versteckte Mängel, an Gebrauchtwagen, Unfallwagen!

  • Zitat

    Ja er MUß es dir sagen sofern dieser Unfallschaden in seinem Besitz passiert ist.


    Das spielt keine Rolle. Du kannst ja schliesslich keinen Wagen als Unfallfrei verkaufen, nur weil der Vorbesitzer damit einen Unfall hatte und nicht Du...


    @tobias:
    Sprich am besten mal ganz vernünftig mit dem Verkäufer, wenn er sich auf nix einlässt gib ihm ein paar Tage Zeit damit er sich über die Rechtslage informieren kann, in der Zeit kannst Du über Deine Rechtschutzversicherung schon ein Beratungsgespräch führen, dann weisst Du schon ziemlich genau woran Du bist...

  • Schon klar aber was wenn der Vor Vor Besitzer davon auch nix im Kaufvetrag erwähnt hat?
    Glaub mir bei so einem alten Auto macht auch deine Rechtschutzversicherung nichts dagegen wenn die sehn das das eh auf leer ausgeht

  • Also ich kann nur nochmal sagen, dass ein Ausschluss der Sachmangelhaftung dem Verkäufer da sicher nicht einfach so raushilft, wenn der Wagen als unfallfrei verkauft wird.
    Ansonsten hieße dies ja, dass man in den Kaufvertrag schreiben kann, was man will und dann nicht dafür gerade stehen muss. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtssprechung das so vorgesehen hat.


    Aber ich würde nochmals vorschlagen, mit dem Verkäufer zu reden und wenn der sich nicht darauf einlässt, von mir aus auch mit dem Anwalt zu drohen, aber das ganze dann gerichtlich zu klären, erachte ich als aussichtslos, da der Streitwert sehr gering ist und das zudem noch sehr lange dauert.

  • wenn da jemand das Abschlußblech getauscht hat, dann entweder weil a) das Blech nicht mehr ausbeulbar war b) jemand nicht ausbeulen konnte (es aber eigentlich ging) c) das Blech vergammelt war. Das muß kein Unfallschaden sein. Denn wenn durch einen Unfall das Blech im Eimer war, dann müsste man das auch an der Stoßsangenaufnahme und den Partien rund um erkennen können (Lackstärke, Struktur der Steinschlagschutzmaserung, ausgebesserter Unterbodenschutz, etc.). Möglicherweise war in den letzten 18Jahren mal ne AHK dran und der Anhänger ist da rein gerutscht. Vielleicht hat es hinter dem VW Zeichen und dem Golf Schriftzug gerostet. Da nach 18Jahren (man kann auch in etwa sehen ob der "Schaden" frisch oder alt ist) vieles in so einem Autoleben passieren kann, lässt sich da nichts beweisen. Eine neue oder nicht mehr vorhandene Schraube ist kein Beweis. Ein Beispiel: am Schloßträger sind links und rechts oben zwei Blechschrauben, in der Mitte ein Positionsloch. Nun schraubt da jemand eine Gewindeschraube mit Mutter fest (z.B. als Masseanschluß oder weil das Loch so schön ist). Es gibt Zeitgenossen, die daraus einen Unfallwagen machen, weil die Schraube da nicht hingehört :lol :-r Beispiel zwei: Das Schloß im Schloßträger. Wird z.B. ausgebaut weil der Zug gerissen ist. Wird dann einfach mit Schrauben statt mit Nieten wieder festgemacht. Aussage: Der hatte einen Unfall wegen den Schrauben! :lol :lol :lol Beispiel drei: statt dicker Stoßstangen baut jemand seinen GL auf schmale um, des Retro-Styles wegen. Der hatte nen Unfall :tock:


    OK, ich verkaufe meinen Golf (mal angenommen...), der ist Unfallfrei. Aber mein Abschlußblech habe ich im Sichtbereich der Sicken verschweisst (also gecleant). Ist er deswegen jetzt nicht mehr Unfallfrei? Oder weil ich ein Heckblech ohne Mulde für das VW Logo eingeschweisst hab?


    in 18Jahren kann viel passieren...

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