ZitatJa er MUß es dir sagen sofern dieser Unfallschaden in seinem Besitz passiert ist.
Das spielt keine Rolle. Du kannst ja schliesslich keinen Wagen als Unfallfrei verkaufen, nur weil der Vorbesitzer damit einen Unfall hatte und nicht Du...
@tobias:
Sprich am besten mal ganz vernünftig mit dem Verkäufer, wenn er sich auf nix einlässt gib ihm ein paar Tage Zeit damit er sich über die Rechtslage informieren kann, in der Zeit kannst Du über Deine Rechtschutzversicherung schon ein Beratungsgespräch führen, dann weisst Du schon ziemlich genau woran Du bist...