Muß man wenn man z.B. das Fahrwerk aus einem Golf 2 16V/G60 in einen kleineren Golf 2 einpflanzt, das dann eintragen lassen oder ist das wie ich mir das vorstellen würde eintragungsfrei, da es ja von original VW ist... (nur halt nicht mit dem (kleineren) Motor verbaut wurde)?
Das gleiche z.B. beim Endpott... wenn das überhaupt passt...
Greetings
HeLL2000