerichtlich, das wäre die schnellste und einfachste Methode. -
hm könnte mir eventuell jemand den passenden Paragraphen im BGB oder wo auch immer das steht mal raussuchen?
das ließe sich sehr gut verwenden wenn ich denn den Verkäufer mal erreichen würde
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